Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1830 zu Drucksache 17/1656 13. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/1656 – Schließung evangelisches Krankenhaus – Zahlungen aus dem Krankenhausstrukturfond Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1656 – vom 21. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Verlautbarungen der Landesregierung stehen Gelder in Höhe von 8 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfond für Abfindungen und Überbrückungsgelder bereit, die im Rahmen der Schließung des Evangelischen Krankenhauses anfallen. Der Presse war zu entnehmen, dass sich der Trägerverein LVIM bereit erklärt hat, hierzu trotz anfänglicher Ablehnung einen Eigenanteil zu leisten. Allerdings sieht die sogenannte Sicherungsordnung, Teil der beim LVIM angewandten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie, vor, dass eine bereits gezahlte Abfindung zurückzuzahlen ist, wenn der Empfänger eine neue Beschäftigung bei einem kommunalen, kirchlichen oder diakonischen Träger erhält. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der finanzielle Anteil des Landesvereins für Innere Mission an der Gesamtsumme der bereitgestellten Gelder? 2. Liegt eine verbindliche Erklärung des LVIM über die finanzielle Beteiligung in dieser Höhe vor? 3. Wie stellt das Land sicher, dass sich die in Aussicht gestellte Eigenbeteiligung des LVIM nicht durch nachträglich zurückgezahlte Abfindungen reduziert? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Eigenanteil des Landesvereins für Innere Mission in der Pfalz e. V. beläuft sich auf 20,87 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Schließung des Evangelischen Krankenhauses Zweibrücken. Zu Frage 2: Die Höhe der Beteiligung wurde im Zuwendungsbescheid geregelt. Der Landesverein für Innere Mission in der Pfalz e. V. hat dem Bewilligungsbescheid schriftlich zugestimmt. Zu Frage 3: Die genannte, prozentual auf 20,87 Prozent fixierte Eigenbeteiligung bezieht sich auf die tatsächlich für die bewilligte Maßnahme entstehenden, förderfähigen Gesamtkosten, die vom Landesverein für Innere Mission in der Pfalz e. V. im Verwendungsnachweis nachzuweisen und durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen sind. Der Verwendungsnachweis wird vom Land geprüft. Erst danach erfolgt die Schlussabrechnung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin