Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1864 zu Drucksache 17/1661 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1661 – Nordumfahrung Trier – Alternativen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1661 – vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung spricht in einem Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und deren Landesgruppe Rheinland-Pfalz davon, dass man wegen der Nichtaufnahme der Nordumfahrung Trier in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nach Alternativen außerhalb des BVWP suche. Ich frage die Landesregierung 1. Wie steht die Landesregierung zu dem angemeldeten Projekt Nordumfahrung und dessen Umsetzung, welche Alternativen will die Landesregierung hier prüfen und welche Auswirkungen haben diese auf das Ursprungsprojekt? 2. Wie sieht die Landesregierung die Problematik einer Alternative über die B 52 Ehranger Brücke, die aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Verkehrsbelastung zur Sanierung ansteht? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Hinblick auf die A 602 und das Nadelöhr am Moseltaldreieck, das bereits heute jeden Morgen durch erhebliche Staus gekennzeichnet ist? 4. Wie sieht die Landesregierung die große Verkehrslärmbelastung der Ortsgemeinde Kenn, wenn zukünftig die A 602 in dem Bereich noch ausgebaut werden sollte? 5. Wie sieht die Landesregierung die Problematik von Immissionen in der Tallage von Schweich, Kenn und Trier im Hinblick auf die derzeitige Trassenführung der Nordumfahrung über die Moselhöhe und einer Alternative durch das Moseltal? 6. Welchen Zeitrahmen stellt sich die Landesregierung für eine Alternativlösung vor? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Nordumfahrung Trier im Zuge der A 64 wurde im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 als „Kein Bedarf mit Prüfauftrag“ (KB) eingestuft. Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes am 2. Dezember 2016 im Deutschen Bundestag fand das Vorhaben keine Berücksichtigung. Somit besteht für das Land Rheinland-Pfalz, als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen, kein Planungsauftrag. In Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium sollen jedoch Planungen für Verkehrsverbesserungen durch einen verkehrssicheren Ausbau der B 52 und der A 602 erfolgen. Zu Frage 2: Die Planungen für die Instandsetzung der Ehranger Brücke sind bereits fortgeschritten. Die Sanierung soll voraussichtlich 2017 oder 2018 erfolgen. Für eine leistungsfähige Alternative über die B 52 müsste die Ehranger Brücke verbreitert bzw. neu gebaut werden. Zu Frage 3: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation der A 602 und im Autobahndreieck (AD) Moseltal untersucht worden. Demzufolge wäre der Anbau von Zusatzfahrstreifen im Zuge der A 602 oder die Änderung der Fahrbeziehungen im AD Moseltal durch den Neubau oder die Verlegung von Rampen denkbar. Zu Frage 4: Bei einem Ausbau der A 602 wären ersten Voruntersuchungen zufolge im Bereich der Ortsgemeinde Kenn aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Drucksache 17/1864 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Bei einer Nordumfahrung von Trier treten Immissionen für die Ortslage Schweich auf; ebenso bei einem Ausbau der A 602 für die Ortslage Kenn. In beiden Fällen müssen aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Aufgrund der Nähe der Ortslage Kenn zur bestehenden B 52 und A 602 im Vergleich zur Lage der Stadt Schweich bei einer Nordumfahrung Trier ist in der Ortslage von Kenn tendenziell mit höheren Immissionen zu rechnen. Zu Frage 6: Ein Zeitrahmen für Verbesserungen durch einen verkehrssicheren Ausbau der B 52 wird im Rahmen der Vorplanung untersucht und festgelegt. Dr. Volker Wissing Staatsminister