Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/187 zu Drucksache 17/31 21. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) – Drucksache 17/31 – Flüchtlingsaufnahme Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/31 – vom 30. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Im vergangenen Jahr und in den ersten Monaten 2016 sind viele Menschen als Flüchtlinge und Asylbewerber nach Rheinland-Pfalz gekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen befanden sich Ende 2015 in Erstaufnahmeeinrichtungen? 2. Wie viele Menschen befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt (Ende April bzw. Ende Mai) in Erstaufnahmeeinrichtungen? 3. Wie sah die Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern auf die einzelnen Kommunen Ende 2015 aus (bitte Aufschlüsselung auf Kommunen und Anzahl)? 4. Wie stellt sich die Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt dar? 5. Mit welcher Anzahl von Familiennachzug ist zu rechnen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 21. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 31. Dezember 2015 lebten in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz insgesamt 10 561 Menschen. Zu Frage 2: Ende April 2016 befanden sich 5 403 Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und Ende Mai 2016 lebten dort 4 709 Menschen. Zu den Fragen 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die vom Bund nach Rheinland-Pfalz verteilten Personen werden gemäß §§ 4 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes (AufnG) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier nach einem einwohnerorientierten Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die ADD stellt hierbei eine gleichmäßige Verteilung der verschiedenen Personengruppen sicher. Darüber hinaus finden bei der Verteilung durch die ADD folgende Aspekte Berücksichtigung: – familiäre Beziehungen, – Notwendigkeit besonderer Behandlungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich, – Bedingungen der Aufnahmekommune. Die Berechnung der jährlich neu zu ermittelnden Verteilquoten erfolgt auf Basis des statistischen Berichtes des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz – „Bevölkerung der Gemeinden zum 31. Dezember“ des Vorjahres. Die Aufnahmepflicht der Kommunen ergibt sich dabei aus § 1 Abs. 1 AufnG Rheinland-Pfalz. Die im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 durch die ADD verteilten Personen entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersicht (Stand 3. Juni 2016). Für das Jahr 2015 wurden die Zuweisungen nochmals differenziert ausgewiesen, damit deutlich wird, dass der größte Teil der Zuweisungen an die Kommunen in den letzten vier Monaten des Jahres 2015 erfolgt ist. Drucksache 17/187 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Es kann nicht hinreichend sicher quantifiziert werden, in welchem Umfang es zu einem Familiennachzug nach § 29 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kommen wird. Eine seriöse Prognose, in wie vielen Fällen die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein werden, ist nicht möglich. Bei subsidiär schutzberechtigten Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erteilt worden ist, wird ein Familiennachzug bis zum 16. März 2018 nicht gewährt. Anne Spiegel Staatsministerin Landkreise und kreisfreie Städte Zuweisungen 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015 Zuweisungen 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Zuweisungen 1. Januar 2016 bis 31. Mai 2016 Zuweisungen 1. Januar 2015 bis 31. Mai 2016 Landkreise Ahrweiler 734 1 013 459 1 472 Altenkirchen 661 1 127 487 1 614 Alzey-Worms 624 1 059 438 1 497 Bad Dürkheim 672 1 150 507 1 588 Bad Kreuznach 749 1 264 655 1 919 Bernkastel-Wittlich 592 989 429 1 418 Birkenfeld 432 671 300 971 Bitburg-Prüm 484 809 361 1 170 Cochem-Zell 355 587 186 773 Donnersbergkreis 411 681 229 910 Germersheim 669 1 125 424 1 549 Kaiserslautern 560 937 341 1 278 Kusel 396 651 204 855 Mainz-Bingen 1 017 1 703 840 2 543 Mayen-Koblenz 1 024 1 827 747 2 574 Neuwied 1 013 1 652 674 2 326 Rhein-Hunsrück-Kreis 446 776 424 1 200 Rhein-Lahn-Kreis 631 1 073 423 1 496 Rhein-Pfalz-Kreis 706 1 285 531 1 816 Südliche Weinstraße 596 952 347 1 299 Südwestpfalz 551 886 261 1 147 Trier-Saarburg 702 1 275 508 1 783 Vulkaneifel 363 582 163 745 Westerwaldkreis 1 074 1 856 682 2 538 kreisfreie Städte Frankenthal 278 462 102 564 Kaiserslautern 556 938 301 1 239 Koblenz 610 1 041 418 1 459 Landau 319 575 181 756 Ludwigshafen 738 1 276 596 1 872 Mainz 1 126 1 759 835 2 594 Neustadt a. d. Weinstraße 271 449 191 640 Pirmasens 240 382 107 489 Speyer 304 448 148 596 Trier 593 659 441 1 100 Worms 442 736 243 979 Zweibrücken 245 344 115 459 Gesamt 21 184 34 999 14 298 49 228