Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1822 zu Drucksache 17/1679 12. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/1679 – Schienenverkehr – Güterverkehrsaufkommen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1679 – vom 24. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern ist nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes notwendig, denn der Schienenverkehr ist energieeffizienter als die Straße. Eine Erweiterung des Güterverkehrs auf die Schiene ist auch möglich. Dafür gibt es überwiegend auch gute Planungen, den Schienenverkehr zu erweitern. Nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der „Deutschen Bahn Cargo“, Herrn Dr. Jürgen Wilder, ist die Zuglänge einer der wirksamsten Hebel zur Senkung der Stückkosten im Schienengüterverkehr “. Damit wird der Schienentransport zunehmend attraktiver. Auf einer Reihe von Bahnstrecken ist schon heute mehr Güterverkehr möglich. Gleichwohl unterbleibt die Standartzuglänge der Züge von 740 m häufig, weil in Deutschland und in den angrenzenden Nachbarländern immer noch ein durchgängiges 740 m-Netz fehlt. Benötigt wird ein Schienennetz, auf dem betriebliche Voraussetzungen für die Fahrt solcher Züge durchgängig möglich ist. Im Hinblick auf immer größer werdende Containerschiffe und Transportmengen ist Voraussetzung für einen effektiven Gütertransport, dass hierzu Züge im Mindestmaß mit 740 m Länge betrieben werden können. Die Deutsche Bahn hat bereits Zuglängen mit 830 m getestet. Zwischen dem Rotterdamer Hafen und der Deutschen Grenze in Emmerich wurden die Voraussetzungen für 1 000 m-Züge geschaffen. Häufig sind nur wenige aufwendige Veränderungen bei Leit- und Sicherungstechnik notwendig, um die Strecken für längere Züge einzurichten. Der Bund ist Eigentümer der Infrastruktur. In der Verkehrsministerkonferenz wurde das Thema, mit längeren Zügen fahren zu wollen, diskutiert und die nachträgliche Aufnahmen des 740 m-Netzes in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes 2030 aufgenommen. Hierbei ist der Ausbau eines durchgängigen Netzes für Güterzüge mit 740 m Zuglänge als Schlüsselmaßnahme notwendig. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Strecken in Rheinland-Pfalz können bereits 1 000 m lange Züge fahren? 2. Welche Ausbaumaßnahmen wären notwendig, damit auf allen Strecken in Rheinland-Pfalz 1 000 m lange Züge fahren können? 3. Würde die Landesregierung den Ausbau der Strecken für 1 000 m lange Züge begrüßen? 4. Welche Ausbaupläne gibt es bereits? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit können in Rheinland-Pfalz auf keiner Strecke 1 000 m lange Güterzüge fahren, weil die Überholungsgleise in den einzelnen Bahnhöfen sowie die Zugbildungsgleise in den Güter- und Rangierbahnhöfen die hierfür notwendigen Längen nicht besitzen und die Signalabstände dafür nicht ausgelegt sind. Zu den Fragen 2 und 4: Um die Möglichkeit zu eröffnen, dass in Rheinland-Pfalz 1 000 m lange Güterzüge fahren können, müssten etliche Überholungsgleise auf diese Länge ausgebaut werden. Da dies im Vergleich zu den in diversen Fällen vorhandenen 740 m langen Güterzugüberholungsgleisen eine erhebliche Längenausweitung bedeutet würde, wären voraussichtlich in den einzelnen Bahnhöfen umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich, für die auch Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssten. Konkrete Ausbaupläne hierzu gibt es derzeit nicht. Zu Frage 3: Die Landesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger zu machen. Dazu gehören auch eine bessere Auslastung der Züge und die dafür notwendige Verlängerung von Gleisen. Dr. Volker Wissing Staatsminister