Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1777 zu Drucksache 17/1583 06. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Seekatz und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/1583 – Zustand und Bauplanungsstand von Landesstraßen im Westerwaldkreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1583 – vom 14. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Landesstraßenmaßnahmen im Westerwaldkreis befinden sich derzeit in einer konkreten Aus-, Um- oder Neubauplanung (bitte detaillierte Auflistung)? 2. Welche dieser Maßnahmen im Westerwaldkreis sollen nach aktuellem Planungsstand im Jahr 2016, welche im Jahr 2017, welche im Jahr 2018 und welche in späteren Jahren durchgeführt werden (bitte Auflistung unter Angabe des jeweils konkreten Zeitraumes und des derzeitigen Standes der Projektvorbereitungen)? 3. In welcher Höhe belaufen sich nach aktuellem Planungsstand die jeweiligen Ausbaukosten für die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vorgesehenen Ausbaumaßnahmen im Westerwaldkreis und welche Mittel stehen im Einzelnen für die Maßnahmen ab 2019 zur Verfügung? 4. Bei welchen weiteren Landesstraßen im Westerwaldkreis sieht die Landesregierung Mängel, die ebenfalls dringend zu beheben wären, und bis zu welchem konkreten Zeitpunkt sollen diese Mängel behoben werden (bitte detaillierte Auflistung unter Angabe der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen und des Zeitfensters)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die mit den Fragen 1 bis 3 erbetenen Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Darin sind jeweils auch die für die einzelnen Maßnahmen veranschlagten Kosten sowie die für die Maßnahmen jeweils jahresbezogen eingeplanten bzw. einzuplanenden Mittel angegeben. Die Entscheidung über die Bereitstellung der für Baubeginne in den Jahren 2017 ff. benötigten Investitionsmittel wird erst mit der Verabschiedung des neuen Landeshaushalts 2017/2018 bzw. folgender Landeshaushalte durch den Landtag getroffen. Danach hängt der Beginn neuer Vorhaben auch von weiteren Voraussetzungen ab (z. B. Abschluss von Planung-/Baurechtsverfahren /Verlauf und Ergebnis von Vergabeverfahren). Deshalb sind Angaben dazu, in welchem Zeitraum die genannten Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen, derzeit noch nicht möglich. Drucksache 17/1777 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Legende zu Spalte 1: F = Fahrbahn B = Bauwerk K = Knotenpunkt R = Radweg Zu Frage 4: Der Zustand der Fahrbahnen der Landesstraßen im Westerwaldkreis wurde zuletzt im Jahr 2012 im Rahmen der in fünfjährigem Turnus jeweils landesweit erfolgenden Straßenzustandserfassungen messtechnisch aufgenommen. Danach wurde die Dringlichkeit der bei den Landesstraßen im Westerwaldkreis anstehenden Sanierungs- bzw. Ausbaumaßnahmen in einem nutzwertanalytischen Verfahren bewertet. Die auf dieser Grundlage als vordringlich eingestuften Maßnahmen wurden im Investitionsplan für die Jahre 2014/2018 ausgewiesen, der im Internet unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/verkehr/strassenverkehr/investitionsplanlandesstrassen -2014-2018/ veröffentlicht ist. Aus der nachstehenden Übersicht ergibt sich, welche dieser Vorhaben noch nicht umgesetzt bzw. begonnen werden konnten. 2 Z u o rd n u n g S tr aß e Bezeichnung Vsl. Baukosten Land Vsl. Ausgaben bis Ende 2016 Bedarf 2017 Bedarf 2018 Vorbehalt ab 2019 Stand der Vorbereitung bzw. Umsetzung [–] [–] [–] [ T. € ] [ T. € ] [ T. € ] [ T. € ] [ T. € ] 1 2 3 4 6 7 8 9 10 F L 267 OD Quirnbach 110 0 0 0 0 Baurecht vorh. K L 267 L 267/L 306, bei Krümmel 340 0 0 1 339 in Vorbereitung F L 268 Roßbach – Tonzeche 850 0 0 600 250 in Planung B L 288 Nisterbrücke bei Nister (BW 5312572) 1 200 0 0 500 700 in Vorbereitung F L 292 OD Hachenburg Altstadt 1 350 650 650 50 0 im Bau F L 293 Nisterau bis B 414 580 0 0 500 80 Baurecht vorh. F L 293 OD Bad Marienberg – Langenbacher-Str. 215 0 200 15 0 Baurecht vorh. F L 294 Hergenroth – Westerburg 800 700 100 0 0 im Bau F L 294 OD Hergenroth 385 1 350 34 0 Baurecht vorh. F L 295 K 059 – Stockhausen 1 500 1 300 200 0 0 im Bau F L 295 Niederroßbach bis Emmerichenhain 855 0 700 150 5 in Planung R L 295 Niederroßbach bis Emmerichenhain 300 0 250 50 0 in Planung F L 298 OD Westernohe 985 0 0 617 368 in Planung L 300 Meudt – Herschbach 1 180 0 0 0 1 180 in Planung F L 302 Berzhahn – Gemünden 615 0 500 115 0 Baurecht vorh. K L 307 A003 bei Mogendorf 120 0 120 0 0 in Planung K L 307 L 307/K 126 in Ransbach-Baumbach 220 1 219 0 0 in Planung F L 307 OD Ransbach-Baumbach (Mitte) 1 230 1 800 429 0 in Planung B L 309 L 309 Kalterbach Brücke 350 0 0 0 350 in Planung F L 313 Eschelbacher Straße in Montabaur 655 1 159 0 495 Baurecht vorh. F L 315 Molsberg – L 314 1 150 0 0 500 650 in Planung Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1777 Im Jahr 2017 soll turnusgemäß die nächste Straßenzustandserfassung durchgeführt werden. Daraus wird sich ergeben, bei welchen weiteren Landesstraßen im Westerwaldkreis Fahrbahnen saniert bzw. ausgebaut werden müssen. Über die Bereitstellung der für entsprechende künftige Baubeginne benötigten Investitionsmittel entscheidet der Landtag mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2017/2018 bzw. der folgenden Haushaltspläne des Landes. Zudem hängt die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auch von weiteren Bedingungen ab (z. B. Verlauf von Planungs- und Baurechtsverfahren). Aussagen dazu, wann konkret sich aus der nächsten Zustandserfassung ergebende Straßenbaumaßnahmen umgesetzt werden sollen, sind deshalb derzeit noch nicht möglich. Über die vorgenannten fünfjährigen messtechnischen Zustandserfassungen hinaus wird der Zustand der Landesstraßen durch die Straßenmeistereien im Rahmen der Streckenkontrollen überprüft. Soweit hierbei Mängel festgestellt werden, wird ggf. durch Maßnahmen der laufenden Unterhaltung sichergestellt, dass diese bis zu späteren weitergehenden Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen so behoben werden, dass die Verkehrssicherheit der Landestraßen im Westerwaldkreis gewährleistet ist. Dr. Volker Wissing Staatsminister 3 Straße Projekt Vsl. Baukosten Land [ T. € ] Im Entwurf Bauprogramm 2017/2018 berücksichtigt 1 2 3 4 L 267 OD Quirnbach 110 L 268 Roßbach – Tonzeche 850 X L 288 OD Alpenrod 120 L 293 Nisterau bis B 414 580 X L 293 OD Bad Marienberg – Langenbacher-Str. 215 X L 294 OD Hergenroth 385 X L 294 OD Langenbach 495 L 295 Niederroßbach bis Emmerichenhain 855 X L 298 OD Westernohe 985 X L 300 Meudt – Herschbach 1 180 L 302 Berzhahn – Gemünden 615 X L 307 OD Höhr-Grenzhausen 350 L 307 OD Ransbach-Baumbach (K 116 – L 300) 770 L 307 OD Ransbach-Baumbach (Mitte) 1 230 X L 307 OD Ransbach-Baumbach (Pletuitstr. – K 116) 120 L 313 Eschelbacher Straße in Montabaur 655 X L 313 Mogendorf – Oberhaid (K 132) 1 130 L 315 Molsberg – L 314 1 850 X L 327 OD Niederelbert 105