Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1778 zu Drucksache 17/1599 06. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/1599 – Ortsumgehung Rothenbach/Langenhahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1599 – vom 16. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Planungsstand der B 255 Ortsumgehung Rothenbach? 2. Wie ist der Planungsstand der B 255 Ortsumgehung Langenhahn-Hölzenhausen? 3. Welche Planungsschritte für die unter Frage 1 und 2 genannten Abschnitte sollen in welchem Zeitraum bis zum Vorliegen des Baurechts erfolgen? 4. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit Baurecht für die unter Frage 1 und 2 genannten Abschnitte zu rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die B 255 Ortsumgehung Rothenbach ist im noch gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus 2004 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz aktualisiert derzeit die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Vorbereitung von Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren. Zu Frage 2: Die B 255 Ortsumgehung Langenhahn-Hölzenhausen ist im noch gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus 2004 ebenfalls im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Für eine Umgehungsstraßenplanung auf Basis eines zweistreifigen Querschnittes liegt seit 1970 das Baurecht vor. Auf dieser Grundlage wurden bereits ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und Grunderwerb getätigt. Aus verkehrlicher Sicht ist ein dritter Fahrstreifen erforderlich, wozu ein Ergänzungsverfahren durchzuführen wäre. Zu den Fragen 3 und 4: Die als eine Gesamtmaßnahme geplanten Ortsumgehungen von Rothenbach und Langenhahn im Zuge der B 255 wurde vom Land Rheinland-Pfalz zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Inzwischen hat das Bundeskabinett den BVWP 2030 beschlossen und das Vorhaben in den Weiteren Bedarf (WB) eingestuft. Da aus Sicht der Landesregierung für die Ortsumgehungen Rothenbach und Langenhahn eine höhere Dringlichkeitseinstufung als erforderlich angesehen wird, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auf der Grundlage einer verbesserten neuen sowie kostengünstigeren Variante die Einstufung vom Weiteren Bedarf auf zumindest den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angehoben wird. Die Planungen für die Ortsumgehungen können nur dann weitergeführt werden, wenn eine höhere Einstufung in den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen erfolgt. Somit bleibt zunächst die endgültige Verabschiedung des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen durch den Deutschen Bundestag abzuwarten. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine Aussage zum zeitlichen Horizont möglicher weiterer Planungsschritte getroffen werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister