Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1748 zu Drucksache 17/1586 01. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1586 – L 44 und L 43 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1586 – vom 14. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung 1. Welche Änderungen in der Bewertung der beiden Straßen L 44 und L 43 im Bereich Aach haben sich im Jahr 2016 gegenüber meiner Anfrage aus 2015 (vgl. Drucksache 16/5104) ergeben? 2. Wie sieht nun der Sanierungsplan für die beiden Straßen in dem Bereich aus? 3. In welchem Zeitrahmen kann mit Sanierungsmaßnahmen für die beiden Straßen gerechnet werden? 4. Welche Schritte für die Sanierungen sind bereits getätigt worden? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es haben sich keine Änderungen in der Bewertung der Straßen ergeben. Der Zustand der Landesstraßen 43 und 44 wurde zuletzt im Jahr 2012 im Rahmen der in fünfjährigem Turnus jeweils landesweit erfolgenden Straßenzustandserfassungen messtechnisch aufgenommen. Die nächste Straßenzustandserfassung ist erst für das Jahr 2017 vorgesehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Zustandserfassung wird dann auch die Dringlichkeit von Sanierungs-/Ausbaumaßnahmen in den genannten Streckenabschnitten neu bewertet werden. Zu den Fragen 2 und 3: Im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2017/2018 konnten Sanierungs-/bzw. Ausbaumaßnahmen für die in der Drucksache 16/5104 genannten Straßenabschnitte noch nicht eingeplant werden, weil im Rahmen der für den Landesstraßenbau in den Jahren 2017/2018 voraussichtlich verfügbaren Mittel andere als dringlicher bewertete Bauvorhaben vorrangig zu berücksichtigen waren. Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Mittel für den Landesstraßenbau sowie die Landesstraßenbauprogramme in den Jahren 2017/2018 und in den Folgejahren ist dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Aussagen, in welchem Zeitrahmen Sanierungs- bzw. Ausbaumaßnahmen in den genannten Straßenabschnitten erfolgen können, sind daher derzeit noch nicht möglich. Zu Frage 4: Mit der Planung für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Aach im Zuge der L 44 wurde bereits begonnen. Die Vermessung ist erfolgt. Eine erste Begehung in Aach mit kommunalen Vertretern fand am 11. Oktober 2016 statt. Neben der Fahrbahn der L 44 in Aach und den in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde liegenden Gehwegen soll auch der Knotenpunkt L 44/L 43 überplant werden. Hierfür ist ein Zeitraum von rund zwei Jahren vorgesehen. In jedem Fall wird aber durch Maßnahmen der laufenden Unterhaltung sichergestellt, dass bis zu späteren weitergehenden Sanierungs - oder Ausbaumaßnahmen Mängel in den genannten Streckenabschnitten so beseitigt werden, dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. Dr. Volker Wissing Staatsminister