Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1863 zu Drucksache 17/1701 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) – Drucksache 17/1701 – Gesundheitszentrum Neuerburg Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1701 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Im SWR-Fernsehen „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ am 6. Oktober 2016 wird über den Stand des Gesundheitszentrums Neuerburg berichtet. Es wird festgestellt, dass die vom Land in Aussicht gestellten Zahlungen aus dem Strukturfonds (1,5 Millionen Euro) ausschließlich für die Schließung des ehemaligen Krankenhauses benötigt werden, insbesondere um die ehemaligen Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche konkreten Maßnahmen verteilen sich die 1,5 Millionen Euro im Rahmen der Schließung des Krankenhauses? 2. Wann und mit wie viel Mitteln wird das Land den zugesagten Aufbau des Gesundheitszentrums unterstützen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Die Maßnahme wird nicht aus dem Krankenhausstrukturfonds gefördert, da dieser zum Zeitpunkt des Förderantrages noch nicht beschlossen war und Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2016 begonnen wurden, gemäß § 1 Abs. 2 der Krankenhausstrukturfonds- Verordnung (KHSFV) von der Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds gesetzlich ausgenommen sind. Zu den Fragen 1 und 2: Das Gesamtvorhaben „Umstrukturierung des Standortes Neuerburg im Marienhausklinikum Eifel“ beinhaltet neben der Aufgabe des stationären Akutkrankenhausbetriebs auch den Aufbau eines Gesundheitszentrums in den bisher für den Krankenhausbetrieb genutzten Räumlichkeiten. Die bisher bewilligten Fördermittel dienen dazu, die Kosten der Einstellung des stationären Krankenhaus - betriebes und der resultierenden Personalüberlast in den Jahren 2014 bis 2015 mitzufinanzieren. Es konnten bisher 800 000 Euro im Rahmen einer ersten Teilförderung bewilligt werden. Weitere 700 000 Euro Fördermittel wurden für den gleichen Förderzweck in Aussicht gestellt und können bei Nachweis der an - gefalle nen Kosten, die nicht von Dritten finanziert werden, bewilligt werden. Die letztendlich förderfähigen Kosten können darüber hinausgehen. Der Aufbau des Gesundheitszentrums ist Aufgabe des Trägers, die Finanzierung von Umbaumaßnahme übernimmt der Träger in Eigenleistung. In Absprache mit dem Krankenhausträger wird das Land seine Förderung im Rahmen des Gesamtvorhabens entsprechend § 18 des Landeskrankenhausgesetzes deshalb auf die Schließungsaufwendungen konzentrieren. Eine Anschubfinanzierung hinsichtlich der Betriebskosten für den ambulanten Bereich, für die Gesundheitsdienstleistungen oder die Weiterführung der Reha-Phase F ist rechtlich nicht möglich. Hingegen ist die Finanzierung von Beratungsleistungen zum Aufbau des Gesundheitszentrums möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin