Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1875 zu Drucksache 17/1687 16. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Schellhammer und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/1687 – Der Fall Werner Mauss Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1687 – vom 24. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Fall des in Rheinland-Pfalz le benden Geheimagenten Werner Mauss fragen wir die Landesregierung: 1. Warum und seit wann beschäftigt sich die Landesregierung aktuell mit dem Fall Mauss? 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, für wen und in welchem Zeitraum Herr Mauss schwerpunktmäßig tätig war? 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welchen Zweck diese Tätig keit verfolgte? Wenn ja, welchen? 4. Wann haben die Verbandsgemeindeverwaltungen Zell und Simmern Herrn Mauss Ausweispapiere zu Tarnidentitäten erstmalig ausgestellt? 5. Wurden in Rheinland-Pfalz weitere Ausweispapiere zu Tarnidentitäten für Herrn Mauss ausgestellt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) prüft seit der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“, ob und gegebenenfalls welche Verwaltungsverfahren in Zusammenhang mit den betreffenden Tarnidentitäten von Herrn Mauss und seinen Familienangehörigen einzuleiten sind. Diese betreffen melde-, pass- und personenstandsrechtliche Aspekte sowie waffenrechtliche Erlaubnisse. Weiterhin wird die Veranlassung von Tarnidentitäten durch rheinland-pfälzische Sicherheitsbehörden geprüft. Die Prüfung dieser Vorgänge dauert an. Zu den Fragen 2 und 3: Für rheinland-pfälzische Sicherheitsbehörden war Herr Mauss lediglich von 1968 bis 1971 als Vertrauensperson tätig. In diesem Zeitraum wurde er u. a. für das Landeskriminalamt im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Eigentumskriminalität eingesetzt. Nach hiesiger Aktenlage haben die Stadtverwaltung und das Polizeipräsidium Mainz vor diesem Hintergrund 1968 auf Veranlassung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz Tarndokumente für Herrn Mauss ausgestellt. Nach den vorliegenden Unterlagen wurden diese Tarndokumente 1971 zurückgefordert. Aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 18/8846 im Deutschen Bundestag vom Juni 2016 ergibt sich, dass Herr Mauss 1982 auf Veranlassung des Landesamtes für Verfassungsschutz Niedersachsen für eine dortige eigenständige Opera - tion tätig geworden ist und mit Tarnpapieren auf den Namen Möllner ausgestattet wurde. Die Zusammenarbeit niedersächsischer Behörden mit Werner Mauss ist dort im Zeitraum von 1984 bis 1986 in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt worden. Weitere gesicherte Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 4: Nach Auskunft der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat diese erstmals 1971 auf Ersuchen einer Sicherheitsbehörde des Bundes Doku - mente für Herrn Mauss ausgestellt. Die Verbandsgemeinde Simmern berichtete, dass sie erstmals im Jahr 2003 für Herrn Mauss ein Folgedokument auf den Namen Möllner ausgestellt habe. Zu Frage 5: Weitere Erkenntnisse, dass durch rheinland-pfälzische Behörden Ausweispapiere zu anderen Tarnidentitäten ausgestellt wurden, liegen der Landesregierung nach derzeitigem Stand nicht vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär