Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1717 zu Drucksache 17/1527 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/1527 – Schutzausstattung Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1527 – vom 8. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Streifenwagenbesatzungen der rheinland-pfälzischen Polizei sollen zukünftig auf im Fahrzeug vorhandene ballistische Helme und Überwurfwesten zugreifen können, um bei dem Szenario eines terroristischen Anschlags als vermutlich erste eintreffende Kräfte besser geschützt zu sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist geplant, die Diensthundeführer des Landes mit den gleichen Helmen und Westen auszustatten? 2. Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat auf die Terroranschläge in Paris vom Januar 2015 unmittelbar mit einem Sicherheitspaket in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro reagiert und damit die Ausstattung der Polizei, insbesondere der Spezialeinheiten, optimiert. Nach den Anschlägen in Frankreich vom 13. November 2015 wurde die Ausstattung für Polizeibeamtinnen und -beamte im Wechselschichtdienst optimiert. So hat die Landesregierung zwischenzeitlich die sukzessive Ausstattung von 430 Kraftfahrzeugen mit zwei ballistischen Halbschalenhelmen (Schutzklasse 1) und zwei Überziehwesten (Schutzklasse 4) mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,2 Millionen Euro beschlossen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine Ausstattung der Diensthundeführer ist zunächst nicht geplant. Zu Frage 2: Die Ausrüstung mit schwerer ballistischer Schutzausstattung konzentriert sich auf Erstinterventionskräfte, vorrangig des Wechselschichtdienstes sowie der Polizeibeamtinnen und -beamten des Kriminaldauerdienstes. Diensthundeführer sind nach der Konzeption „Lebensbedrohliche Einsatzlagen“ grundsätzlich nicht als Erstinterventionskräfte vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll die Ausstattung auf einen Teil der operativen Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei erweitert werden. Roger Lewentz Staatsminister