Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1716 zu Drucksache 17/1521 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1521 – Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1521 – vom 8. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/857 wurde das Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle “ des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kooperation mit den Fahrerlaubnisbehörden von Stadt- und Kreisverwaltung Kaiserslautern auf alle Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden alle Fahrerlaubnisbehörden in Rheinland-Pfalz vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz über dieses Präventionsprojekt informiert? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie ist der Sachstand der Einführung des Präventionsprojekts bei der Stadtverwaltung Koblenz und bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn? 3. Erhalten die Kommunen einen Zuschuss an Sach- und Personalkosten vonseiten des Landes, wenn sie dieses Präventionsprojekt einführen? Wenn nein, warum nicht? 4. Bekommen die Mitglieder des Innenausschusses den Erfahrungsbericht, den die Polizeipräsidien zum 1. März 2017 für das Präventionsprojekt vorzulegen haben, zur Kenntnisnahme? Wenn nein, warum nicht? 5. Können Kommunen rechtlich angewiesen werden, dieses Präventionsprojekt einzuführen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Kommunen haben Interesse, das Präventionsprojekt einzuführen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Polizeipräsidium Westpfalz führt das Projekt „Gelbe Karte“ in Kooperation mit den Fahrerlaubnisbehörden der Stadt- und der Kreisverwaltung Kaiserslautern seit April 2015 durch. Dabei hat sich die unmittelbare örtliche Kooperation von Polizei und Fahrerlaubnisbehörde bewährt. Die Polizeipräsidien wurden daher im Juli 2016 durch das MdI beauftragt, aktiv auf die Fahrerlaubnisbehörden zuzugehen. So sollen unter Berücksichtigung lokaler Aspekte Kooperationen initiiert werden. Über ihre Erfahrungen berichten die Polizeipräsidien zum 1. März 2017. Zu Frage 2: Die Stadtverwaltung Koblenz wurde durch das Polizeipräsidium Koblenz über das Projekt informiert. Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung wird Ende November erwartet. Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat Interesse an einer Teilnahme bekundet. Zu Frage 3: Die Kommunen erhalten keinen Zuschuss zu Sach- und Personalkosten. Der durch das Projekt über das übliche Verfahren hinausgehende Aufwand beschränkt sich pro Fall im Wesentlichen auf den Versand eines Standardschreibens, der „Gelben Karte“. Erfahrungen in Kaiserslautern haben gezeigt, dass die Betroffenen daraufhin regelmäßig nicht mehr auffällig werden. Damit entfallen auch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, die im Falle des erneuten Auffälligwerdens eines Betroffenen erforderlich würden. Zu Frage 4: Die Polizeipräsidien legen dem Ministerium des Innern und für Sport im März 2017 ihre Erfahrungsberichte vor. Über die Ergebnisse der Auswertung wird dem Landtag berichtet werden. Drucksache 17/1716 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass ein Großteil der Fahrerlaubnisbehörden an dem Projekt teilnimmt bzw. teilnehmen wird. Im Hinblick auf diese erfreuliche Entwicklung erscheint es bis auf Weiteres sinnvoll, durch den Erfolg des Projekts zu überzeugen. Zu Frage 6: Die Abstimmung der Polizeipräsidien mit den Fahrerlaubnisbehörden ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem Bericht der Polizeipräsidien wird eine zuverlässige Auskunft zu den teilnehmenden Kommunen möglich sein. Roger Lewentz Staatsminister