Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 zu Drucksache 17/1519 28. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/1519 – Auswirkungen geänderter Leerungszeiten von Briefkästen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1519 – vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Zur Stärkung des ländlichen Raumes gehört, attraktive Bedingungen auch für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) zu erhalten. Auch wenn die Bedeutung von Breitbandanbindung zunimmt, bedeuten längere Postlaufzeiten echte Wettbewerbsnachteile von Betrieben und Dienstleistern. Die Deutsche Post hat im ländlichen Raum die Leerzeiten der Briefkästen verändert. Statt Nachmittagsleerungen wird nun morgens – z. B. 8.00 Uhr – geleert. Das bedeutet für Betriebe um einen Tag verlängerte Brieflaufzeit. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Gemeinden wird vor 12.00 Uhr letztmals der Briefkasten geleert? 2. Gibt es Bemühungen der Landesregierung, diese Praxis zu ändern? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2016 wie folgt beantwortet: Die Deutsche Post AG orientiert sich an den Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Danach sind die Leerungszeiten der Briefkästen an den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens zu orientieren; die Leerungszeiten und die nächste Leerung sind auf den Briefkästen anzugeben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Mitteilung der Deutschen Post AG ist eine gemeindescharfe Aufschlüsselung für das gesamte Land Rheinland-Pfalz nicht möglich, da sich die betrieblichen Strukturen der Deutschen Post AG nicht an den Landes- und Gemeindegrenzen orientieren und insofern auch nicht auf dieser Ebene auswertbar sind. Darüber hinaus würde dies auch nur eine Momentaufnahme ergeben, da das Briefkastennetz fortlaufenden Veränderungen unterliegt. Für die Einlieferung von Briefsendungen unterhält die Deutsche Post ein flächendeckendes Netz von ca. 110 000 Briefkästen. Um dieses engmaschige Briefkastennetz dauerhaft für die Kunden aufrechterhalten zu können, muss die Deutsche Post auch auf eine effiziente Ausgestaltung des Leerungssystems achten. Das bedeutet, dass Kastenleerungshäufigkeit und Leerungszeiten regelmäßig überprüft und ggf. an das geänderte Einlieferungsverhalten der Kunden angepasst werden müssen. Dies steht auch in Einklang mit Postgesetz und PUDLV. In der Konsequenz kann bei wenig frequentierten Briefkästen eine kostengünstigere Leerung vormittags durch den Zusteller erfolgen. Dasselbe gilt für ausgewählte Briefkästen in Orten mit einer hohen Briefkastendichte. Laut Aussage der Deutschen Post AG sind auch in Rheinland-Pfalz solche Anpassungen bei Briefkästen mit geringer Nutzung erfolgt. Zu Frage 2: Die Deutsche Post AG wurde im Zuge der Postreform als privatrechtliches Unternehmen aufgestellt und muss im Rahmen der oben genannten Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) agieren. Die Landesregierung hat daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen der Deutschen Post AG und sieht – solange sich diese Entscheidungen im rechtlichen Rahmen bewegen – keine Veranlassung, zu den geltenden Regelungen aktiv zu werden. Dies auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und des damit einhergehenden geänderten Nutzungsverhaltens von Kommunikationsmedien in Gesellschaft und Wirtschaft. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin