Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1832 zu Drucksache 17/1652 13. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1652 – Gewalt gegen Zugbegleiter Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1652 – vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: 1 500 Übergriffe gab es gegen Mitarbeiter der DB im Jahr 2014. Im Jahr 2015 wurden 1 200 Angriffe bei der Polizei angezeigt und weitere 600 Fälle seien intern gemeldet worden. Üblicherweise werde aber nur ein Viertel aller Zwischenfälle vom Personal gemeldet, so DB-Sicherheitschef Rischke. Der Tagesschau-Bericht vom 16. September 2016 gibt Angaben der DB wieder, wonach Zugbegleiter, Kontrolleure und Sicherheitskräfte im ersten Halbjahr 2016 1 100 Mal angegriffen wurden, „rund 28 Prozent häufiger als im Vorjahreszeitraum “. Es ist das erste Mal in der Geschichte Deutschlands, dass einer privaten Institution, nämlich der Deutschen Bahn, in diesem Jahr die staatliche Polizeigewalt übertragen wurde. Die Deutsche Bahn plant ab 2017, Gefängnisabteile in den Zügen einzurichten . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wo liegen die sog. Problemstrecken in Rheinland-Pfalz? 2. a) Wie viele der Gewalttäter in den Zügen seit 2014 haben nach Kenntnis der Landesregierung einen Migrationshintergrund? Aus welchen drei Herkunftsländern stammen die meisten von diesen? b) Wie viele aller Gewalttäter mit Migrationshintergrund besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft? c) Wie viele aller Gewalttäter in den Zügen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den sogenannten Kontingentflüchtlingen ? Wie viele genießen subsidiären Schutz nach Artikel 15 der EU-Qualifikationsrichtlinie? 3. Was hat die Landesregierung zum Schutz der Zugbegleiter, der Kontrolleure, der Sicherheitskräfte und der Zugreisenden auf den Problemstrecken unternommen? 4. Gibt es Unterstützung durch das Land für die Opfer von Gewalt in den Zügen bei der Nachsorge? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Verfolgung von Straftaten sowie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes obliegen der Bundespolizei. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung keine Aussagen bezüglich der Fragen 1 bis 3 treffen. Zu Frage 4: Opfer von Straftaten können sich an die bei den fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien eingerichteten Opferschutzbeauftragten wenden. Diese bieten Opfern, Zeugen und Angehörigen persönliche oder telefonische Beratung an und vermitteln ihnen weitere Hilfeangebote. Roger Lewentz Staatsminister