Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1730 zu Drucksache 17/1517 29. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/1517 – Einbeziehung der Eltern- und Schülervertretungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1517 – vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Sowohl in den vergangenen Jahren als auch aktuell stehen zahlreiche schulpolitische Leitlinien auf dem Prüfstand oder werden bereits überarbeitet. Hierbei muss sichergestellt sein, dass die Einschätzungen der Eltern- und Schülervertretungen entsprechend Gehör finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit werden Eltern- und Schülervertretungen bei der Erarbeitung von schulpolitischen Inhalten und Leitlinien miteinbezogen , damit diese zu einem frühen Zeitpunkt auch ihren gesetzlich verankerten Beratungsauftrag wahrnehmen können? 2. Wann und in welcher Form fanden die letzten Kontakte statt? 3. Wie sieht die praktische Umsetzung der gesetzlichen Beteiligung von Eltern- und Schülervertretungen in Rheinland-Pfalz aus? 4. Ist die Landesregierung der Meinung, dass lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Einbeziehung der Elternund Schülervertretungen ausreichend sind oder werden diese auch darüber hinaus durch die Landesregierung und ihre untergeordneten Behörden kontaktiert? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Die Einbeziehung der Eltern- und Schülervertretungen in schulpolitische Prozesse hat für die Landesregierung seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung. Die Beteiligung der Eltern- und Schülervertretungen in der Praxis geht hierbei weiter, als es die gesetzlich bestimmten Mitwirkungsrechte vorsehen. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit des Ministeriums für Bildung mit den auf Landesebene gebildeten Landesvertretungen, also der Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler und dem Landeselternbeirat. Hierbei ist es selbstverständlich, dass sowohl die Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler als auch der Landeselternbeirat über die gesetzlich in § 35 Abs. 5 bzw. in § 45 Schulgesetz verankerten Mitwirkungsrechte hinaus zu Entwürfen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Interessen der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Eltern berühren, formell angehört werden. Die Einbindung in schulpolitische Prozesse beginnt jedoch bereits früher. So finden eine Vielzahl von Kontakten der Hausspitze des Bildungsministeriums mit den Landesvertretungen statt, in denen Anliegen der Schülerbzw . Elternschaft an das Ministerium herangetragen werden können oder in denen die Landesvertretungen über aktuelle Entwicklungen informieren werden. Gelegenheiten hierzu finden sich, neben regelmäßig stattfindenden anlassbezogenen Gesprächen, bei der Teilnahme der Hausspitze an der halbjährlich stattfindenden Landeskonferenz der Schülerinnen und Schüler, dem jährlich stattfindenden Landeselterntag genauso wie bei der ebenfalls jährlich stattfindenden Klausurtagung des Landeselternbeirats. Im Bildungsministerium gibt es Referentinnen bzw. Referenten, die für die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern zuständig sind. Diese nehmen beispielsweise an den Sitzungen des Plenums des Landeselternbeirats teil, sodass bereits auf diesem Wege ein Informationsaustausch gewährleistet ist und die Möglichkeit besteht, Anregungen aufzunehmen und innerhalb des Ministeriums weiterzugeben. Kontakte bestehen darüber hinaus zwischen den jeweiligen Fachreferentinnen und -referenten des Ministeriums für Bildung und den Landesvertretungen. So finden unter anderem im Vorfeld von Rechtssetzungsinitiativen informelle Vorabkontakte in gesonderten Gesprächen statt. Auch die Koordinationsstelle für Elternarbeit, die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats und die Geschäftsstelle der Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler nehmen Anregungen aus der Eltern- bzw. Schülerschaft auf und beantworten konkrete Fragen. Drucksache 17/1730 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Der Landeselternbeirat und die Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler sind zudem in viele Netzwerke eingebunden, in denen sie ihre jeweiligen Interessen einbringen können. Nur beispielhaft seien der Bundeselternrat bzw. die Bundesschülerkonferenz , der Landesjugendhilfeausschuss, der Ernährungspolitische Beirat des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und der Landespräventionsrat genannt. Darüber hinaus bestehen anlassbezogene Gesprächskontakte mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten für Migration und Integration sowie dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen. Die dargestellte Zusammenarbeit zwischen Eltern- und Schülervertretungen einerseits und der Schule bzw. der Schulbehörde andererseits findet auch vor Ort und auf regionaler Ebene statt. Schulelternbeiräte und Schülervertretungen und die Regionalelternbeiräte und die Kreis- und Stadtschülervertretungen können mit Initiativen und Anregungen schulische Entwicklungen beeinflussen . Zu der Frage 2: Zwischen der Hausspitze des Bildungsministeriums und der Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler sowie dem Landeselternbeirat fanden vielfältige Kontakte statt: Am 22. August 2016 hat die Bildungsministerin den Landesvorstand der Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler zum Antrittsgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen empfangen. Am 23. September 2016 folgte ein weiteres Gespräch mit dem Landesvorstand zu verschiedenen aktuellen schulpolitischen Themen. Herr Staatssekretär Beckmann hatte an der 67. Landesschülerkonferenz am 29./30. April 2016 teilgenommen. Am 6. Juni 2016 fand ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch zwischen der Hausspitze des Bildungsministeriums und dem engeren Vorstand des 16. Landeselternbeirats statt. Das Gespräch diente u. a. der Vorbereitung des Landeselterntages am 11. Juni 2016. Die Hausspitze des Ministeriums nimmt auf Einladung des Landeselternbeirats regelmäßig am jährlich stattfindenden Landeselterntag teil, so auch am 11. Juni 2016 in Bingen. Im Anschluss an die Konstituierung des 17. Landeselternbeirats lud die Bildungsministerin den wiedergewählten Landeselternsprecher sowie seine beiden Stellvertreter zu einem weiteren Gespräch am 22. September 2016 ein. Am 30. September 2016 fand ein Gespräch der Bildungsministerin mit Vertreterinnen und Vertretern der Regionalelternbeiräte statt. Am 27. Oktober 2016 nahm die Bildungsministerin an der ersten Plenumssitzung des 17. Landeselternbeirats teil, am 11. November 2016 an der Jubiläumsveranstaltung „50 Jahre Landeselternbeirat“ in der Staatskanzlei . Unabhängig davon gibt es regelmäßige Kontakte der Referentinnen und Referenten des Bildungsministeriums mit den Landesvertretungen . Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin