Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1720 zu Drucksache 17/1504 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1504 – Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1504 – vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Vernetzung und Digitalisierung werden auch im Bereich der Landwirtschaft und dem Weinbau immer wichtiger. Auch für die rheinland-pfälzischen Bauern und Winzer ergeben sich hier Zukunftschancen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Praxisprojekte zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus wurden von der Landesregierung, über nachgeordnete Behörden oder Institutionen in den letzten fünf Jahren betrieben? 2. Welche Forschungsprojekte zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus wurden von Landesforschungseinrichtungen und Hochschulen in den letzten fünf Jahren betrieben? 3. Welche Projekte der Privatwirtschaft zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus wurden vom Land Rheinland- Pfalz in den letzten fünf Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert? 4. Welche weiteren privaten Projekte oder öffentlichen Projekte des Bundes zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus im Land Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren sind der Landesregierung bekannt? 5. Welche Vorhaben und Projekte zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus strebt die Landesregierung für die Zukunft an und welchen Umsetzungsstand haben diese? 6. Welche Förderprogramme des Landes greifen direkt zur Förderung der Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seitens der Landesregierung wurden folgende Praxisprojekte zur Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus über nachgeordnete Institutionen initiiert: – Realisierung und Systemintegration einer Nutzungstausch-App durch spezielle Erweiterungen des Mobilen AgrarPortals Rheinland -Pfalz (MAPrlp), – Anpassung und Migration des Mobilen Agrar-Portals (MAPrlp) zum LDI mit Flurstücks-Service, – „ResWein“ – Verbesserung der Ressourceneffizienz im Weinbau durch teilautomatisierte Erfassung und Bewertung von Umweltindikatoren , – „MAPrlp-Praxistransfer“ – Entwicklung und Praxiseinführung von ausfallsicheren und vernetzten Geoinformationstechnologien für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz, – „Spritz-App“ zur Reduktion des Spritzmitteleinsatzes im Weinbau, – Digitalisierung Cross-Compliance – relevanter Landschaftselemente. Zu Frage 2: Das Projekt „iGreen – Intelligente Wissenstechnologien für das öffentlich-private Wissensmanagement im Agrarbereich“ wurde als grundlegendes Forschungsprojekt zur Digitalisierung von Landwirtschaft und Weinbau von Landesforschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit Hochschulen durchgeführt. Zu Frage 3: Projekte der Privatwirtschaft, die eine Förderung durch das Landwirtschafts- und Weinbauressort erfahren haben, sind nicht bekannt. Drucksache 17/1720 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Neben dem unter Frage 2 genannten Projekt iGreen wurden die folgenden von Bundesministerien bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geförderten Projekte in Rheinland-Pfalz durchgeführt bzw. befinden sich derzeit noch in Durchführung : – „Smart-DDS“: Automatische Erkennung von Pflanzenkrankheiten mit mobilen Endgeräten und mobilem Internet zur zielgerichteten Nutzung von landwirtschaftlichen Entscheidungshilfesystemen, – „PAM (Pesticide Application Manager)“: Entscheidungsunterstützung im Pflanzenschutz auf Basis von Gelände-, Maschinen-, Hersteller- und Behördendaten, – „E-BAs (Elektronischer Beratungsassistent)“: Entwicklung und Implementierung eines Managementsystems für die Getreideproduktion , – „Schadinspektor“: Entscheidungsunterstützung im Pflanzenschutz durch Schädlingserkennung mittels UAV (unmanned aerial vehicles=Drohnen). Zu Frage 5: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie strebt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch für die Bereiche Landwirtschaft und Weinbau die möglichst umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung an. Für die landwirtschaftliche Praxis treibt die Landesregierung derzeit den Aufbau eines „Digitalen Ländlichen Raums“ voran. Die betriebliche und überbetriebliche Umsetzung des sogenannten „Smart Farmings“ erfolgt über die Nutzung u. a. von Geobasis-, Naturschutz- oder Wetterdaten (kostenlose amtliche Geoinformationen über MAPrlp, Geoformulare und FLOrlp; Ausbau von MAPrlp siehe unten), die mit den privaten Daten der Betriebe verknüpft werden. Die Landesregierung unterstützt mit dem Projekt „MapApps“ die Schaffung der technologischen Grundlagen zur mobilen Geodatennutzung sowie für Precision Farming. Weiterhin werden die Erfassung von Gesundheitsdaten von Rindern über Herdenmanagementprogramme (Netrind) und mobile Anwendungen gefördert. Beratung, Versuchswesen und Ausbildung in der Landwirtschaft sind geprägt vom Ausbau effizienter internetbasierter Beratungsinfrastrukturen zur Entscheidungsunterstützung durch mobile Apps auf der Basis schlagspezifischer Pflanzenschutz- und Düngemodelle zur Optimierung der Produktionstechnik und des Wasserschutzes, der Schaffung der Infrastruktur zur Auswertung von On-Farm-Experimenten, die Landwirte mit Sensortechnologien in Eigenregie durchführen (Precision Farming), sowie dem Ausbau des Wahlpflichtfachs „Informationsgestützte Agrartechnik“ in der Fachschule als praxisorientierte Ausbildung. Webinare ermöglichen die ortsunabhängige und zeitsparende Aus- und Fortbildung von Landwirten. Bei den Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten findet ein Wechsel zu einem georeferenzierten, elektronischen Antragsverfahren (e-Antrag) im Bereich der flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen statt. Die beihilfefähigen Flächen sind zukünftig auf Basis der für Förderzwecke aufbereiteten Kataster-, Flurbereinigungsdaten und der aktuellen Orthophotos grafisch zu beantragen. Ziel ist es, dass die Antragsteller bereits im kommenden Jahr über ein benutzerfreundliches Produkt weit überwiegend die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung wahrnehmen. Ab 2018 erlaubt das EU-Recht nur noch die elektronische Antragstellung. Weitere Anwendungsbeispiele sind digitale Erosionskataster und Klärschlammkataster, interaktive Meldungen und Anträge über das WeinInformationsPortal (WIP) und zur Umstrukturierung im Weinbau. Folgende konkrete Projekte hierzu sind in Bearbeitung: – MapApps – Vernetzte Geoinformationen zur mobilen Nutzung in der Landwirtschaft, – Ausbau des Mobilen AgrarPortals (MAPrlp) zur Förderung der mobilen Nutzung amtlicher Geo- und Beratungsinformationen. Zu Frage 6: Die Programme zur Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum und zur Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen dienen in hohem Maße der Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus. Durch die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird seit 2009 die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur unterstützt. Damit soll die Nutzung einer modernen Informations- und Kommunikationstechnologie in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technischer Restriktionen nicht oder unterversorgten ländlichen Gebieten ermöglicht werden. Als nicht oder unterversorgt wird eine Bandbreite von < 6 Mbit/s definiert. Waren 2011 noch ca. 83 Prozent der Haushalte unterversorgt , so lag Ende 2015 der Erschließungsgrad schon bei fast 98 Prozent. Der nun im nächsten Schritt zwingend notwendige Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze) wird durch Förderprogramme des Bundes und des Landes unterstützt.. Die seitens der Landesregierung verfolgte Strategie definiert folgerichtig als Ziel, bis zum Jahr 2018 flächendeckend Bandbreiten mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Die Förderung von Investitionen in Zusatzgeräte und Informationstechnik dient der Verbesserung einer wettbewerbsfähigen und umweltschonenden Landbewirtschaftung und soll die Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1720 Seit mehr als zehn Jahren werden globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie geeignete Schnittstellensoftware und mit Geoinformationssystemen kompatible Schlagkarteisoftware zur Leistungsdatenübermittlung mit Positionsdaten an PC-Managementsysteme und zur standortbezogenen Maschinensteuerung gefördert. Hierfür können Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent (max. 35 000 Euro) gewährt werden. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin 3