Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1874 zu Drucksache 17/1683 16. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1683 – Innere Sicherheit „Waffenbesitz“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1683 – vom 24. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es Anträge auf Mitgliedschaft in den rheinland-pfälzischen Schützenvereinen von anerkannten Asylanten, Asylbewerbern, Immigranten oder Kriegsflüchtlingen seit dem Jahr 2014? Falls ja, gab es Aufnahmen? 2. Gibt es Genehmigungen für Schießübungen für Personen aus den genannten Gruppen in Rheinland-Pfalz? 3. Gibt es Fälle von erlaubtem Waffenbesitz in den genannten Personengruppen in Rheinland-Pfalz? 4. Wenn ja, wie und mit welchen Angaben wird das polizeiliche Führungszeugnis erstellt? Wird ggf. im Herkunftsland des Antragstellers um Amtshilfe ersucht? 5. Wie viele Fälle von Sicherstellungen von Waffen (einschließlich Messern) gab es seit 2014 in den genannten Personengruppen? 6. Wie viele Messerangriffe aus den o. g. Personengruppen hat es seit 2014 in Rheinland-Pfalz gegeben? Wie viele davon nahmen einen tödlichen Ausgang? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Anträge auf Mitgliedschaft in Sportvereinen bzw. Schießsportvereinen werden behördlich nicht erfasst. Gemäß den einschlägigen Vorgaben des Waffengesetzes zum erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen kann die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich des Waffengesetzes hat. Eine Erlaubnis soll insbesondere dann versagt werden, wenn die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wegen des Aufenthalts außerhalb des Bundesgebietes nicht den gesetzlichen Vorschriften voll entsprechend überprüft werden können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Den rheinland-pfälzischen Waffenbehörden liegen keine Erkenntnisse zu Anträgen von Asylbegehrenden, Asylberechtigten, Immigranten oder Kriegsflüchtlingen auf Mitgliedschaft in Schießsportvereinen vor. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Entfällt. Drucksache 17/1874 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Polizei führt keine Statistik, die Auskunft darüber gibt, wie viele Sicherstellungen von Waffen (einschließlich Messern) bei Asyl - begehrenden, Asylberechtigten, Immigranten oder Kriegsflüchtlingen erfolgt sind. Daher werden nachfolgend die von der Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten und aufgeklärten Verstöße gegen das Waffengesetz, begangen von tatverdächtigen Zuwanderern 1) dargestellt: Aufgeklärte Fälle 2) des Verstoßes gegen das WaffG durch tatverdächtige Zuwanderer für den Zeitraum 2014 bis 30. Novem - ber 2016 *) Eine Auswertung der Verstöße gegen das Waffengesetz, bei denen das Tatmittel ein Messer oder ein vergleichbarer Gegenstand (Dolch, Säbel etc.) war, ist nur für 2016 im Rahmen einer Einzelauswertung möglich. Tatverdächtige Zuwanderer von Verstößen gegen das WaffG für den Zeitraum 2014 bis 30. November 2016 *) Eine Auswertung der Verstöße gegen das Waffengesetz, bei denen das Tatmittel ein Messer oder ein vergleichbarer Gegenstand (Dolch, Säbel etc.) war, ist nur für 2016 im Rahmen einer Einzelauswertung möglich. Zu Frage 6: Die Polizei führt keine Statistik, die Auskunft darüber gibt, wie viele Messerangriffe von Asylbegehrenden, Asylberechtigten, Immigranten oder Kriegsflüchtlingen erfolgt sind und wie viele davon einen tödlichen Ausgang nahmen. Daher werden die von der Polizei in der PKS erfassten und aufgeklärten Tötungsdelikte sowie Fälle der gefährlichen Körperverletzung, begangen von tatverdächtigen Zuwanderern dargestellt: Aufgeklärte Fälle von Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen 3) durch tatverdächtige Zuwanderer für den Zeitraum 2014 bis 30. November 2016 *) Eine Auswertung der Tötungsdelikte, bei denen das Tatmittel ein Messer oder ein vergleichbarer Gegenstand (Dolch, Säbel etc.) war, ist nur im Rahmen einer Einzelauswertung möglich. Bei den gefährlichen Körperverletzungen ist dies in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. **) Inwieweit gefährliche Körperverletzungen einen tödlichen Verlauf hatten, wird erst seit 1. Januar 2016 in der PKS erhoben. 2 1) Unter Zuwanderern sind nach der PKS Personen zu verstehen, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten. 2) Ein Fall wird als solcher gezählt, wenn mindestens einer der dazugehörigen TV zur Tatzeit den Aufenthaltsstatus eines Zuwanderers besaß. 3) Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB liegt u. a. vor, wenn der Täter die Tat mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Fälle 1. Jan. bis 30. Nov. 2016 2015 *) 2014 *) Verstoß gg. das WaffG, davon 16 22 10 mit Messer 6 – – Tatverdächtige (TV) 1. Jan. bis 30. Nov. 2016 2015 *) 2014 *) Verstoß gg. das WaffG, davon 16 22 8 mit Messer 6 – – Fälle 1. Jan. bis 30. Nov. 2016 2015 **) 2014 **) Tötungsdelikte, davon 15 6 3 mit Messer*) 9 6 3 – davon tödlich 3 2 0 gefährliche KV*) 682 292 177 – davon tödlich 0 – – Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1874 Tatverdächtige Zuwanderer von Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen für den Zeitraum 2014 bis 30. Novem - ber 2016 Die Zahl der in Rheinland-Pfalz aufgenommenen Asylbegehrenden stieg seit 2014 um etwa das Dreieinhalbfache. Asylbegehrende stellen dabei lediglich eine Teilmenge der in der Auswertung dargestellten Zuwanderer dar. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3 Tatverdächtige (TV) 1. Jan. bis 30. Nov. 2016 2015 2014 Tötungsdelikte 18 6 5 gefährliche KV 862 373 192