Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1836 zu Drucksache 17/1706 13. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1706 – Hasskommentare in sozialen Medien Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1706 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der Herbsttagung der Landesjustizminister wurde auch über angebliche Hasskommentare im Internet beraten. Ich frage die Landesregierung: 1. „Hasskommentare“ sollen schärfer unterbunden werden. Welche Maßnahmen werden hierzu angestrebt? 2. Sollte es sich um strafrechtlich relevante Tatbestände handeln, so gibt es hierzu schon entsprechende Regelungen im Strafgesetzbuch . Warum wird also explizit Handlungsbedarf gesehen? 3. Findet eine Fokussierung auf angeblich rechte Hasskommentare statt oder werden auch islamistische und linke Hasskommentare untersucht? 4. Welche Organisationen sollen bei der Bekämpfung von Hasskommentaren einbezogen werden und wie wird die politische Neutralität sichergestellt? 5. Soll bei der Bekämpfung von Hasskommentaren die sich am linken politischen Rand befindliche Amadeu Antonio Stiftung eingebunden werden? 6. Wenn ja: Die Leiterin der Amadeu Antonio Stiftung war über acht Jahre für die Staatssicherheit tätig. Wie wird sichergestellt, dass sich die Bekämpfung von Hasskommentaren nicht zu einer Denunziation Andersdenkender entwickelt? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die 87. Konferenz der Justizministerinnen und -minister am 17. November 2016 in Berlin hat sich unter dem TOP „Hate Speech im Internet effektiv unterbinden – Stärkung der Position der von Hasskriminalität betroffenen Nutzer“ mit dem Phänomen der Hasskommentare im Internet befasst. Der von ihr gefasste Beschluss enthält verschiedene Maßnahmen, um deren Prüfung sie den Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz bittet. Die Vorschläge ergeben sich aus den Ziffern 1 bis 4 des nachfolgend wiedergegebenen Beschlusses: „1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen mit Besorgnis die Zunahme von Fällen sogenannter „Hate Speech“ zur Kenntnis . Sie begrüßen, dass in einem ersten Schritt eine Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ ins Leben gerufen wurde. Sie weisen aber darauf hin, dass Nutzer, die die im Ausland ansässigen Internetunternehmen nach erfolgloser Rüge (gerichtlich) in Anspruch nehmen wollen, häufig vor erheblichen Problemen stehen. 2. Im Anschluss an ihre Beschlüsse der 87. Konferenz vom 1. und 2. Juni 2016 (TOPe II.2, II.20) bitten die Justizministerinnen und -minister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, geeignete Lösungsvorschläge zu entwickeln, die eine effektive Löschung von „Hate Speech“ im Internet bei gleichzeitiger Beweissicherung ermöglichen. Dazu sollte insbesondere sichergestellt werden, dass – Schriftsätze und Klagen an Internetunternehmen mit Sitz im Ausland zeitnah zugestellt werden können, – Anfragen von Ermittlungsbehörden, die an diesem oder einen anderen zu benennenden Ansprechpartner im Inland erfolgen, in angemessener Zeit inhaltlich beantwortet werden, – die Betreiber betroffener Internetplattformen und -foren den Nutzern verlässliche und funktionierende Kommunikationswege für Begehren auf Löschung von „Hate Speech“ bereitstellen und – die Begehren zügig und angemessen bearbeitet werden. Drucksache 17/1836 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zur Durchsetzung dieser den Unternehmen auferlegten Pflichten soll ein Ordnungswidrigkeitentatbestand, orientiert etwa an der Regelung des § 130 OWiG, geprüft werden. 3. Um die Umsetzung von Begehrung auf Löschung transparent zu machen, bitten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz weiter, zeitnah Regelungsvorschläge zu prüfen, mit dem die sozialen Netzwerke, Videoportale und Medienplattforen verpflichtet werden, die Zahl der Beschwerden wegen „Hate Speech“ sowie die Zahl der erfolgten Löschungen regelmäßig zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit hat darüber hinaus einen Anspruch darauf, dass die Beschwerden im Rahmen eines transparenten Verfahrens bearbeitet werden. Dazu gehört insbesondere auch, den Ablauf der von ihnen praktizierten Prüfverfahren, die insoweit eingesetzten personellen Ressourcen sowie die Kriterien der Entscheidungsfindung zu veröffentlichen. 4. In Bekräftigung ihrer Beschlüsse auf der 87. Konferenz am 1. und 2. Juni 2016 (TOPe II.2, II.20) bitten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz zudem zu beobachten, ob die Strafrahmen der Beleidigungstatbestände für über das Internet begangene Taten weiter ausdifferenziert werden sollten.“ Zu Frage 3: Nein, eine Beschränkung erfolgt nicht. Zu den Fragen 4 bis 6: Die Bildung einer sogenannten Task Force unter Einbindung von Internetanbietern und zivilgesellschaftlicher Organisationen wurde vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vereinbart. Über das Auswahlverfahren einschließlich der hierfür maßgeblichen Kriterien und etwaiger Bedingungen kann seitens der Landesregierung in Ermangelung einer Zuständigkeit keine Aussage getroffen werden. Herbert Mertin Staatsminister