Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1858 zu Drucksache 17/1666 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/1666 – Entsorgung von Hexabromcylododecan (HBCD)-haltigen Dämmstoffen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1666 – vom 23. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entsorgungslage von HBCD-haltigen Dämmstoffen vor dem Hintergrund der Durchführbarkeit der Energiewende? 2. Wie schätzt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die künftige Kostenentwicklung für die Bauvorhaben der Kommunen, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung, ein? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Handwerk bringt sein besonderes Know-how auf allen Ebenen der Energiewende mit ein. So unterstützen die Handwerksbetriebe aus der Region Bürger und Unternehmen bei der Umsetzung von Energie einsparenden Maßnahmen am Gebäude und der Nutzung von erneuerbaren Energien. Das Handwerk ist gerade bei der Umsetzung der Wärmewende ein wichtiger Partner. Deshalb setzen wir uns mit großem Nachdruck für die Lösung der vorliegenden Probleme und für die Belange des Handwerks ein. Um die Entsorgungsproblematik zu lösen, haben bereits im November Gespräche der Wirtschaftsstaatssekretärin Schmitt und Umweltstaatssekretär Dr. Griese mit Vertretern des Handwerks stattgefunden. Bereits davor hatte das Umweltministerium mit Erlass vom 27. Oktober 2016 reagiert. Dieser Erlass wurde mit Rundschreiben vom 1. Dezember 2016 noch einmal konkretisiert. Nach jetzigem Kenntnisstand gelten mit dem Erlass vom 1. Dezember 2016 in Rheinland-Pfalz – bis zu einer möglichst bald zu erreichenden bundeseinheitlichen Lösung – die weitgehendsten Erleichterungen. Eine vergleichbar weitgehende Lösung wurde bisher nur noch in Baden-Württemberg in einem derartigen Erlass geschaffen. Im Sinne einer möglichst einheitlichen Lösung wurde sich dabei an dem Erlass aus Baden-Württemberg vom 25. November 2016 orientiert. Der Erlass Baden-Württembergs wurde u. a. auch dort von dem Handwerkstag begrüßt. In der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 wird sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Saarland, wie bereits auf der Umweltministerkonferenz vom 30. November 2016 bis zum 2. Dezember 2016, für eine bundeseinheitliche kostengünstige und praxisnahe Regelung einsetzen. Ziel ist es, den umweltschädlichen Stoff aus dem Wirtschaftskreislauf wie bisher durch Vermischung und anschließende Verbrennung zu entfernen und dafür die etablierten Entsorgungswege zu erhalten sowie angemessene Nachweispflichten zu erhalten. Bei einem Gespräch der Marktbeteiligten Handwerk und Entsorgungsbetriebe auf meine Einladung hin begrüßten die Vertreter des Handwerks und der Entsorgungsbetriebe in Rheinland-Pfalz den Einsatz des Umweltministeriums für eine bundeseinheitliche Regelung zu HBCD in der Bundesratsinitiative. Ulrike Höfken Staatsministerin