Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1866 zu Drucksache 17/1662 15. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1662 – Abitur nach Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife für die fortgeführte Fremdsprache Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1662 – vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Wenn dem so sein soll, dass die vorliegenden Bewertungsraster geeignet sind, nach Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses auf der Stufe B 1 Schülerleistungen im Bereich Sprache fair zu beurteilen, muss beim Anlegen der Raster auf die jeweiligen Schülerleistungen ab- und zugegeben werden. Denn das Sprachniveau B 2 muss ja erst noch entwickelt werden. Außer diesem Spagat müssen die Raster aber auch der schulischen Wirklichkeit Rechnung tragen, dass die Schülerleistungen auf Schule X andere sind als auf Schule Z. Konkret heißt das, dass von IGS über BBS bis zum bilingualen Gymnasium sich alle Schülerleistungen der Beurteilung mit den Rastern unterwerfen müssen. Es ist aber klar, dass es zwischen den Schulen, den Regionen und den Bundesländern durchaus Unterschiede gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird sichergestellt, dass Schülerleistungen bei der Anwendung eines derart dehnbaren und interpretationsfähigen Bewertungsrasters Rheinland-Pfalz-weit annähernd vergleichbar sind, zumal auch der Zweitkorrektor von der gleichen Schule nicht als Korrektiv hilft, weil er diese Leistung ja auch im Kontext seiner Schule betrachtet? 2. Wie wird ausgeschlossen, dass die Bewertung mit den Rastern letztlich eher den individuellen Umgang der Lehrkräfte abbildet als die Schülerleistung? 3. Wie wird sichergestellt, dass die rheinland-pfälzischen Schüler nicht benachteiligt werden gegenüber anderen Bundesländern, zumal Rheinland-Pfalz auch noch eigene Raster entwickelt hat und sich nicht der Raster des IQB bedient, die allerdings ähnlich gelagerte Schwächen haben? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife beschreiben die Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe verfügen sollen. Diese sind Gegenstand der Abiturprüfung. Bezüglich der sprachlichen Kompetenzen soll am Ende der gymnasialen Oberstufe das Niveau B 2, in Englisch in Teilen auch C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreicht werden. An diesem Niveau orientieren sich die Aufgaben für die Abiturprüfung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Vergleichbarkeit in der Bewertung der Schülerleistungen in der schriftlichen Abiturprüfung in Englisch und Französisch wird durch mehrere Maßnahmen gewährleistet. So wird der Formulierung der Aufgabenstellung eine einheitliche Operatorenliste zugrunde gelegt, die bereits im Verlauf der Qualifikationsphase benutzt wurde. Jeder Prüfungsaufgabe wird der sogenannte Erwartungshorizont beigefügt, d. h. eine Beschreibung der erwarteten Leistungen einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien, die auf die Anforderungsbereiche bezogen sind. Für die Bewertung der sprachlichen Leistungen in der schriftlichen Abiturprüfung wird ein Bewertungsraster zugrunde gelegt, das auf das Niveau B 2, in Englisch in Teilen auch C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bezogen ist. Dieses Bewertungsraster setzt die Vorgaben der Bildungsstandards um und beschreibt für alle sprachlichen Kompetenzbereiche und jede der Notenstufen von „sehr gut“ bis „ungenügend“, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden müssen. Das Raster verhindert einen zu großen Interpretationsspielraum. Die Beschreibungen für die einzelnen Notenstufen sind deutlich voneinander abgegrenzt und beschreiben klar die Leistungserwartungen. Dies erlaubt eine differenziertere Beurteilung sprachlicher Leistungen als der vorher angewendete Fehlerindex. Drucksache 17/1866 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Insofern bildet die Bewertung der sprachlichen Leistung mithilfe des Rasters keineswegs den individuellen Umgang der Lehrkräfte ab. Vielmehr wird so sichergestellt, dass überall die gleichen Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Zu Frage 3: Rheinland-pfälzische Schülerinnen und Schüler sind gegenüber denjenigen aus anderen Ländern nicht benachteiligt. In Rheinland-Pfalz wird der Unterricht bereits in der Einführungsphase in Grund- und Leistungskursen organisiert, und die Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet, wohingegen in mehreren anderen Ländern die Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau erst in der Qualifikationsphase beginnen und nur 4-stündig unterrichtet werden. Das Bewertungsraster Sprache für Englisch und Französisch wurde in Rheinland-Pfalz bereits entwickelt und eingeführt, bevor die Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife zur Anwendung kamen. Um Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte nicht durch unterschiedlich formulierte Raster zu verunsichern, wurden die in Rheinland-Pfalz eingeführten Raster durch geringe Änderungen an die vonseiten des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zur Verfügung gestellten angepasst. Sie repräsentieren nun die gleichen Anforderungen in etwas anderer Strukturierung. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin