Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1793 zu Drucksache 17/1635 08. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP) – Drucksache 17/1635 – Cross Compliance – Nachsicht bei kleinen Fehlern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1635 – vom 18. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Konzept des „sanktionsfreien Fehlers“ im Bereich der Cross Compliance stand im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU-Länder aktuell zur Debatte. Ich frage die Landesregierung: Sieht die Landesregierung im CC-Bereich realistische Möglichkeiten, die Landwirte von kleinen Sanktionen freizustellen und demzufolge nicht zu sanktionieren? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 müssen Landwirte und andere Empfänger der sogenannten Agrarförderung (z. B. Direktzahlungen gemäß Anhang I der Verordnung [EU] Nr. 1307/2013 [Basisprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie ] ) die Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Vorschriften zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand landwirtschaftlicher Flächen erfüllen. Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften werden mit Kürzungen der Förderung sanktioniert. Im ablaufenden Jahr wurde zwischen Bund und Ländern sowie auf EU-Ebene diskutiert, inwieweit bei geringfügigen Verstößen auf eine Sanktionierung verzichtet werden kann. Das zuständige Bundesministerium konnte sich nun mit der Europäischen Kommission auf die Einführung des „sanktionsfreien Fehlers“ einigen. Bei diesem Konzept können kleinere Fehler, die dem Betriebsleiter trotz angemessener Sorgfalt, etwa durch krankheitsbedingte Abwesenheit oder sonstige Umstände, unterlaufen sind, nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Behörde sanktionsfrei bleiben. Die Einführung des „sanktionsfreien Fehlers“ stellt einen wichtigen Beitrag dar, um gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessen hohe Sanktionen zu entmutigen, sondern sie zu motivieren, ihren Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen. In Rheinland-Pfalz wird das Konzept des „sanktionsfreien Fehlers“ rückwirkend für Kontrollen des Kontrolljahres 2016 umgesetzt. Dies betrifft zum jetzigen Zeitraum Kontrollen in der Tierkennzeichnung. Dr. Volker Wissing Staatsminister