Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 zu Drucksache 17/1520 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Wieland und Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/1520 – Bahnbrücke B 255 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1520 – vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus Presseberichten war zu entnehmen, dass der Abstand der Pfeiler der Bahnbrücke bei Niederahr zu gering ist, sodass an der Brücke die Fahrbahn nur zweispurig ausgezeichnet werden kann. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was ist die Ursache für diese Situation? 2. Wer war für die Gesamtplanung des Streckenabschnittes verantwortlich? 3. Wie wurden die Planungen zwischen LBM und Deutsche Bahn koordiniert? 4. Hätte durch einen anderen Fahrbahnverlauf die Fortführung der vier Spuren ermöglicht werden können? 5. Welche Konsequenzen werden gezogen? 6. Welche Auswirkungen hat der Fehler auf künftige Planungen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die DB Netz AG (DB) hat die Eisenbahnüberführung geplant und gebaut. Die von der DB erstellte Vorplanung wurde vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) am 25. März 2011 mitgezeichnet. Danach war zwischen den Pfeilern der Eisenbahnüberführung eine ausreichende Breite für eine zweispurige Verkehrsführung in Richtung Rennerod vorgesehen. Im Rahmen der von der DB betriebenen Bauausführung wurden die Pfeiler um jeweils 1,20 m verbreitert. Diese Planänderung erfolgte entgegen den getroffenen Vereinbarungen ohne Beteiligung des LBM. Zu Frage 2: Dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz obliegt die Gesamtplanung des Streckenabschnitts. Zu Frage 3: Die Koordinierung erfolgt grundsätzlich durch verschiedene Vereinbarungen und eine darin vereinbarte Planungsmitzeichnung. Zu Frage 4: Planmäßig war im Bereich des Bauwerks eine dreistreifige Führung vorgesehen. Durch die eigenständige Planänderung der DB ist eine regelkonforme zweistreifige Führung in Richtung Rennerod nicht mehr möglich. Unter den vorhandenen Querschnittsbedingungen könnten beide Fahrstreifen lediglich mit reduziertem Standard unter dem Bauwerk hindurch markiert werden. Nach Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Querschnitts hat sich der LBM zunächst für eine einstreifige Verkehrsführung entschieden. Es ist vorgesehen, diese Verkehrsführung nach Verkehrsfreigabe intensiv zu beobachten. Ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Ummarkierung auf zwei reduzierte Fahrstreifen erfolgt, wird nach der Verkehrsfreigabe und einer Beobachtungsphase zu entscheiden sein. Zu den Fragen 5 und 6: Mögliche Konsequenzen und Auswirkungen auf künftige Planungen werden noch erarbeitet. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin