Drucksache 17/1711 zu Drucksache 17/1584 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Seekatz und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/1584 – Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs auf den Westerwaldkreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1584 – vom 14. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bedeutet für Rheinland-Pfalz ab 2020 pro Jahr ein Mehr von etwa 250 Millio - nen Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Werden die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz an diesen zusätzlichen Einnahmen partizipieren? Wenn ja, in welcher Form und Höhe? 2. Mit welchen zusätzlichen Einnahmen/Zuschüssen/Schlüsselzuweisungen usw. kann der Westerwaldkreis rechnen? 3. Wird der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich im Zuge der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs neu geregelt? Wenn ja, inwiefern? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. November 2016 wie folgt beantwortet: Im Rahmen der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen konnte erreicht werden, dass Rheinland- Pfalz ab dem Jahr 2020 netto rund 250 Millionen Euro Mehreinnahmen erhält. Zu den Fragen 1 und 2: Die Mehreinnahmen fließen zunächst in den Landeshaushalt. Die Kommunen partizipieren an den Mehreinnahmen entsprechend den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Eine Festlegung, wie diese Mittel verausgabt werden, trifft der Haushaltsgesetzgeber mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes ab dem Jahr 2020. Insoweit kann eine Aussage über Art und Höhe der Beteiligung der einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften an diesen Mehreinnahmen nicht getroffen werden. Zu der Frage 3: Ob der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich im Zuge der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs angepasst wird, wird spätestens im Vorfeld der Aufstellung des Landeshaushalts 2019/2020 zu entscheiden sein. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode