Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1826 zu Drucksache 17/1674 13. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1674 – Hahn-Verkaufsverfahren: Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Beratungs unternehmen KPMG Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1674 – vom 23. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat am 21. November 2016 mitgeteilt, dass sie die Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft KPMG beendet habe. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch sind inzwischen die Gesamtkosten, die das Beratungsunternehmen KPMG gegenüber dem Land für die Beratung im und Begleitung des Hahn-Ver kaufsverfahrens in Rechnung gestellt hat? 2. Hat KPMG gegenüber der Landesregierung Spesen abgerechnet und wenn ja: In welcher Höhe und wofür sind sie im Einzelnen angefallen (Reisekosten etc. – Posten bitte ggf. einzeln aufschlüsseln)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217 (Drucksache 17/473) ausgeführt, umfasste die Beratung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht nur die Begleitung des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, sondern auch die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung und die Analyse von Modellen zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn in den Jahren 2013 bis 2015 sowie die Überwachung der Liquiditätsentwicklung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Zusammenhang mit den Gesellschafterdarlehensverträgen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Im Hinblick auf die erbrachten Leistungen der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217 verwiesen. In der dortigen Übersicht der Beratungskosten in Höhe von rund 6,25 Millionen Euro (inkl. MwSt.) sind die Auslagen und Nebenkosten ausgewiesen. Im Zuge der Beendigung des Auftragsverhältnisses haben sich beide Seiten auf eine abschließende Honorarregelung verständigt. Die Beendigungsvereinbarung wurde den Abgeordneten des Landtags zur vertraulichen Einsichtnahme zugeleitet. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im vertraulichen Teil der Sitzung des Innenausschusses am 1. Dezember 2016 und in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am selben Tag hingewiesen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär