Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1714 zu Drucksache 17/1502 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/1502 – Personalsituation der Polizeiinspektion Zweibrücken 2 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1502 – vom 6. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vollzeitstellen stehen momentan (Stand Oktober 2016) für die einzelnen Dienstgruppen zur Verfügung (bitte auflisten nach Dienstgruppe)? 2. Wie groß ist die Mindeststärke der Dienstgruppen der Polizeiinspektion (PI) Zweibrücken? Wie oft sind die Beamtinnen und Beamten aus der Freizeit gerufen worden, um die Mindeststärke der Dienstgruppen sicherzustellen (Jahre 2012 bis 2016)? 3. Wie viele Zusatzdienste haben die Beamtinnen und Beamten der PI Zweibrücken in den zurückliegenden Jahren (2012 bis 2016) bis Ende Oktober 2016 absolviert (bitte nach Jahren auflisten)? 4. Wie viele Nachtdienste dürfen die Beamtinnen und Beamten pro Jahr leisten? Wie viele Nachtdienste mussten die Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2012 bis 2016 leisten? 5. Wie viele der Beamtinnen und Beamten der Dienststelle bzw. der Dienstgruppen besitzen die Befähigung bzw. medizinische Eignung für die Nachtschicht? 6. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind am Wochenende bzw. in der Nachtschicht im Einsatz? 7. Wie viele Beamtinnen und Beamte kümmern sich auf der PI Zweibrücken schwerpunktmäßig um Rauschgiftdelikte? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die personelle Besetzung des Wechselschichtdienstes (WSD) der Polizeiinspektion Zweibrücken wird durch das Polizeipräsidium Westpfalz wie folgt angegeben: *) VZÄ = Vollzeitäquivalente. **) Der Wechselschichtdienst der Polizeiinspektion Zweibrücken besteht aus fünf Dienstgruppen. Der Dienstgruppe F sind eingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und -beamten zugeordnet, die jeweils im Rahmen ihrer Einsatzmöglichkeiten die fünf Dienstgruppen unterstützen. Zu den Fragen 2, 3 und 6: Das Polizeipräsidium Westpfalz hat für die Polizeiinspektion Zweibrücken belastungsorientierte Mindeststärken festgelegt. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz beträgt die Mindeststärke im Wechselschichtdienst (WSD) grundsätzlich fünf Polizeibeamtinnen und -beamte, in den Nachtdiensten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag jeweils sechs Polizeibeamtinnen und -beamte. Organisationseinheit Ist-Stärke Verfügungsstärke Personen VZÄ *) Personen VZÄ *) Gesamt WSD 47 43,75 43 41,25 Dienstgruppe A 8 6,75 8 7,75 Dienstgruppe B 9 8,5 8 7,5 Dienstgruppe C 8 7,75 7 6,75 Dienstgruppe D 7 7 7 7 Dienstgruppe E 8 7,75 8 7,75 Dienstgruppe F **) 7 6 5 4,5 Drucksache 17/1714 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Anzahl der Zusatzdienste der Polizeiinspektion Zweibrücken zur Sicherstellung der Mindeststärke im Wechselschichtdienst und zur Bewältigung von Einsatzlagen, wie beispielsweise Fußballspiele und Versammlungslagen, wird nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz seit dem 1. Juli 2014 statistisch erfasst. Das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt dazu folgende Werte: Festzuhalten ist jedoch, dass alleine durch den Schichtumlauf des bei der Polizeiinspektion Zweibrücken praktizierten Schichtdienstmodells für die Polizeibeamtinnen und -beamten die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht erreicht wird. Die Leistung von Zusatzdiensten ist daher bereits erforderlich, um diese zu erfüllen und ermöglicht einen lage- und einsatzbezogenen Einsatz der Kräfte. Eine punktuelle und beispielhafte Betrachtung der durchschnittlich zu erbringenden Zusatzdienste je Polizeibeamtin und -beamten für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 2016 unter Heranziehung der Ist-Stärke vom 1. November 2016 in Höhe von 64 Polizeibediensteten ergibt durchschnittlich 6,875 Zusatzdienste je Polizeibeamtin und -beamten für den zuvor genannten Zeitraum. Dies entspricht 1,45 Zusatzdiensten pro Monat je Polizeibeamtin und -beamten. Zu Frage 4: Die Arbeitszeitverordnung in der derzeit gültigen Fassung sieht gemäß § 8 vor, dass der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nacht- und Schichtdienst bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen ist. Eine Höchstzahl von Nachtdiensten ist hierbei nicht geregelt. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz ist eine Auswertung der Anzahl von geleisteten Nachtdiensten für den vorliegenden Zeitraum nicht möglich. Jedoch lässt sich beispielhaft für das laufende Kalenderjahr 2016 darstellen, dass bei der Polizeiinspektion Zweibrücken mit dem zugrunde gelegten Schichtdienstplan des Wechselschichtdienstes (sogenanntes „Doppelschlagmodell “) insgesamt 73 Nachtdienste je Polizeibeamtin und -beamten im Jahr vorgeplant sind. Unter Abzug von Urlaub, Zusatzurlaub und Erkrankungen und der sich daraus ergebenden Zusatzdienste leistet eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter laut Polizeipräsidium Westpfalz durchschnittlich 63,25 Nachtdienste im Jahr. Zu Frage 5: Laut Mitteilung durch das Polizeipräsidium Westpfalz sind bei der Polizeiinspektion Zweibrücken zum Stichtag 1. November 2016 insgesamt 45 Polizeibeamtinnen und -beamten nachtdienstfähig, davon 31 Polizeibeamtinnen und -beamte im Wechselschichtdienst. Zu Frage 7: Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Delikten der Rauschgiftkriminalität obliegt der Kriminalinspektion Pirmasens. Dieser Zuständigkeit liegen folgende Vorschriften zugrunde: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 16. Januar 2013 (MinBl. S. 94) über die Organisation des polizeilichen Einzeldienstes (OrgPol), Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 17. September 2012 (18 103:341) über die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Polizeipräsidien. Roger Lewentz Staatsminister Zeitraum Zusatzdienste zur Sicherstellung der Mindeststärke im WSD Zusatzdienste zur Bewältigung von Einsatzlagen Zusatzdienste gesamt 1. Juli bis 31. Dezember 2014 79 43 122 1. Januar bis 31. Dezember 2015 204 202 406 1. Januar bis 31. Oktober 2016 249 191 440