Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1718 zu Drucksache 17/1494 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/1494 – Kitas in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1494 – vom 3. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder unter drei Jahren leben zur Zeit in Rheinland-Pfalz? Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund oder sind ausländische Staatsbürger? Wie hoch ist die Zahl der Flüchtlinge in dieser Gruppe? 2. Wie viele Kinder unter drei Jahren besuchen eine Kita oder eine andere öffentliche Betreuungseinrichtung? Wie viele davon haben einen Migrationshintergrund oder sind ausländische Staatsbürger? Wie hoch ist die Zahl der Flüchtlinge in dieser Gruppe? 3. Wie viele unter Dreijährige werden in den betreffenden Einrichtungen in altersgemischten Gruppen, wie viele in altersmäßig homogenen Gruppen betreut? 4. Wie ist der Betreuungsschlüssel in den altersgemischten Gruppen, in denen unter Dreijährige betreut werden und wie in altersmäßig homogenen Gruppen von unter Dreijährigen? 5. Wie hoch ist der durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder andere Gründe bedingte Personalausfall an den rheinland-pfälzischen Kitas? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Angaben zum Migrationshintergrund liefert der Mikrozensus, der vom Statistischen Landesamt (StaLA) erstellt wird. Die aktuell verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2015. In Rheinland-Pfalz leben danach am 31. Dezember 2015 insgesamt 104 402 Kinder unter drei Jahren; davon hatten 9 975 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Von allen Kindern unter drei Jahren wiesen 36,6 Prozent, d. h. rund 38 200 Kinder, einen Migrationshintergrund in der Abgrenzung des Mikrozensus auf. Hierzu zählen „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in der Abgrenzung des Mikrozensus gehören sowohl Personen mit eigener Migrationserfahrung, als auch Personen, die keine eigene Migrationserfahrung haben. Zur Zahl der Flüchtlinge in der Gruppe der Kinder unter drei Jahren liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu Frage 2: Die Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen (SGB VIII) weist dazu Daten aus, die aus der letzten Erhebung im Frühjahr 2016 stammen. Demnach besuchten zum 1. März 2016 insgesamt 29 217 Kinder unter drei Jahren eine Tageseinrichtung. Öffentlich geförderte Betreuungsangebote durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater sind hierin nicht enthalten, da sie keine öffentliche Betreuungseinrichtung darstellen. Von diesen 29 217 Kindern unter drei Jahren wiesen 7 780 einen Migrationshintergrund auf. Hierzu zählen alle Kinder, die mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft haben. Informationen zu einer ggf. vorhandenen ausländischen Staatsangehörigkeit dieser Kinder sowie zur Zahl der Flüchtlinge in dieser Gruppe liegen nicht vor. Drucksache 17/1718 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die seitens des StaLA herangezogenen Daten der SGB VIII-Statistik beruhen auf Angaben zur Struktur der Gruppen, die aus Sicht der Tageseinrichtung gemacht werden. So kann nicht unterschieden werden, ob diese Angaben die Gruppenstrukturen der Bedarfsplanung oder des konzeptionellen pädagogischen Gruppenangebotes widerspiegeln. Demnach werden nach Mitteilung des StaLA von den in der Antwort zu Frage 2 genannten 29 217 Kindern unter drei Jahren 1 009 Kinder in Tageseinrichtungen betreut, in denen es ausschließlich Gruppen mit Kindern unter drei Jahren gibt. Weitere 6 446 Kinder werden in Tageseinrichtungen betreut, die nur Gruppen mit Kindern von zwei bis acht Jahren anbieten. Die übrigen 21 762 Kinder werden in Tageseinrichtungen betreut, in denen es Gruppen mit Kindern aller Altersgruppen gibt. Darunter sind 8 147 Kinder in Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen, 3 142 Kinder in Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und 10 473 Kinder in Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen. Zu Frage 4: Der rechtliche Betreuungsschlüssel von altersgemischten Gruppen, in denen unter Dreijährige betreut werden, ergibt sich aus den Angaben zur Personalbemessung nach § 2 der Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz (LVO). Für altershomogene Gruppen von unter Dreijährigen ist § 4 LVO die rechtliche Grundlage. Den tatsächlichen Betreuungsschlüssel zu verschiedenen Gruppenformen, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden, weist der Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung aus. Zum Stichtag 1. März 2015 lag der Betreuungsschlüssel in Rheinland-Pfalz bei altersübergreifenden Gruppen mit Kindern im Alter von unter vier Jahren bei 1:4,2, in altersübergreifenden Gruppen von Kindern im Alter von null Jahren bis Schuleintritt bei 1:5,8, bei altersübergreifenden Gruppen von Kindern im Alter ab zwei Jahren bis Schuleintritt bei 1:7,6 und in altershomogeneren Krippengruppen im Alter von null bis drei Jahren bei 1:3,4. Zu Frage 5: Hierzu liegen keine Angaben vor. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin