Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1861 zu Drucksache 17/1660 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1660 – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) – personelle Situation beim MDK Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1660 – vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der 2. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 5. Juli 2016 wurde mitgeteilt, dass zum Stichtag 1. Juli 2016 121 Vollzeitstellen im Bereich der ärztlichen Gutachter besetzt gewesen seien und mit weiteren fünf Ärzten Arbeitsverträge unterzeichnet worden seien, wodurch in diesem Jahr eine Besetzungsquote von 95,1 Prozent realisiert werde. Diese Zahlen wurden jüngst durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bestätigt. In einem Artikel der Rheinpfalz vom 21. November 2016 wurden diese Zahlen nun in Zweifel gezogen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist die Anzahl der vorgesehenen ärztlichen Gutachter im Hinblick auf die aktuellen Aufgaben des MDK nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend? 2. Wie viele Stellen im Bereich der ärztlichen Gutachter sind nach Kenntnis der Landesregierung zum Stichtag 1. November 2016 beim MDK in Rheinland-Pfalz noch unbesetzt, aufgegliedert nach den einzelnen Beratungszentren? 3. Wie lange sind diese Stellen nach Kenntnis der Landesregierung bereits unbesetzt? 4. Wie viele der beim MDK beschäftigten ärztlichen Gutachter werden nach Kenntnis der Landesregierung in den kommenden zwölf Monaten, etwa durch Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, voraussichtlich beim MDK ausscheiden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Beratungszentren, Zeitpunkt und Grund des Ausscheidens? 5. Wie viele der beim MDK beschäftigten ärztlichen Gutachter üben ihre Tätigkeit derzeit aufgrund von lang andauernder Erkrankung, Elternzeit oder aus ähnliche Gründen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit nicht aus? 6. Welche personellen Veränderungen haben sich nach Kenntnis der Landesregierung im Bereich der Leitung der Beratungszentren des MDK in den vergangenen drei Jahren ergeben bzw. sind hier in den kommenden zwölf Monaten personelle Veränderungen zu erwarten? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung ist die Anzahl der ärztlichen Gutachter ausreichend. Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „MDK Begutachtungspraxis“ (Drucksache 17/1490) bereits mitgeteilt wurde, ist die Gutachtenleistung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz in den letzten drei Jahren stetig gestiegen und liegt in der Summe im Jahr 2015 um 8,5 Prozent höher als im Jahr 2013. Im Jahr 2013 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland- Pfalz insgesamt 241 512 Gutachten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erstellt, im Jahr 2014 waren es 251 167 Gutachten und 262 024 Gutachten im Jahr 2015. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat gesetzliche Fristen in der Beratung und Begutachtung zu berücksichtigen. Diese sind in der Pflegebegutachtung die Fristen nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz, das Patientenrechtegesetz in der Beratung und Begutachtung für die Gesetzlichen Krankenkassen und die Prüfverfahrensvereinbarung für die Abrechnungsprüfungen von Krankenhausleistungen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 konnte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz in fast 100 Prozent der Fälle diese Fristen gewährleisten, lediglich in 19 von 229 582 Fällen (0,01 Prozent) ist ihm dies aus unterschiedlichen Gründen nicht gelungen. Drucksache 17/1861 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Derzeit sind (Stichtag 1. November 2016) von 132,5 Sollstellen für Ärzte und GKV-Gutachter 127,61 Stellen besetzt. Diese verteilen sich wie folgt: – 109,24 Vollzeitstellen Ärzte, – 4,34 Vollzeitstellen Orthopädietechniker, – 8,02 Vollzeitstellen Psychologische Psychotherapeuten, – 1 Vollzeitstelle Epidemiologen/Statistiker, – 3,5 Vollzeitstellen (umgewidmete Stellen) Kodierassistenten, – 1,5 Vollzeitstellen (umgewidmete Stellen) Pflegegutachter. Die Verteilung dieser Stellen (Stichtag 1. November 2016) auf die einzelnen Beratungs- und Begutachtungszentren (BBZ) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Eine Aussage zu den Zeitpunkten, ab denen am 1. November 2016 nicht besetzte Stellenanteile erstmalig ausgewiesen werden mussten, ist angesichts permanenter personeller Veränderungen nicht möglich. Zu Frage 4: In den kommenden zwölf Monaten könnten nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz sieben Gutachter in den Ruhestand treten. Angaben zu den Zeitpunkten und insbesondere zu den Gründen eines zu erwartenden Ausscheidens sind nicht möglich. Gleiches gilt für nähere Angaben zu den Beratungszentren aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Personen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat aber bereits personelle Vorsorge in Form von Neueinstellungen und vorbereiteten Ausschreibungen getroffen. Zu Frage 5: Bei den erbetenen Angaben handelt es sich um Personaldaten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden können. Zu Frage 6: Je zwei BBZ-Leitungen wurden in den Jahren 2014 und 2015 nachbesetzt. Zwei BBZ-Leitungen könnten in den kommenden zwölf Monaten ausscheiden. Auch hier sind Nachbesetzungen vorgesehen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin BBZ/HV Soll VZ Ist VZ Diff. Hauptverwaltung 27,00 26,83 – 0,17 BBZ KL 17,00 15,67 – 1,33 BBZ KO 25,00 19,39 – 5,61 BBZ LU 23,50 23,61 0,11 BBZ MZ 26,00 29,63 3,63 BBZ TR 14,00 12,48 – 1,52 132,50 127,61 – 4,89