Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1747 zu Drucksache 17/1544 01. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/1544 – Radwegeverbindung zwischen dem Vorlacher Hof und der Rheinbrücke bei Wörth beim Bau der zweiten Rheinbrücke Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1544 – vom 9. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung 1. Welche Radwege im Bereich zwischen dem Vorlacher Hof (Auffahrt von der L 540 und Hafenstraße auf die B 9) und der bestehenden Rheinbrücke werden mit dem Bau der zweiten Rheinbrücke in welcher Form baulich angepasst? 2. Inwiefern sind zusätzliche Radwegeverbindungen in diesem Bereich geplant oder sollen bestehende entfallen? 3. Welche Radwegeführung ist vom Vorlacher Hof bis zur bestehenden Rheinbrücke künftig vorgesehen? 4. Inwiefern bedeutet diese einen Umweg für Radfahrer, insbesondere Berufspendler nach Karlsruhe? 5. Inwiefern hält die Landesregierung eine schnelle und sichere Radwegeverbindung in diesem Bereich für erforderlich? 6. Inwiefern sind sich die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über den Bau eines Radweges auf der zweiten Rheinbrücke einig? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Durch den Bau der zweiten Rheinbrücke entstehen keine wesentlichen Auswirkungen auf das bestehende Radwegenetz vor Ort. Anpassungen in der Radverkehrsführung sind derzeit lediglich im Bereich der Anschlussstelle Jockgrim vorgesehen. Im Übrigen soll während der Bauzeit eine Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr eingerichtet werden. Unabhängig von der Führung des Rheinradwegs und den Überlegungen zum Bau der zweiten Rheinbrücke ist davon auszugehen, dass insbesondere die von Ortskundigen genutzte und vom Betreiber des Hafengeländes geduldete alternative Trassenführung durch das Hafengebiet in absehbarer Zeit untersagt wird. Zu den Fragen 3 bis 5: Die offizielle Führung des Radverkehrs erfolgt auch zukünftig im Zuge des Radfernwegs Rhein. Insbesondere von Rheinzabern/ Jockgrim kommend sind bedarfsgerecht ausgeschilderte Radwege bis in die Ortslage Wörth mit entsprechender Bahnhofsanbindung vorhanden. Zu Frage 6: Trotz wiederholter Vorstöße der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat das Bundesverkehrsministerium den Bau eines Radwegs auf der zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth in seiner Baulast in der Vergangenheit abgelehnt. Angeführt werden seitens des Bundes insbesondere rechtliche Gründe, die gegen die Anlage eines Radwegs auf der als Kraftfahrstraße vorgesehenen Rheinbrücke sprechen. Weiterhin wird auf die bereits vorhandene Radwegeinfrastruktur in unmittelbarer Nähe beidseits der bestehenden Rheinbrücke in der Baulast des Bundes verwiesen. Bislang ohne Resonanz blieb der Vorschlag des Bundes, dass er dem Bau eines von der Fahrbahn getrennten Radwegs zulasten eines Dritten zustimmen würde. Dies war den betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen, allen voran der Stadt Wörth und der Verbandsgemeinde Jockgrim, zur weiteren Prüfung vorgeschlagen und eine grundsätzliche finanzielle Landesbeteiligung bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen in Aussicht gestellt worden. Dr. Volker Wissing Staatsminister