Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1877 zu Drucksache 17/1681 16. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1681 – Schreiben nach Gehör Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1681 – vom 24. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Im derzeit gültigen „Rahmenplan Grundschule Teilrahmenplan Deutsch“ (abrufbar unter folgendem Link: http://grundschule. bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/Downloads/Rahmenplan/RahmenplanGrundschule_Teilrahmenplan Deutsch.pdf ) vom Januar 2005 wird es für wichtig erachtet, „für einen behutsamen Übergang vom lautgetreuen zum normgerechten Schreiben zu sorgen“ (S. 17). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird im Zusammenhang mit den Lernmethoden an rheinland-pfälzischen Schulen die vom Schweizer Reformpädagogen Jürgen Reichen inspirierte „Lesen-durch-Schreiben-Methode“ bzw. „Schreiben nach Gehör“ und die damit verbundene Anlauttabelle bewertet? 2. Gibt es eine Vorgabe für die Grundschulen, die Vermittlung von Lesen und Schreiben durch die „Lesen-durch-Schreiben-Methode “ bzw. „Schreiben nach Gehör“ mit Verwendung der Anlauttabelle durchzuführen? Falls ja: Ist diese Vorgabe verpflichtend oder kann von ihr abgewichen werden? 3. An welchen Grundschulen wird nach der „Lesen-durch-Schreiben-Methode“ bzw. durch „Schreiben nach Gehör“ mit Verwendung der Anlauttabelle unterrichtet? Wie sieht der Unterricht im Detail aus? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Anfangsunterricht der Grundschule in Rheinland-Pfalz geht auf die unterschiedlichen Erfahrungsstände der Kinder ein. Der Erstlese- und Schreibunterricht orientiert sich daher nicht an einer einzigen Methode, die exklusiv und ausschließlich zum Einsatz kommt. Aktuelle Fibeln integrieren verschiedene Methoden des Schriftspracheerwerbs wie z. B. das klassische Einführen der einzelnen Buchstaben, Lesen lernen über Silben oder das Arbeiten mit der Anlauttabelle. Mit der Anlauttabelle wird der bewusste Umgang mit den Lauten (Phonemen) unterstützt, sodass Kinder selbstständig Buchstaben und Wörter erlesen und erste kleine Texte verfassen können. Dies konkurriert nicht mit dem Prinzip der Rechtschriftlichkeit, das gleichrangig und grundständig über die gesamte Lernzeit in der Grundschule verfolgt wird. Die Bezeichnung „Schreiben nach Gehör“ ist ein umgangssprachliches Synonym für lautorientiertes Schreiben, meist unter Zuhilfenahme einer Anlauttabelle. Eine sinnvolle Verwendung findet diese Methode zum einen beim Erlernen des Alphabets und zum anderen beim freien Schreiben von Texten im Anfangsunterricht der Grundschule. Gemäß dem generellen pädagogischen Auftrag der Schulen zur individuellen Förderung und Differenzierung setzen die Grundschulen Elemente dieses methodischen Ansatzes je nach Lerngruppe und je nach Lernvermögen des einzelnen Kindes in unterschiedlicher Intensität und zu unterschiedlichen Zeiträumen ein. Eine verpflichtende Vorgabe gibt es hierzu nicht. Die immer wieder aufgebrachte Behauptung, schlechte Rechtschreibleistungen der Kinder seien auf das sogenannnte „Schreiben nach Gehör“ in der Grundschule zurückzuführen, ist durch keine empirische Untersuchung belegt. Zu Frage 3: Der Einsatz einzelner Unterrichtsmethoden wird statistisch nicht regelmäßig erfasst. Im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage (Drucksache 16/5449) wurden hierzu Daten erhoben. Auf die genannte Landtagsdrucksache wird verwiesen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin