Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1712 zu Drucksache 17/1496 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1496 – Polizeieinsatz Halloween Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1496 – vom 4. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Montag, den 31. Oktober 2016 wurden gegen 19.30 Uhr in der Großsiedlung Koblenz-Neuendorf mehrere kleinere Brände von Mülltonnen an unterschiedlichen Örtlichkeiten gemeldet. Die sofort entsandten Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Koblenz und der Polizei Koblenz fanden vor Ort des Weiteren eine Reihe von Sachbeschädigungen. Die Arbeiten der Einsatzkräfte wurden von einer aggressiven, ca. 40 bis 50 Personen umfassenden Gruppierung, die sich mit Sturmhauben und Skimasken vermummten, massiv gestört. Eierwürfe, vermutlicher Zwillenbeschuss aus dem Hinterhalt und nicht zuletzt der Versuch, die Beamten mittels Laserpointer zu blenden, führten dazu, dass das Unterbinden weiterer Straftaten nur durch Hinzuziehen von Unterstützungskräften der umliegenden Dienststellen verhindert werden konnte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und wegen welchen Straftatbeständen? Wie hoch beträgt der Sachschaden? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden festgenommen und in Haft genommen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen)? 3. Wurden auch Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei Koblenz, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, der Hundestaffel und der Polizeihubschrauberstaffel zur Unterstützung angefordert? Wenn nein, warum nicht? 4. Kam es in der Vergangenheit bereits zu so ähnlichen Vorfällen wie am 31. Oktober 2016? Wenn ja, bitte genaue Sachverhaltsdarstellung . 5. Wird eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die den Vorfall vom 31. Oktober 2016 aufarbeitet? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Maßnahmen werden jetzt aufgrund des Vorfalles vom 31. Oktober 2016 vonseiten des Koblenzer Ordnungsamtes und der Polizei ergriffen? 7. Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen, damit die Polizei personell in der Lage ist, sich gegen eine Gruppe von 40 bis 50 vermummten Personen zur Wehr zu setzen und Festnahmen durchzuführen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Entgegen der ursprünglichen Berichterstattung war im Bereich der Großsiedlung Koblenz-Neuendorf eine Gruppe von 40 bis 50 Personen unterwegs, allerdings wurden „nur“ von zehn bis zwölf – mit Sturmhauben und Skimasken vermummten – Personen dieser Gruppe Straftaten begangen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Großsiedlung Neuendorf wurden insgesamt vier Strafanzeigen aufgenommen: – 1 x Landfriedensbruch (beinhaltet auch sechs Sachbeschädigungen), – 1 x Sachbeschädigung, – 1 x versuchte gefährliche Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten und – 1 x besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Einkaufsmarkt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 5 000 Euro geschätzt. Drucksache 17/1712 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Ereignis wurden keine Personen festgenommen. Zu Frage 3: Die örtlich zuständige Polizeiinspektion Koblenz 2 wurde zur Bewältigung der Lage von Kräften der Polizeiinspektion Koblenz 1, der Polizeiinspektion Andernach, der Polizeiinspektion Lahnstein sowie von Diensthundeführern unterstützt. Ebenso war die Polizeihubschrauberstaffel in die Einsatzmaßnahme eingebunden. Weitere Unterstützungskräfte wurden zur Lagebewältigung und Anzeigenaufnahme nicht benötigt. Zu Frage 4: Seit dem Jahr 2008 ist im Stadtteil 56070 Koblenz-Neuendorf ein erhöhtes Straftatenaufkommen im Bereich der Jugendkriminalität zu verzeichnen. Im Jahr 2014 verzeichnete die Polizeiinspektion Koblenz 2 im Bereich der Großsiedlung Neuendorf insgesamt 314 Ereignisse, welche ein polizeiliches Einschreiten erforderten. Hierunter waren unter anderem 46 Fälle von (gefährlichen) Körperverletzungen, 62 Sachbeschädigungsdelikte und 25 Missbräuche von Notrufen. Darüber hinaus wurden Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamts , welche sich zur Einsatzwahrnehmung in der Großsiedlung Neuendorf befanden, gezielt aus dem Hinterhalt mittels Steinwürfen oder dem Beschuss von sogenannten „Zwillen“ angegriffen. Zugleich störten Zusammenrottungen von sympathisierenden Personen regelmäßig polizeiliche Interventionen. Am 2. August 2014 wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung durch einen fingierten Notruf in die Großsiedlung Neuendorf gelockt und während der Anfahrt aus einem Versteck heraus mit einem brennenden Molotow-Cocktail beworfen, der sein Ziel allerdings verfehlte. Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse dürfte es sich bei den agierenden Tätern zumeist um eine Gruppierung von 30 bis 40 Jugendlichen und Heranwachsenden gehandelt haben. Durch konsequentes polizeiliches Einschreiten mit starker Kräftelage sowie durch wirkungsvolle Strafverfolgungsmaßnahmen konnte Ende 2014 das Gefahrenpotenzial in der Großsiedlung Neuendorf gemindert werden. Beginnend mit Silvester 2015 war im Bereich der Großsiedlung ein Anstieg von Eigentums- und Raubdelikten feststellbar. Dieser Straftatenserie wurde mit der Einrichtung einer Ermittlungsgruppe begegnet. Am Ende der Ermittlungen standen zwei Festnahmen und ein deutlicher Rückgang der bezeichneten Delikte. Aggressionsdelikte gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren in diesem Zusammenhang nicht feststellbar. Insgesamt kam es im Jahr 2015 zu 278 polizeilichen Einsätzen, 30 (gefährlichen) Körperverletzungen , 35 Sachbeschädigungsdelikten und acht Missbräuchen von Notrufen. Bis einschließlich Oktober 2016 ereigneten sich 227 polizeiliche Einsätze im Bereich der Großsiedlung Koblenz-Neuendorf. In diesem Zusammenhang wurden 26 (gefährliche) Körperverletzungen, 33 Sachbeschädigungsdelikte und drei Missbräuche von Notrufen registriert. Im Februar 2016 kam es zu einem Steinwurf während eines Feuerwehreinsatzes, durch den ein Fahrzeug der Berufsfeuerwehr beschädigt wurde. Weitere Angriffe gegen Ordnungskräfte fanden im Jahr 2016 nicht statt. Zu Frage 5: Die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe ist in diesem Fall nicht vorgesehen, da die weitere Sachbearbeitung zentral durch das Haus des Jugendrechts Koblenz erfolgt. Zu Frage 6: Am 4. November 2016 wurde ein Sondereinsatz durchgeführt. Während des Einsatzes, bei dem Fußstreifen im Bereich der Großsiedlung eingesetzt wurden, kam es zu keinen Aggressionen oder Provokationen in Richtung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten . Die angetroffenen Personen (auch Jugendliche) zeigten sich in Gesprächen mit der Polizei aufgeschlossen. Vertrauensbildende Maßnahmen durch Fußstreifen werden im Bereich der Großsiedlung Neuendorf fortgesetzt. Zurzeit sind keine weiteren Ergänzungen der bestehenden Handlungskonzepte vorgesehen. Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz sieht derzeit ebenfalls keinen weiteren Handlungsbedarf und wird die bisherigen Konzepte weiterhin unterstützen. Zu Frage 7: Die Polizei ist in der Lage, auch kurzfristig mit einer erhöhten Kräftelage auf besondere Situationen zu reagieren. Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, die einsatzrelevante Gruppe aus zehn bis zwölf Personen bestand. Roger Lewentz Staatsminister