Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1862 zu Drucksache 17/1684 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1684 – Obdachlosigkeit und eine diesbezügliche Nutzung frei werdender AfAs Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1684 – vom 24. November 2016 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe: die Kreuznacher Diakonie (Träger Stiftung Kreuznacher Diakonie) mit ihren differenzierten ambulanten und stationären Angeboten in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein und Bretzenheim sowie die Evangelische Wohnungslosenhilfe Mainz (Träger Mission Leben) mit ihren ambulanten und stationären Angeboten für Männer und Frauen in Mainz. Spezielle Hilfeangebote für Frauen gibt es in Rheinland-Pfalz lediglich an drei Standorten. Neben Trier sind dies die beiden diakonischen Einrichtungen in Bad Kreuznach (Cafe Bunt – Wohnen, Tagesaufenthalt, Beratungsstelle, Notunterkunft) und in Mainz (Wendepunkt, Haus für Frauen in Wohnungsnot – Wohnen, Tagesaufenthalt, Beratungsstelle, Notunterkunft). Dies ist ein Hinweis darauf, dass – auch unter zielgruppenspezifischer Betrachtung – von einer landesweit bedarfsgerecht entwickelten Hilfelandschaft nicht ausgegangen werden kann. Vor diesem Hintergrund und wegen der beginnenden kalten Jahreszeit frage ich die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten ein, den durch das Abebben der Flüchtlingswelle freigewordenen Wohnraum einschließlich Betreuern für einheimische Obdachlose einzusetzen, insbesondere im Kreis Birkenfeld? 2. Wie sehen diesbezüglich die Möglichkeiten für Frauen mit und ohne Kinder aus, welche aus den Frauenhäusern heraus eine Wohnung suchen? 3. Wäre die Landesregierung auch bereit, Wohncontainer, die früher von Asylsuchenden genutzt wurden, den o. g. Personengruppen zur Verfügung zu stellen und Betreuungspersonen zu engagieren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Im Vorwort der oben genannten Kleinen Anfrage werden einige Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe genannt, die aber nicht vollständig aufgezählt beziehungsweise dargestellt werden. Zum Beispiel fehlen die Einrichtungen in Koblenz, Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis), Leutesdorf (Landkreis Neuwied), Blankenrath (Landkreis Cochem-Zell), Ludwigshafen und Kaiserslautern. Dadurch wird der falsche Eindruck eines unzureichenden Angebots an Hilfen erweckt. Es wird zudem auch ausdrücklich die – falsche – Schlussfolgerung gezogen, dass nicht von einer landesweit bedarfsgerecht entwickelten Hilfelandschaft ausgegangen werden könne. Tatsächlich ist das Angebot der Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz umfassend und bedarfsdeckend. So gibt es im Rahmen der Zuständigkeit des Landes (überörtlicher Träger der Sozialhilfe) 19 Resozialisierungseinrichtungen mit 433 stationären Plätzen (davon 60 Plätze für Frauen und 373 für Männer sowie zwei teilstationäre Plätze für Frauen) und zwölf Plätze im Rahmen des Modells „dezentrales stationäres Wohnen“ für junge Wohnungslose und wohnungslose Frauen sowie 96 Wohngemeinschaftsplätze an 14 Standorten. Hinzu kommt ein vielgestaltiges Angebot der örtlichen Träger, das von Fachberatungsstellen über betreute Wohnformen bis hin zu Streetwork reicht. Zu Frage 1: Die vonseiten des Landes als Erstaufnahmeeinrichtung genutzte Heinrich-Hertz-Kaserne in Birkenfeld wurde vom Bund zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Aufgrund der Aufgabe der Liegenschaft als Erstaufnahmeeinrichtung wird diese zum Ende des Jahres an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zurückgegeben. Die dort für die Betreuung der Flüchtlinge eingesetzten Landesbediensteten wurden zwischenzeitlich anderweitig eingesetzt, die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände wurden beendet beziehungsweise das dortige Personal anderweitig eingesetzt. Drucksache 17/1862 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Übrigen gehört die Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosen zu der von den Kommunen im eigenen Wirkungskreis zu vollziehenden Pflichtaufgabe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – insbesondere auch in Bezug auf die Sicherheit der obdachlosen Person – und wird von den kommunalen Behörden vollzogen. Die Frage einer Nutzung sonstigen freiwerdenden Wohnraums für Obdachlose obliegt insoweit der kommunalen Selbstverwaltung. Zu Frage 2: Ehemalige Landesaufnahmeeinrichtungen, Sammelunterkünfte oder Wohncontainer sind nicht als Wohnungen auf Dauer geeignet und sind auch keine sozial adäquaten Unterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Zu Frage 3: Die zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung angemieteten Wohncontainer wurden infolge des Kapazitätsabbaus der Unterbringungsplätze für die Erstaufnahme an die Vermieter zurückgegeben und sind insoweit nicht mehr im Besitz des Landes. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 und 2 verwiesen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin