Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1789 zu Drucksache 17/1596 07. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1596 – Internetseite Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1596 – vom 15. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Bei sämtlichen offiziellen Internetseiten der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung kommt man, wenn man die Endung „rp.de“ statt „rlp.de“ eingibt, auf die Internetseite eines privaten Personaldienstleisters. Dies kann bei Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherungen und Irritationen führen, zumal die Internet-Domain in keinem Zusammenhang mit dem privaten Personaldienstleister steht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass wenn man die Endung „rp.de“ statt „rlp.de“ eingibt, nicht auf die offiziellen Internetseiten der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung gelangt, sondern auf die eines privaten Personaldienstleisters? Wenn ja, was wurde unternommen, dass der Personaldienstleister diese Internet-Domain-Endung dem Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen muss? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, Internetnutzern einen möglichst einfachen und breiten Einstieg in die Online-Verwaltungslandschaft des Landes zu ermöglichen. Daher hat Rheinland-Pfalz bereits frühzeitig Domains zur eigenen Verwendung registriert, die sowohl den eigenen Namen als auch mögliche Abkürzungen hierfür widergeben. Als die Domain rlp.de als zentrale Hauptdomain des Landes festgelegt und registriert worden ist, waren .de-Domains mit zwei Zeichen nicht zulässig. Dies änderte sich erst im Jahr 2009 durch einen entsprechenden Beschluss der Vergabestelle von .de-Domains (DENIC). Mussten Webadressen vorher mindestens drei Zeichen enthalten, waren seit diesem Zeitpunkt auch .de-Domains mit zwei Buchstaben oder Ziffern gestattet. Bezüglich der Registrierung der Domain rp.de galt das „First come – first serve“-Prinzip, das seinerzeit zum Zuschlag der Domain für die Firma Randstad Professionals, die ebenfalls die Abkürzung „RP“ nutzt, führte. Seit dem 1. Juli 2016 gehört Randstad Professionals zu der Firma GULP expert united, auf deren Internetauftritt die Domain rp.de derzeit verweist. Die Domains rlp.de und rheinland-pfalz.de sind allgemein akzeptiert und werden von Bürgern, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung im Kontext öffentlicher Internetpräsenzen und Kommunikation der rheinland-pfälzischen Verwaltung angenommen und genutzt. Bis zum aktuellen Zeitpunkt wurden keine Maßnahmen zur Übernahme der Domain rp.de unternommen. Eine Prüfung der Handhabe bzgl. „Abkürzungsdomains“ der anderen Bundesländer hat ergeben, dass bis auf Hamburg und Mecklenburg -Vorpommern kein Bundesland seine zweistellige Länderabkürzung als .de-Domain nutzt. Domains wie z. B. by.de, bw.de, sh.de, he.de, bb.de oder th.de verweisen auf private/wirtschaftliche Angebote. Generell bemüht sich Rheinland-Pfalz stets um den Zuschlag für verschiedene Domains, um den Missbrauch mit Domainnamen zu verhindern. Hierzu zählen z. B. alternative Schreibweisen (z. B. rpl.de) oder Domainnamen anderer sog. „Top-Level“, wie z. B. Domains unterhalb von .info oder .eu. Zwischenzeitlich strebt das Land Rheinland-Pfalz Übernahmen von nach unserer Einschätzung relevanten Domains an, für die ein Rechtsanspruch besteht (z. B. rheinlandpfalz.de). Derartige Prozesse sind aufgrund von Fristsetzungen und rechtlichen Prüfungen langwierig und nehmen mehrere Monate bzw. Jahre in Anspruch. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär