Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1745 zu Drucksache 17/1526 01. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/1526 – Gewässerentwicklung Rehbach/Hochwasserschutz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1526 – vom 8. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit 2009 plant der Landkreis Bad Dürkheim und die Gemeinde Haßloch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung des Rehbaches mit integriertem Hochwasserschutz im Bereich der Gemarkung Haßloch. Die Entwicklung von Lösungsansätzen wurde eng durch die zuständige Regionalstelle Wasserwirtschaft der SGD Süd begleitet. Im Ergebnis und in Abstimmung mit der SGD Süd wurde neben weiteren Maßnahmen eine Planung zur teilweisen Verlegung des Rehbaches im Bereich zwischen L 530 (Hubertushof) und der L 529 (Holiday-Park-Straße) nach Süden in den Wald erarbeitet. Nach Öffentlichkeitsbeteiligung und entsprechenden Beschlüssen durch die Kreisgremien führte die SGD Süd zur Realisierung der Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durch. Der Landkreis Bad Dürkheim hat beim Land Rheinland-Pfalz einen Antrag auf 90-prozentige Förderung im Rahmen der Aktion Blau Plus gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum überprüft das Land nach einer umfangreichen Planungsphase und nach der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens die Förderfähigkeit des Projektes? 2. Welche finanziellen Mittel – eigene Planungsaufwendungen, Zuschüsse an den Maßnahmenträger – hat das Land bisher für die Planung der Maßnahme aufgewendet? 3. Wird bei der genannten Überprüfung des Projektes – soweit es um Ziele des Hochwasserschutzes geht – weiter der Schutz vor einem HQ 100 zugrunde gelegt? 4. Welche Kosten einschließlich der Kosten externer Gutachter werden durch die Überprüfung der Förderfähigkeit verursacht? 5. In welchen anderen Fällen wurde eine im Umfang vergleichbare Überprüfung der Förderfähigkeit angestellt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Entsprechend den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 20. Juni 2013 werden alle zur Förderung beantragten Maßnahmen vom Land dahingehend überprüft, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Zu Frage 2: Bisher wurden in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 328 200 Euro zu den Planungskosten ausgezahlt. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat außerdem ca. 15 000 Euro für Wirkungsnachweise im Rahmen der Planung aufgewendet. Zu Frage 3: Förderfähig ist nur die kosteneffizienteste Lösung. Für Hochwasserschutzziele gilt, dass stets das mit dem optimalen Nutzen-/Kostenverhältnis förderfähig ist. Es wird deshalb geprüft, ob 100-jährlicher Hochwasserschutz diese Bedingung erfüllt. Zu Frage 4: Bei dem Projekt geht es um einen vom Land begehrten Förderbetrag in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro. Bei der Prüfung entstehen Kosten für externe Gutachten in Höhe von ca. 60 000 Euro. Zu Frage 5: Der Aufwand für die immer vorzunehmende Prüfung der Förderfähigkeit hängt jeweils von den Fragen ab, die zur Feststellung der Fördervoraussetzungen zu beantworten sind. Ulrike Höfken Staatsministerin