Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1784 zu Drucksache 17/1631 07. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Kathrin Anklam-Trapp (SPD) – Drucksache 17/1631 – Reform der Pflegeberufe Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1631 – vom 18. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Das im Januar 2016 vom Bundeskabinett gebilligte Gesetz zur Reform der Pflegeberufe definiert als Ziele die Schaffung einer generalistischen beruflichen Pflegeausbildung, die die bisherigen nach Altersgruppen gegliederten drei Pflegeausbildungen (Altenpflege , Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) in einem Berufsbild zusammenfasst sowie die Neuschaffung einer akademischen Pflegeausbildung. Die Skepsis in der Unionsfraktion im Bundestag gegenüber der von der Bundesregierung geplanten Reform der Pflegeberufe hat zu zahlreichen Appellen an die Union geführt, das Gesetzesvorhaben nicht weiter zu blockieren. Ganz aktuell fordert Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerates, als auch der Präsident des Deutschen Caritas ver bandes, Peter Neher, in Presseartikeln von Anfang November 2016 auf, den Weg frei zu machen für die generalisierte Ausbildung und werden dabei vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), unterstützt. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand des Gesetzgebungs verfah rens auf Bundesebene? 2. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf, insbesondere zur generalistischen beruflichen sowie zur akademischen Pflegeausbildung? 3. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand des Rechtssetzungsverfah rens zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die beiden neuen Pflegeberufe (generalistisch berufliche und akademische Pflegeausbildung)? 4. Wie ist dazu die Haltung der Landesregierung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung verfolgt aktiv die aktuellen Entwicklungen des Gesetzgebungsverfahrens des Pflegeberufereformgesetzes. Der Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes befindet sich nach wie vor im Bundestag und wartet auf die 2. und 3. Lesung. Es gibt derzeit daher keinen neuen Sachstand. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren stellt sich wie folgt dar: Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Gesundheitsministerkonferenz haben sich bereits im Jahr 2009 jeweils einstimmig für eine gemeinsame Pflegeausbildung ausgesprochen. Im März 2012 legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes“ vor. Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2016 den Entwurf eines Pflegeberufereformgesetzes beschlossen, das die Ausbildung in den drei Pflegeberufen grundlegend modernisiert und diese zusammenführt. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, der am 28. Februar 2016 eine umfassende Stellungnahme abgegeben hat. Der Bundestag hat sich am 18. März 2016 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, eine Verbändeanhörung fand am 30. Mai 2016 statt. Zur ursprünglich vorgesehenen Befassung des Bundestags in 2. und 3. Lesung vor der Sommerpause 2016 kam es nicht. Auch die vorherige abschließende Beratung in den Ausschüssen (Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und die Zuleitung einer Beschlussempfehlung und eines Berichts an das Plenum sind bisher nicht erfolgt. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinden wird, ist derzeit unklar, auch ob und welche Veränderungen des Pflegeberufereformgesetzes gegebenenfalls noch erfolgen. Drucksache 17/1784 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung hält eine grundlegende Reform der bestehenden drei Pflegeausbildungen hin zu einer beruflichen Pflegeausbildung mit generalistischer Ausrichtung für notwendig, um die heutigen und zukünftigen Anforderungen an die Pflege in Krankenhäusern , Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Dauerpflege bewältigen zu können. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den Kliniken verstärkt sozialpflegerische und gerontopsychiatrische sowie aufgrund von Multimorbidität und kürzeren klinischen Verweildauern verstärkt krankenpflegerische Kompetenz in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten notwendig. Entsprechend ist eine Zusammenführung der Kompetenzen in einem Beruf unverzichtbar. Alle drei Pflegeberufe sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Patientinnen und Patienten von Einrichtungen des Gesundheitswesens profitieren von dieser Zusammenlegung und der damit einhergehenden Vermittlung umfassender Kompetenzen. Eine berufliche Pflegeausbildung mit generalistischer Ausrichtung, die Spezialisierungen vorsieht, bietet daher im Vergleich zu den bisherigen nach Altersgruppen (Kinderkrankenpflege, Krankenpflege, Altenpflege) getrennten Pflegeausbildungen viele Vorteile. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung sieht der Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes eine akademische Pflegeausbildung vor. Ein zentraler Punkt ist, dass die hochschulische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann die für die selbstständige umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen notwendigen Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage vermittelt. Die hochschulische Ausbildung umfasst die Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung. Sie befähigt darüber hinaus insbesondere, – zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse auf der Grundlage wissenschaftsbasierter oder wissenschaftsorientierter Entscheidungen, – sich kritisch-reflexiv und analytisch sowohl mit theoretischem als auch praktischem Wissen auseinanderzusetzen und wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld zu entwickeln und implementieren zu können und – an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken. Zu Frage 3: Die Vorlage eines Entwurfs einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur neuen Pflegeausbildung steht noch aus. Im März 2016 hatte der Bund die Eckpunkte einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes vorgelegt. Die Landesregierung hat darüber hinaus keinerlei neuen Informationen zum Stand des Rechtssetzungsverfahrens zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Reform der Pflegeberufe. Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt die von der Bundesregierung bisher vorgelegten Eckpunkte einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufegesetzes, insbesondere die Ausführungen zur praktischen Ausbildung, zum schulischen Unterricht und zur Ausbildungsvergütung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin