Drucksache 17/1824 zu Drucksache 17/1675 12. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) – Drucksache 17/1675 – Kunst am Bau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1675 – vom 23. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit November 2003 gibt es die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte wurden diesbezüglich in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz umgesetzt (bitte Auflistung)? 2. Welche jeweiligen Kosten waren damit verbunden? 3. Wie verteilten sich diese Kosten auf Land und Kommune (bitte einzeln aufschlüsseln)? 4. Zu wie viel Prozent handelt es sich um Künstlerinnen und Künstler, die in Rheinland-Pfalz leben? 5. Aus welchen anderen Bundesländern kommen die Künstler? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Im Unterschied zu den Landesbauten existiert für Hochbaumaßnahmen, die das Land durch Zuwendungen nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung fördert, derzeit noch keine statistische Erhebung der entsprechenden Kennzahlen für die Ausgaben für Kunst am Bau. Die anteilige Förderung für „Kunst am Bau“ ist Bestandteil des gesamten Bewilligungsbetrages, eine Separierung der hiermit verbundenen Kosten wird nicht vorgenommen. Die Angaben zum Wohn- oder Arbeitssitz der beauftragten Künstler liegen ebenfalls nicht vor, da diese unmittelbar vom Zuwendungsempfänger beauftragt werden. Daher ist die Beantwortung der Fragen eins bis fünf derzeit nicht möglich. Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift 631 „Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten“ ist für 2017 geplant . Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode