Drucksache 17/1878 zu Drucksache 17/1483 16. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1483 – Situation und Entwicklung der Pflege in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 17/1483 vom 2. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 geht in seinen Ausführungen zum Thema Pflege über bestehende und zu erwartende Defizite in diesem Bereich hinweg. Die demografische Entwicklung wird weitreichende Folgen für die pflegerische Versorgung in unserem Land haben. Nur durch rechtzeitige politische Weichenstellungen ist es möglich, den sich stellenden Herausforderungen gerecht zu werden. Auch die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 1. Juni 2016 widmete sich der Problematik völlig unzureichend und ließ angemessene Analysen vermissen. Das ist auch deshalb kritikwürdig, weil die Studie „112 und niemand hilft“ aus 2012 hinsichtlich unseres Landes schon für 2030 einen hohen Fachkräftemangel in der Pflege prognostiziert hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Pflegeleistungen 1. Wie viele Menschen werden aktuell in Rheinland-Pfalz im Jahresdurchschnitt in a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege ), c) Krankenhäusern und d) Reha-Kliniken jeweils und insgesamt pflegerisch versorgt? 2. Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber häusliche Pflegeleistungen ein? 3. Welche entsprechende Situation wird für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Pflegeeinrichtungen 4. Wie stellt sich aktuell in Rheinland-Pfalz die Zahl der Pflegeeinrichtungen mit Plätzen bzw. mit Umfang der Versorgungs-kapazitäten (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) dar? 5. Welcher Bedarf steht dem Angebot (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) gegenüber? Inwieweit dokumentiert sich das konkret in Versorgungsdefiziten? Welche Situationen und Schwerpunkte gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes? 6. Welche entsprechende Situation wird hinsichtlich der Zahl der Einrichtungen und Plätze bzw. des Umfangs der Versorgungskapazitäten für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? 7. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) 2020, 2025, 2030 und 2035 demgegenüber darstellen? Inwieweit wird sich das konkret in Versorgungsdefiziten dokumentieren? Welche Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städte unseres Landes erwartet? Pflegekräfte 8. Wie stellt sich aktuell in Rheinland-Pfalz der Bestand der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte , Altenpflegekräfte, Altenpflegehelferinnen und -helfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer) in Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege ), c) Krankenhäusern und d) Reha-Kliniken jeweils und insgesamt dar? 9. Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber die häuslich Pflegenden ein? 10. Welcher Bedarf steht dem Angebot (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) gegenüber? Wie dokumentiert sich das konkret in offenen/unbesetzten oder fehlenden Stellen und zeigt es sich in Personal- und Versorgungsdefiziten? Welche Situationen und Schwerpunkte gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes? 11. Welche Entwicklung wird hinsichtlich des Bestands der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Inwieweit wird das konkret zu Personaldefiziten führen und sich in Versorgungsdefiziten zeigen? Welche Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städten unseres Landes erwartet? 12. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) 2020, 2025, 2030 und 2035 demgegenüber darstellen? Inwieweit wird es konkret zu ungedecktem Kräfte- und Pflegebedarf wegen Personaldefiziten kommen? Welche Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städte unseres Landes erwartet? 13. Wie wirkt sich das Verhältnis von Personalbestand und Bedarf gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? 14. Wie viele Schüler/Auszubildende für welche Berufe in der Pflege gibt es aktuell in Rheinland -Pfalz? 15. Welcher Bedarf steht dieser Zahl gegenüber, um die pflegerische Versorgung zu sichern? 16. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen der Schüler/Auszubildenden 2020, 2025, 2030 und 2035 darstellen? 17. Welcher Bedarf steht dem gegenüber, um die Zukunft der Pflege in Rheinland-Pfalz durch ein bedarfsgerechtes Angebot zu sichern? Welcher Bedarf steht dem schon gegenüber, um nur das gegenwärtige Angebot aufrecht erhalten zu können? 18. Welches Angebot an a) Schulen mit Schulplätzen und b) Trägern der fachpraktischen Ausbildung mit Ausbildungsplätzen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz für Pflegeberufe? 19. Welcher Bedarf steht dem gegenüber? Inwieweit dokumentiert sich das konkret in offenen/unbesetzten oder fehlenden Plätzen? 20. Welches Angebot an Schulen und Schulplätzen sowie Trägern der fachpraktischen Ausbildung und Ausbildungsplätzen wird für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? 21. Welche Bedarfsentwicklung steht dem gegenüber? Inwieweit wird das konkret zu offenen/unbesetzten oder fehlenden Schul- und Ausbildungsplätzen führen? 22. Wie wirkt sich das Verhältnis von Bestand und Bedarf an Schülern/Auszubildenden bzw. Bestand und Bedarf an Schul- und Ausbildungsplätzen gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? 23. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Einsatzmöglichkeiten der Helferberufe und welche Entwicklungspotenziale im Hinblick auf künftige Fachpflegekräfte sieht sie? Pflegeprobleme 24. Inwiefern äußern sich die bestehenden Probleme der Pflege in Rheinland-Pfalz in a) unbesetzten Stellen? b) Problemen bei der Stellenbesetzung? c) einem Wandel der Altersstruktur der Pflegekräfte (mit Differenzierung nach Altersgruppen und Darstellung einer Alterspyramide)? d) einer rückläufigen Zahl des Nachwuchses? e) einer hohen Fluktuation des Personals? f) einer zunehmenden Abwanderung in andere Berufsfelder? g) unzureichenden Voraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern? h) Zugangsproblemen bei der Altenpflegeausbildung? 25. Welche regionalen bzw. bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 26. Inwieweit liegen die Ursachen für Probleme der Pflege in Rheinland-Pfalz in a) einem Imageverlust der betreffenden Berufe? b) mangelnder finanzieller Anerkennung? c) Finanzierungsproblemen? d) der wachsenden Arbeitsbelastung? e) hohen Erkrankungsraten? f) zunehmenden Frühberentungen? g) mangelnden Ausbildungsmöglichkeiten? h) unzureichender Attraktivität des Arbeitsortes? 27. Welche regionalen bzw. bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? 28. Welche landespolitischen Aufgaben stellen sich zur Zukunftssicherung der Pflege in Rheinland -Pfalz, und welche Handlungserfordernisse ergeben sich hieraus a) für das Land als Ganzes mit den betroffenen Menschen, b) für bestimmte Regionen des Landes mit den betroffenen Menschen im besonderen Maße, c) für verschiedene gesellschaftliche Personengruppen, d) in welchen spezifischen Bereichen und e) in welchen konkreten Formen in den Zeiträumen bis 2020, bis 2025, bis 2030 und bis 2035? 29. Welches politische Handlungskonzept verfolgt die Landesregierung insoweit zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung? 30. Wie soll insoweit insbesondere der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und der Pflegenachfrage entsprochen werden? 31. Wie soll insoweit insbesondere der Entwicklung der Grade und Arten der Pflegebedürftigkeit entsprochen werden? 32. Wie soll insoweit insbesondere der quantitative und strukturelle Bedarf an Fachkräften gedeckt werden? 33. Wie soll insoweit insbesondere die häusliche Pflege und speziell die Pflege durch Angehörige gestärkt werden? 34. Wie sollen insoweit insbesondere eine ausreichende Zahl, die richtige Struktur, die richtige Größe und die richtigen Konzeptionen von pflegerischen Einrichtungen und Diensten gewährleistet werden? 35. Welche konkreten Maßnahmen werden bereits ergriffen? 36. Welche sind für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant? 37. Wie ist der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung? 38. Was leisten die getroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen? 39 Welche offenen Probleme bestehen noch? 40. Welche Maßnahmen müssen hierfür noch vorbereitet bzw. ergriffen werden? 3 Eine menschenwürdige, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Menschen in unserem Land vorzuhalten und weiterzuentwickeln, ist seit Langem ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Sozialpolitik. Seit Beginn der Initiative „Menschen pflegen“ im Jahr 2002 werden gezielt und Professionen übergreifend die Erfahrungen, Ressourcen und Kompetenzen aller an der Pflege beteiligten Partnerinnen und Partner zu Regionen bezogenen Pflegenetzen verknüpft. Übergeordnetes Ziel sind flächendeckende, regional orientierte Beratungs- und Versorgungsstrukturen, die sich an den Wünschen und Bedarfen der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, ihren Angehörigen und der Pflegenden orientieren. Rund 44 000 Pflegekräfte erbringen in Rheinland-Pfalz eine hochwertige pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern, den Reha-Kliniken sowie den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Maßnahmen der Landesregierung werden unter anderem vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Jahresgutachten 2014 im deutschlandweiten Vergleich hervorgehoben. Auch die unabhängige Studie „Krankenhaus Rating Report 2016: Mit Rückenwind in die Zukunft?“, die von den Krankenkassen in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass Rheinland-Pfalz in den Dimensionen Ausbildung Pflegepersonal besonders gut aufgestellt ist. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 14. Dezember 2016 – wie folgt beantwortet: Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Bereich der Fachkräftesicherung in der Pflege führt die Landesregierung seit dem Jahr 2002 die Arbeitsmarktanalyse Branchenmonitoring durch, die Daten der aktuellen Erhebungswelle stammen aus dem Jahr 2015. Diese Befragung aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen und der Pflege in Rheinland-Pfalz (ca. 7 500) erhebt die Nachfrage direkt bei den Leistungserbringern und spiegelt dadurch ein genaueres empirisch solideres Bild der Fachkräftesituation in der Pflege wider als die in der Einleitung der Großen Anfrage zitierte Studie „112 und niemand hilft“. Letztere verwendet statistische Sekundärdaten aus dem Jahr 2009, die die Berufsgruppe Krankenpflege, Hebammen, Krankenpflegehilfskräfte, Rettungssanitäterinnen und -sanitäter beziehungsweise Rettungsassistentinnen und -assistenten sowie Altenpflege- und Altenpflegehilfskräfte zusammenfasst. Eine Differenzierung der einzelnen Pflegeberufe, wie im Branchenmonitoring, ist in dieser Studie nicht gegeben. Auch werden die aus dem Ausland zugewanderten Pflegekräfte in die Berechnung nicht miteinbezogen, was das Ergebnis weiter verzerrt. Auf Basis der Ergebnisse des Branchenmonitorings, das in den Jahren 2002, 2005, 2010 und 2015 durchgeführt wurde, werden seit dem Jahr 2010 auch Prognosen für die Jahre 2020, 2025 und 2030 berechnet. Anschließend werden mit Expertinnen und Experten des Gesundheitswesens und der Pflege die Ergebnisse validiert und gemeinsam Fachkräftesicherungsszenarien entworfen. Dieses Vorgehen ist in Deutschland bisher einmalig und führt zu den positiven Bewertungen des Sachverständigenrates und im Krankenhaus- Rating. 1. Wie viele Menschen werden aktuell in Rheinland-Pfalz im Jahresdurchschnitt in a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege), c) Krankenhäusern und d) Reha-Kliniken jeweils und insgesamt pflegerisch versorgt? Die der Beantwortung zugrunde gelegte Pflegestatistik nach § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch weist Daten zu den Stichtagen 15. beziehungsweise 31. Dezember aus. In den genannten Zahlen sind neben den Menschen mit einer Pflegestufe auch Menschen ohne Pflegestufe, aber mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, enthalten. Zum Stichtag 15. Dezember 2015 wurden in stationären Pflegeeinrichtungen 34 989 pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Dauerpflege, 1 270 pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Kurzzeitpflege und 2 454 pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Tagespflege versorgt. Zum Stichtag 15. Dezember 2016 versorgten ambulante Pflegedienste 30 274 pflegebedürftige Menschen. Soweit Menschen in ambulanter Intensivkrankenpflege nicht pflegebedürftig im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind, werden diese von den vorstehenden Angaben nicht erfasst. Andere Daten liegen der Landesregierung diesbezüglich nicht vor. Unter der Prämisse, dass jeder Fall (Patientin oder Patient) auch pflegerisch versorgt wird, wurden im Jahresdurchschnitt 2015 in Rheinland-Pfalz 942 187 Menschen in Krankenhäusern und 86 418 Menschen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen versorgt. 2.  Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber häusliche Pflegeleistungen ein? Mit Stand vom 31. Dezember 2015 weist die Pflegestatistik nach § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch 77 505 pflegebedürftige Menschen aus, die ausschließlich das Pflegegeld nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch genommen haben. Darunter waren 3 201 pflegebedürftige Menschen, die die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes während einer Kurzzeitpflege oder während einer Verhinderungspflege erhalten haben. Weitere 12 289 pflegebedürftige Menschen kombinierten das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung nach § 36 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für ambulante Pflegedienste. Darunter waren 965 pflegebedürftige Menschen, denen die Hälfte des vor Beginn einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Pflegegeldes fortgewährt wurde. Diese Zahlen verdeutlichen die herausragende Bedeutung der Pflege durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde und Bekannte. Die Anzahl aller im häuslichen Umfeld versorgten pflegebedürftigen Menschen ist circa dreimal höher als die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen. 3.  Welche entsprechende Situation wird für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat mit der statistischen Analyse „Rheinland-Pfalz 2050, Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Pflegebedarf“ auf der Basis der Pflegestatistik 2007 sowie der mittleren Variante der zweiten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung eine Pflegevorausberechnung bis zum Jahr 2050 erstellt. Diese Daten waren bereits Gegenstand der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage vom 19. August 2011 zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die pflegerische Versorgung (Drucksache 16/398). 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Die Pflegevorausberechnung umfasst pflegebedürftige Menschen ab 60 Jahren und älter. Entsprechende Übersichten für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 sind als Anlagen beigefügt (Anlagen 2 bis 5). Unverändert ist bei den Ergebnissen der Vorausberechnung zu berücksichtigen, dass das Statistische Landesamt von konstanten Pflegequoten ausgeht und sich die Darstellung der künftigen Entwicklung allein aus dem demografischen Wandel ergibt. Positive Auswirkungen durch veränderte Rahmenbedingungen können die Zahlen nicht abbilden. Ein Vergleich der Zahlen aus der Pflegevorausberechnung mit den Daten aus der Pflegestatistik zum Stichtag 15./31. Dezember 2015 ist nur eingeschränkt möglich, denn die Pflegevorausberechnung konzentriert sich auf pflegebedürftige Menschen im Alter von 60 Jahren oder älter, während im Rahmen der Pflegestatistik auch jüngere pflegebedürftige Menschen erfasst wurden. Zudem sind in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 auch pflegebedürftige Menschen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz berücksichtigt, in der Pflegevorausberechnung hingegen nicht. Das Statistische Landesamt plant für das nächste Jahr eine neue Pflegevorausberechnung. Die Ergebnisse können voraussichtlich im Dezember 2017 zur Verfügung gestellt werden. Zwischen den Jahren 2014 und 2025 beträgt der prognostizierte Anstieg der Fallzahlen im akutstationären Krankenhausbereich 4,4 Prozent insgesamt (Quelle: Statista 2016). Darüber hinausgehende, differenziertere Prognosen zur Leistungsentwicklung sind der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wie stellt sich aktuell in Rheinland-Pfalz die Zahl der Pflegeeinrichtungen mit Plätzen bzw. mit Umfang der Versorgungskapazitäten (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) dar? Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind keine Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsrecht. Die nachfolgenden Angaben beschränken sich daher auf ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Mit Stand vom 15. Dezember 2015 weist die Pflegestatistik nach § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch 488 ambulante Pflegedienste in Rheinland-Pfalz aus. Belastbare Daten zu den Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste liegen der Landesregierung nicht vor, denn anders als bei stationären Pflegeeinrichtungen werden diese nicht explizit festgelegt beziehungsweise vereinbart. Zwar ließe sich die Zahl der Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten ins Verhältnis zur Zahl der pflegebedürftigen Menschen setzen, allerdings gibt es keine belastbaren Anhaltswerte, um aus dem Verhältnis beider Werte die Versorgungskapazität abzuleiten. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass Leistungen ambulanter Pflegedienste regelmäßig keine Vollversorgung, wie in vollstationären Pflegeeinrichtungen, leisten, sondern von den Menschen mit Pflegebedarf individuell ausgewählte Leistungen erbringen. Der Umfang der von den ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen kann somit unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit erheblich variieren. Zum gleichen Stichtag gab es in Rheinland-Pfalz 516 stationäre Pflegeeinrichtungen. Davon bieten 457 Einrichtungen Dauerpflege , 144 Einrichtungen Kurzzeitpflege, 260 Einrichtungen Tagespflege und 84 Einrichtungen Nachtpflege an. Die Zahl der stationären Pflegeplätze beträgt 44 864, davon sind 41 630 Plätze für die Dauerpflege, von denen 1 941 auch für eingestreute Kurzzeitpflege genutzt werden können, sowie 730 Plätze für Kurzzeitpflege und 2 504 Plätze für Tages-/Nachtpflege. 5. Welcher Bedarf steht dem Angebot (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) gegenüber? Inwieweit dokumentiert sich das konkret in Versorgungsdefiziten? Welche Situationen und Schwerpunkte gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes? In der Dauerpflege stehen 41 630 verfügbaren Pflegeplätzen 34 989 pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber. Daraus ergibt sich eine Auslastung von rund 84 Prozent. In der Kurzzeitpflege stehen 730 ständig verfügbaren Pflegeplätzen und 1 941 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen 1 270 pflegebedürftige Menschen gegenüber. In der Tagespflege stehen 2 310 verfügbaren Pflegeplätzen 2 454 pflegebedürftige Menschen gegenüber. Daraus ergibt sich eine Auslastung von rund 106 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflegestatistik die pflegebedürftigen Menschen erfasst, die einen Pflegevertrag mit einer Tagespflegeeinrichtung abgeschlossen haben. Da Tagespflegegäste häufig nur an einzelnen Öffnungstagen einer Kalenderwoche versorgt werden, ist faktisch eine Belegung von über 100 Prozent möglich. Aufgrund der mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz neu geregelten Finanzierung der Tagespflege ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach dieser Leistung in den kommenden Jahren steigen wird. Bei der Dauerpflege stellt sich die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich dar. So beträgt beispielsweise die Auslastung der Dauerpflege in der Stadt Kaiserslautern rund 92 Prozent, in den Städten Koblenz und Trier rund 91 Prozent , im Landkreis Mainz-Bingen und in der Stadt Worms 79 Prozent und im Landkreis Kaiserslautern 77 Prozent. Das Angebot an Dauerpflege ist in allen Regionen von Rheinland-Pfalz größer als die Nachfrage. Ein Versorgungsdefizit ist für diese Leistung nicht erkennbar. 5 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6. Welche entsprechende Situation wird hinsichtlich der Zahl der Einrichtungen und Plätze bzw. des Umfangs der Versorgungskapazitäten  für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? 7. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) 2020, 2025, 2030 und 2035 demgegenüber darstellen? Inwieweit wird sich das konkret in Versorgungsdefiziten dokumentieren? Welche Situationen und Schwerpunkte  werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städte unseres Landes erwartet? Übersichten auf Basis der Pflegevorausberechnung zur Entwicklung der Zahl pflegebedürftiger Menschen in stationärer Pflege ab 60 Jahren und älter sind als Anlagen beigefügt (Anlagen 2 bis 5). Eine Hochrechnung zur Entwicklung der Zahl pflegebedürftiger Menschen gibt wichtige Hinweise auf die in der Zukunft entstehenden Pflegebedarfe, sie liefert aber keine Erkenntnisse über die in Zukunft notwendigen Angebote. Ob die Pflegebedarfe von ambulanten, teilstationären, vollstationären oder sogenannten hybriden Angeboten gedeckt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie sich das familiäre Pflegepotenzial vor Ort weiterentwickelt und es zukünftig zivilgesellschaftlich getragene Sorgestrukturen geben wird. Beeinflusst wird die Angebotsform auch durch die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen. Beispielhaft ist die deutliche Erhöhung der Pflegeversicherungsleistungen für teilstationäre Pflege zu nennen, die den Ausbau entsprechender Strukturen spürbar befördern wird oder die Betreuungspauschale für das Wohnen in einer kleinen Wohngruppe, die die Entwicklung hybrider Angebotsformen befördert. Das Pflegeversicherungsrecht setzt auf eine Angebotssteuerung durch den Markt. Weder das Land noch die Kommunen haben aufgrund des im Elften Buch Sozialgesetzbuch normierten Kontrahierungszwangs unmittelbar auf die Angebotsentwicklung einwirkende Planungs- und Steuerungsinstrumente. Solche Planungs- und Steuerungsinstrumente für die Kommunen durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz zu schaffen, wurde vom zuständigen Bundesministerium für Gesundheit bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt. Dennoch nutzt die Landesregierung die vorhandenen indirekten Steuerungsinstrumente, um die Rahmenbedingungen für eine zivilgesellschaftlich getragene und im Sozialraum verortete Pflegestruktur zu verbessern. Dazu gehört auch, die Landkreise und kreisfreien Städte darin zu stärken, die wenigen indirekt wirkenden Planungs- und Steuerungsinstrumente für die Entwicklung einer Pflegestruktur optimal zu nutzen. 8. Wie stellt sich aktuell in Rheinland-Pfalz der Bestand der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (Gesundheits- und Krankenpflegekräfte ,  Gesundheits-  und Kinderkrankenpflegekräfte,  Altenpflegekräfte,  Altenpflegehelferinnen  und  -helfer,  Krankenpflegehelferinnen  und -helfer) in a) der stationären Altenpflege, b) der ambulanten Alten- und Krankenpflege (einschließlich ambulanter Intensivkrankenpflege), c) Krankenhäusern und d) Reha-Kliniken jeweils und insgesamt dar? Tabelle 1 ist der aktuelle Bestand an Pflegekräften und Pflegehilfskräften unterteilt nach Berufsgruppen zu entnehmen: Tabelle 1: Bestand an Pflegekräften 2015 (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) 9. Welchen Stellenwert nehmen demgegenüber die häuslich Pflegenden ein? Zum Stellenwert der häuslich Pflegenden wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6 Beruf Stationäre Altenpflege Ambulante Alten- und Krankenpflege Krankenhäuser Reha-Klinik Insgesamt Ges.-und Krankenpflege 2 476 3 802 17 844 872 24 994 Ges.- und Kinderkrankenpflege 118 368 1 940 33 2 459 Altenpflege 8 348 3 166 – – 11 514 Altenpflegehilfe 1 896 681 – – 2 577 Krankenpflegehilfe 1 010 518 727 161 2 416 Summe 13 848 8 535 20 511 1 066 43 960 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 10. Welcher Bedarf steht dem Angebot (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) gegenüber? Wie dokumentiert sich das konkret in  offenen/unbesetzten oder fehlenden Stellen und zeigt es sich in Personal- und Versorgungsdefiziten? Welche Situationen und Schwerpunkte  gibt es hier in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes? In Rheinland-Pfalz wird von den rund 44 000 Pflegekräften eine hochwertige und fachkompetente medizinische und pflegerische Versorgung erbracht. Um den dafür erforderlichen Fachkräftebedarf zu bestimmen, wird seit dem Jahr 2002 die Arbeitsmarktanalyse „Branchenmonitoring“ durchgeführt. Dabei werden Angebot und Nachfrage in den Pflegeberufen gegenübergestellt. Die Nachfrage wird bei den Arbeitgebern erfragt und den Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildung zuzüglich den vermittelbaren arbeitslosen Pflegekräften gegenübergestellt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der Landesregierung zur langfristigen Planung. Die Angaben der Arbeitgeber sind prognostische Aussagen, die durchaus kurzfristigen Schwankungen unterliegen können. Die kurzfristige Nachfrage wird dabei von Faktoren wie dem Krankenstand, Kündigungen, Abwerbungen durch konkurrierende Unternehmen oder Nicht-Nachbesetzung von Stellen beeinflusst. Unter Einbeziehung dieser Faktoren zeigte das Branchenmonitoring für das Jahr 2015 eine regional unterschiedlich angespannte Fachkräftesituation in der Pflege. Dies führte in einigen Regionen des Landes zu einer Arbeitsverdichtung für das vorhandene Personal, da dieses mit weniger Personal den Bedarf an Pflegeleistungen decken musste. Durch einen Ausbau der Ausbildungskapazitäten und Landesprojekten für gute Arbeitsbedingungen unterstützt die Landesregierung die Einrichtungen der Pflege, der angespannten Fachkräftesituation und dieser Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken. Nachdem im Jahr 2002 eine Fachkräftelücke vorlag, wurde im Jahr 2005 ein Überhang an Pflegekräften verzeichnet. Im Jahr 2010 zeigte sich wiederum ein Defizit und für das Jahr 2015 wurde im Prognosegutachten eine Fachkräftelücke von insgesamt 5 367 Pflegekräften prognostiziert. Als Reaktion darauf wurde von der Landesregierung im Jahr 2012 die „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative “ auf den Weg gebracht. Handlungsfelder waren die Steigerung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen, die Nachqualifizierung von an- und ungelernt Tätigen in der Pflege, die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen und die Zuwanderung von ausländischen Pflegekräften. Die Maßnahmen waren erfolgreich, denn das Branchenmonitoring 2015 macht sichtbar, dass die prognostizierte Fachkräftelücke von 5 367 Pflegekräften nicht eintrat. Stattdessen wurde die prognostizierte Fachkräftelücke um rund 65 Prozent auf 1 912 fehlende Pflegekräfte reduziert. Unterteilt nach Berufsgruppen und Sektoren ist die Fachkräftesituation im Jahr 2015 Tabelle 2 zu entnehmen: Tabelle 2: Bestand an Pflegekräften 2015 (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) Es kann festgehalten werden, dass in Rheinland-Pfalz die Fachkräftelücke bei 1 912 Personen oder 4 Prozent des Beschäftigtenstandes liegt. Es ist dabei über die Fachkraftquote in den Pflegeeinrichtungen und den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Krankenhäusern, beispielsweise in der Versorgung von Frühgeborenen, sichergestellt, dass ausreichend Pflegefachkräfte in der pflegerischen und medizinischen Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Die regionale Betrachtung der Fachkräftesituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergibt ein differenziertes Bild. Sie ist nach Berufsgruppen unterteilt der Anlage 1, Tabellen 3 bis 7, zu entnehmen. Im Folgenden seien die wichtigsten Ergebnisse dieser Statistik referiert: In der Altenpflege ergab sich ein Saldo von 912 fehlenden Fachkräften im Jahr 2015. Dabei lag eine regional unterschiedliche Angebot -Nachfrage-Struktur vor. In den Landkreisen Alzey-Worms (+ 6) und der Südlichen Weinstraße (+ 7) sowie den kreisfreien Städten Zweibrücken und Koblenz (je + 14) überstieg das Angebot die Nachfrage. Daneben sind Angebotsdefizite in den Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis (– 66), Bad Dürkheim (– 58), Bad Kreuznach (– 57) und Neuwied (– 54) sowie in der kreisfreien Stadt Kaiserlautern (– 57) zu erkennen. 7 Altenpflege Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkrankenpflege Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe Insgesamt Gesamtangebot 1 079 1 801 196 976 318 4 370 Nachfrage Ambulante Pflegeeinrichtungen 725 927 220 137 71 2 080 Stationäre Pflegeeinrichtungen 1 199 367 30 547 143 2 286 Krankenhäuser 60 1 570 141 13 39 1 823 Reha-Kliniken 7 79 1 0 6 93 Saldo – 912 – 1 142 – 196 + 279 + 59 – 1 912 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In der Gesundheits- und Krankenpflege fehlten im Jahr 2015 insgesamt 1 142 Fachkräfte, um die Nachfrage zu decken. Es verfügten sechs Landkreise sowie die kreisfreie Stadt Worms über einen Angebotsüberhang, wobei sich in Bernkastel-Wittlich (+ 31) und Birkenfeld (+ 21) die größten Überhänge ergaben. In allen anderen rheinland-pfälzischen Regionen überstieg die Nachfrage das Angebot. Dabei hob sich die kreisfreie Stadt Mainz mit 303 nicht besetzten Stellen von dem Landkreis Bad Dürkheim mit dem zweitgrößten Defizit (– 192) ab. In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ergab sich im Jahr 2015 ein Saldo von 196 fehlenden Fachkräften. Aufgrund unterschiedlicher Angebots- und Nachfragestrukturen zeigten sich auch hier regional unterschiedliche Salden. Im Landkreis Bad Kreuznach und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern überstieg das Angebot mit + 15 respektive + 12 zur Verfügung stehenden Personen die Nachfrage am deutlichsten. Demgegenüber standen acht Landkreise und kreisfreie Städte mit einem zweistelligen Defizit, wobei in Ludwigshafen 99 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger mehr gesucht wurden, als dem Arbeitsmarkt im Jahr 2015 zur Verfügung standen. Damit war die Fachkräftelücke hier am größten, gefolgt von der kreisfreien Stadt Trier (– 38) und dem Landkreis Kaiserslautern (– 24). Bei der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städten war die Angebot -Nachfrage-Struktur mit – 3 bis + 3 Personen relativ ausgeglichen. In der Altenpflegehilfe lag im Jahr 2015 ein Überhang an Fachkräften von 279 vor. Dies ist vor allem auf die Steigerung der Ausbildungszahlen im Rahmen der Fachkräfteinitiative zurückzuführen. Dadurch konnte die relativ starke Nachfrage in den meisten rheinland-pfälzischen Regionen durch das große Arbeitskräfteangebot gedeckt werden, wobei sich regional starke Unterschiede zeigten. So werden in Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis 32 beziehungsweise 30 Altenpflegehelferinnen und -helfer mehr gesucht, als an Angebot vorhanden waren. Auch in Ahrweiler, Bad Dürkheim und den Städten Worms und Ludwigshafen zeigten sich zweistellige Angebotsdefizite. Auf der anderen Seite überstieg das Angebot in 25 der 36 Landkreise und kreisfreien Städte die Nachfrage. Am deutlichsten sind diese Angebotsüberhänge in Germersheim (+ 40), der kreisfreien Stadt Koblenz (+ 47) und dem Westerwaldkreis (+ 52). In der Krankenpflegehilfe lag im Jahr 2015 ebenfalls ein Überhang an Fachkräften aufgrund der verstärkten Ausbildungsbemühungen der Fachkräfteinitiative vor. Insgesamt standen dem Arbeitsmarkt 59 Fachkräfte in der Krankenpflegehilfe mehr zur Verfügung, als nachgefragt wurden. Aus den regionalen Strukturen ergaben sich folgende Salden: Während in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen (– 26) und den Landkreisen Germersheim (– 16) und Bernkastel-Wittlich (– 15) die Nachfrage das Angebot am stärksten überstiegen, konnten in der kreisfreien Stadt Mainz (+ 18) und den Landkreisen Rhein-Lahn-Kreis (+ 15) und Mayen- Koblenz (+ 12) die höchsten Angebotsüberhänge verzeichnet werden. Darüber hinaus gab es 13 Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, in denen das Angebot und die Nachfrage recht ausgeglichen waren (+ 3 bis – 3). Die im Branchenmonitoring ermittelten Zahlen werden in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den jeweils zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten in den regionalen Pflegekonferenzen den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten präsentiert. Damit können die errechneten Daten mit den Erfahrungen der Beteiligten abgeglichen werden. In einem nächsten Schritt können dann gemeinsam mit den relevanten Akteuren vor Ort zusätzliche Fachkräftesicherungsmaßnahmen erarbeitet werden. Dies ist ein Angebot der Landesregierung, das von den Kommunen und den Akteuren vor Ort angenommen werden kann. Mit diesem Vorgehen hat die Landesregierung bereits nach dem Branchenmonitoring 2010 gute Erfahrungen gemacht. In über 20 Regionen ließen sich die Akteure vor Ort über Maßnahmen zur Ausbildungssteigerung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege beraten. Die Steigerung der Ausbildungszahlen in den letzten Jahren zeigt, dass dieses partizipative Vorgehen erfolgreich ist. Neben der Erhöhung der Ausbildungsplätze sind Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ein weiteres wichtiges Instrument zu Fachkräftesicherung; denn bessere Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Fachkräfte länger in ihrem Beruf arbeiten. Deshalb wurde seit dem Jahr 2013 eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebracht, die dazu führen sollen, dass genügend Fachkräfte ausgebildet werden und die Pflegekräfte lange, gesund und motiviert im Beruf arbeiten. Die Projekte zur Ausbildung sind der Antwort auf die Frage 15 zu entnehmen. Die Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen sind nachfolgend aufgeführt. 1) Ziel des Projektes „Democheck Altenpflege RLP“ war es beispielsweise, durch eine demografiefeste und zukunftsorientierte Personalpolitik die Beschäftigungsdauer der Beschäftigten in der Altenpflege zu erhöhen und Teilzeitquoten zu verringern. Im Rahmen des Projektes wurde allen rund 1 000 stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz ein Online-Tool zur Verfügung gestellt. Das Online-Tool analysierte die betriebliche Situation im Bereich „Zukunftsorientierte Personalpolitik“. Zusätzlich erfolgte eine Selbstbewertung zum Thema Arbeitsschutz. Die teilnehmenden Einrichtungen konnten sich im Anschluss um eine individuelle Information und Beratung zu ihrem Handlungsbedarf im Bereich alters- und alternsgerechtem Arbeiten bewerben. 50 Einrichtungen nahmen das Beratungsangebot wahr. Während des Beratungstages wurden die jeweiligen erhobenen Daten auch mit denen der anderen Teilnehmer verglichen und individuelle Handlungsempfehlungen erstellt. 2) Ziel des Landesprojektes „Attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege Rheinland-Pfalz“ war es, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten zu schaffen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber weiterzuentwickeln. Dazu gehörte eine fundierte Standortbestimmung, eine Stärken- 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Schwächen-Analyse und Entwicklungsimpulse. Die Befragungen berücksichtigten sowohl die Perspektive der Personalführung als auch die unmittelbare Sicht der Beschäftigten. Die Auswertungen stellten Stärken, Qualität und Vielfalt der vorhandenen Leistungen und Angebote heraus. Sie zeigten wichtige Ansatzpunkte für konkrete Entwicklungsimpulse im Bereich Arbeitsplatzqualität, Arbeitgeberattraktivität sowie zur Personal- und Führungsarbeit. 73 Führungskräfte wurden anschließend im Landesprojekt „Führung in Einrichtungen der Altenhilfe“ zum Thema mitarbeiterorientierte Führung fortgebildet und gecoacht. 3) Im Landesprojekt „Führung im Krankenhaus in Rheinland-Pfalz“ werden derzeit in sieben Modellkrankenhäusern insgesamt 55 Führungskräfte der mittleren und unteren Managementebene im Bereich transformationaler Führung fortgebildet. 28 Führungskräfte erhalten zusätzlich ein Einzel-Coaching. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Über einen Fragebogen werden rund 1 000 Pflegekräfte zum Führungsverhalten ihrer Vorgesetzten insgesamt dreimal befragt. Neben den 55 Führungskräften der Interventionsgruppe bilden 28 Führungskräfte die Kontrollgruppe ohne Intervention. Transformationale Führung führte in den USA zum Abbau des Fachkräftemangels in der Pflege. Sie wurde in Deutschland erfolgreich im Banken-, Militär- und Verwaltungssektor getestet und eingeführt. Im Anschluss des Modellprojekts sollen alle rheinland-pfälzischen Pflegeeinrichtungen von den Ergebnissen partizipieren. Dies sind einige Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitsverdichtung in der Pflege. Sie belegen, dass, neben den Anstrengungen zur verbesserten Ausbildung, die Schwerpunkt der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung sind, weitere Maßnahmen sinnvoll und erfolgreich sind. Versorgungsdefizite existieren in den rheinland-pfälzischen Pflegeinrichtungen nicht. 11. Welche Entwicklung wird hinsichtlich des Bestands der spezifischen Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Inwieweit wird das konkret zu Personaldefiziten führen und sich in Versorgungsdefiziten zeigen? Welche Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städte unseres Landes erwartet? 12. Wie wird sich der entsprechende Bedarf in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) 2020, 2025, 2030 und 2035 demgegenüber darstellen? Inwieweit wird es konkret zu ungedecktem Kräfte- und Pflegebedarf wegen Personaldefiziten kommen? Welche  Situationen und Schwerpunkte werden hier für die Landkreise und kreisfreien Städten unseres Landes erwartet? Zur zukünftigen Entwicklung der Fachkräftesituation wurden auf Basis des Branchenmonitorings Prognoserechnungen für die Jahre 2020, 2025 und 2030 erstellt. Ein Prognosehorizont darüber hinaus erscheint aufgrund der sich häufig ändernden Rahmenbedingungen nicht ratsam. Die zukünftige Fachkräftesituation ist der Tabelle 8 zu entnehmen: Tabelle 8: zukünftige Fachkräftesituation Pflege Rheinland-Pfalz (Quelle: Gutachten Gesundheitsfachberufe 2016.) 9 Jahr Altenpflege Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkrankenpflege Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe Insgesamt 2020 Angebot 12 762 26 525 2 404 3 242 2 388 Nachfrage 13 267 26 746 2 480 2 980 2 686 Defizit 2015 – 912 – 1 142 – 196 + 279 + 59 Saldo – 1 417 – 1 364 – 272 + 541 – 239 – 2 751 2025 Angebot 13 431 27 222 2 327 3 521 2 369 Nachfrage 14 769 27 823 2 486 3 319 2 898 Defizit 2015 – 912 – 1 142 – 196 +279 +59 Saldo – 2 250 – 1 744 – 355 481 – 470 – 4 338 2030 Angebot 13 863 27 304 2 168 3 749 2 359 Nachfrage 15 284 28 336 2 445 3 441 2 971 Defizit 2015 – 912 – 1 142 – 196 +279 +59 Saldo – 2 333 – 2 173 – 473 587 – 553 – 4 945 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Jahr 2020 werden 2 751, im Jahr 2025 4 338 und im Jahr 2030 4 945 fehlende Pflegekräfte prognostiziert. Zukünftig wird sich somit die Fachkräftelücke in der Pflege aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung vergrößern, wenn nicht mit Fachkräftesicherungsmaßnahmen gegengesteuert wird. Aus diesem Grund wird die Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege derzeit von der Katholischen Hochschule Mainz evaluiert und anschließend im Jahr 2018 fortgesetzt . Dazu werden im Jahr 2017 alle Akteure des Gesundheitswesens und der Pflege die Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.0 gemeinsam auf Basis der aktuellen Erfordernisse und der gemachten Erfahrungen erarbeiten und dann gemeinsam umsetzen . Aufbauend auf dem Branchenmonitoring, den Prognoserechnungen im Gutachten Gesundheitsfachberufe und den Fachkräftesicherungsszenarien , die mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis festgelegt werden, wird der Ausbildungsstättenplan erstellt. Darin werden mit allen ausbildenden Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz Zielvereinbarungen zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten in der Pflege getroffen. Somit kann proaktiv und frühzeitig einer Fachkräftelücke entgegengewirkt werden. Damit wird alles getan, um auch zukünftig keine Personal- oder Versorgungsdefizite in Rheinland-Pfalz entstehen zu lassen. Die regionale Fachkräftesituation für die Jahre 2020, 2025 und 2030 ist der Anlage 1, Tabelle 9, zu entnehmen 1). Während im Jahr 2020 im Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald eine Fachkräftelücke bei den Pflegekräften von insgesamt 1 340 Personen prognostiziert wird, liegt im Versorgungsgebiet Trier ein Minus von 224 Fachkräften im Jahr 2020 vor. Für das Versorgungsgebiet Rhein-Neckar wird für das Jahr 2020 ein Fachkräfteengpass von 1 500 Pflegekräften prognostiziert, während im Versorgungsgebiet Westpfalz 596 Fachkräfte fehlen werden, wenn die Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nicht fortgesetzt werden. Dieser Trend setzt sich auch im Jahr 2025 und 2030 fort. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Fachkräftesituation regional unterschiedlich ist und differenzierte regionenbezogene Maßnahmen der Fachkräftesicherung auch in Zukunft erfordert, um diesen prognostizierten Fachkräftemangel zu verhindern. 13. Wie wirkt sich das Verhältnis von Personalbestand und Bedarf gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches  werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? Auf die Antworten auf die Fragen 10, 11 und 12 wird verwiesen. Wie den Zahlen zu entnehmen ist, wird in Rheinland-Pfalz eine hochwertige Pflegeversorgung durch die 43 960 Pflegekräfte sichergestellt. Die Fachkräftelücke von 1 912 Personen führt zu einer Arbeitsverdichtung bei der Pflegetätigkeit, der die Landesregierung mit einem Ausbau der Ausbildungskapazitäten und Landesprojekten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entgegenwirkt. Im Jahr 2020 wird eine Fachkräftelücke von rund 2 700 Pflegekräften prognostiziert. Über die Maßnahmen im Rahmen der „Fachkräfte - und Qualifizierungsinitiative“ soll diese prognostizierte Lücke verhindert werden, sodass auch zukünftig eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz sichergestellt ist. 14. Wie viele Schüler/Auszubildende für welche Berufe in der Pflege gibt es aktuell in Rheinland-Pfalz? Insgesamt gibt es im Schuljahr 2015/2016 in den Pflegeberufen 7 792 Auszubildende. Dies stellt eine Steigerung in den letzten zehn Jahren gegenüber dem Schuljahr 2005/2006 (5 024) um 55 Prozent dar: Tabelle 10: Zahl der Auszubildenden in den Pflegeberufen (Quelle: Statistisches Landesamt 2016.) 10 Schuljahr Altenpflege Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkrankenpflege Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe Insgesamt 2015/2016 2 770 3 652 407 771 192 7 792 1) Für die zukünftige Fachkräftesituation ist keine Darstellung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte möglich, da die Krankenhausstatistik zum Beschäftigtenbestand nur bis zur Ebene der Versorgungsgebiete (Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe, Rhein-Neckar, Westpfalz ) Daten bereitstellt. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 15. Welcher Bedarf steht dieser Zahl gegenüber, um die pflegerische Versorgung zu sichern? Rheinland-Pfalz hält mit den vorhandenen 43 960 Pflegekräften eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung vor. Um dies auch zukünftig zu realisieren, werden auf der Basis der Daten des Branchenmonitorings und den Prognosezahlen des Gutachtens Gesundheitsfachberufe mit den relevanten Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege Fachkräftesicherungsszenarien entworfen. Dabei wird festgelegt, zu welchen Anteilen Fachkräftelücken über Ausbildung/Umschulung, Nachqualifizierung, Heben der stillen Reserve, Veränderung der Teilzeitquote, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Senkung der Fluktuationsrate und Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte geschlossen werden. Im Branchenmonitoring 2010 wurde eine Fachkräftelücke in den Pflegeberufen von 2 904 Personen festgestellt. Die Prognoserechnung im Gutachten Gesundheitsfachberufe 2010 ergab, dass im Jahr 2015 insgesamt 5 367 Pflegekräfte fehlen werden, wenn nicht mit Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gegengesteuert wird. Im Expertenbeirat der „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative “ wurde daher im Jahr 2012 festgelegt, dass diese prognostizierte Lücke über einen Ausbau der Ausbildungskapazitäten in der Alten- beziehungsweise Altenpflegehilfe und Gesundheits- und Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflege von 30 Prozent und in der Krankenpflegehilfe von 75 Prozent geschlossen werden soll. Diese Steigerung sollte über einen jährlichen Zuwachs von 10 Prozent der Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenbeziehungsweise Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege und Altenpflegehilfe und 25 Prozent Zuwachs in der Krankenpflegehilfe ab dem Schuljahr 2011/2012 erfolgen. Die Grundlagen dafür wurden mit dem Ausbildungsstättenplan 2013 geschaffen, in dem Zielvereinbarungen zur Erreichung dieser Ausbildungsziele mit den Ausbildungsstätten vereinbart wurden. Die tatsächliche Steigerung ist der Tabelle 11 zu entnehmen. Tabelle 11: Steigerung der Auszubildenden in den Pflegeberufen (Quelle: Statistisches Landesamt 2016.) Gegenüber dem Schuljahr 2011/2012 konnten im Schuljahr 2015/2016 die Ausbildungszahlen in der Altenpflege von 794 Auszubildenden um 31 Prozent auf 1 042, in der Gesundheits- und Krankenpflege von 1 163 um 17 Prozent auf 1 356, in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege von 120 um 13 Prozent auf 135, in der Altenpflegehilfe von 664 um 16 Prozent auf 771 und in der Krankenpflegehilfe von 141 um 36 Prozent auf 192 Auszubildende gesteigert werden. Das angestrebte Ziel zur Steigerung der Ausbildungszahlen wurde somit nur in der Altenpflegeausbildung erreicht. Die Gründe dafür, dass nicht mehr Auszubildende von den Einrichtungen eingestellt wurden, sind vielfältig. Vor allem wurden von den Ausbildungsträgern genannt: – die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber nahm aufgrund der demografischen Entwicklung ab und – die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber für eine Pflegeausbildung ist gesunken. Die von der Landesregierung genehmigten und von den Krankenkassen finanzierten Ausbildungsplätze zu besetzen, liegt in der Entscheidung der Träger der praktischen Ausbildung im Rahmen ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung. Um die Einrichtungen bei der Ausbildung zu unterstützen, wurden im Rahmen der „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative“ ab dem Jahr 2013 mehrere Landesprojekte auf den Weg gebracht. 1) Das Ziel des Landesprojektes „Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung in den Pflegeberufen“ bestand darin, Ursachen für Ausbildungsabbrüche in den Pflegeberufen zu identifizieren. Die Herausforderungen in diesem Handlungsfeld wurden mit den 11 Schuljahr Altenpflege 2. Schuljahr2) Ges.- und Krankenpflege 1. Schuljahr Ges.- und Kinderkrankenpflege 1. Schuljahr Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist 2011/2012 794 1 163 120 664 141 2012/2013 873 895 1 279 1 175 132 124 730 803 176 166 2013/2014 952 1 019 1 395 1 241 144 131 796 818 211 198 2014/2015 1 031 1 000 1 511 1 373 156 129 862 819 246 232 2015/2016 1 031 1 042 1 511 1 356 156 135 862 771 246 192 2) In der Altenpflege wurde als Referenzjahr das 2. Schuljahr einbezogen, da aufgrund der Stufenausbildung in der Altenpflege(hilfe)ausbildung etliche Altenpflegehelferinnen und Altenpfleger nach dem 1. Schuljahr in das 2. Schuljahr der Altenpflegeausbildung wechseln. Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Pflegeschulen und Auszubildenden identifiziert. Zugleich wurden Beispiele guter Praxis recherchiert und allen Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die unterschiedlichen Bedingungen in der Altenpflege und der Gesundheitsund Krankenpflege ebenso berücksichtigt wie die jeweiligen institutionellen Rahmenbedingungen. 2) Um den Ausbau der Ausbildungskapazitäten in den Pflegeberufen zu forcieren, wurden im Landesprojekt „Regionale Workshops zur Steigerung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen“ zehn regionale Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Workshops fanden in Anbindung an die regionalen Pflegekonferenzen und unter Beteiligung der jeweiligen örtlichen Arbeitsverwaltungen statt. Die Workshops hatten drei inhaltliche Teile: Im ersten Teil wurden die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für die Pflegeausbildungen beworben. Im zweiten Teil wurden Hürden für eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten identifiziert und Empfehlungen zur deren Überwindung erarbeitet. Im dritten Teil wurden Good-Practice-Beispiele für eine gelungene Vernetzung von Pflegeschulen und Leistungserbringern vorgestellt und ihr Potenzial für die jeweilige Region diskutiert. 3) Im Landesprojekt „Nachwuchssicherung in den Pflegeberufen“ werden derzeit Netzwerke aus Pflegeschulen, der Bundesagentur für Arbeit und allgemeinbildenden Schulen gegründet. Ziel ist die Einrichtung eines Wahlpflichtkurses „Pflege“ an der Realschule plus und den Gymnasien. In diesem wird den Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen von Auszubildenden der Pflegeschulen der Pflegeberuf vorgestellt (Peer-Learning). Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt diese Berufsberatung. Das Konzept wurde erfolgreich in Modellversuchen in Norddeutschland im Rahmen eines Bundesprojektes getestet. Nun sollen die Erfahrungen auf Rheinland-Pfalz übertragen werden. 16. Wie werden sich die entsprechenden Zahlen der Schüler/Auszubildenden 2020, 2025, 2030 und 2035 darstellen? Vom Statistischen Landesamt werden keine Prognosen zur Entwicklung der Zahl der Auszubildenden in der Pflege analog der Bevölkerungsentwicklung und Zahl der zukünftigen pflegebedürftigen Menschen erstellt. 17. Welcher Bedarf steht dem gegenüber, um die Zukunft der Pflege in Rheinland-Pfalz durch ein bedarfsgerechtes Angebot zu sichern? Welcher Bedarf steht dem schon gegenüber, um nur das gegenwärtige Angebot aufrechterhalten zu können? Auf Basis der Ergebnisse des Branchenmonitorings 2015 und des Gutachtens zur zukünftigen Entwicklung der Fachkräftesituation werden Anfang des Jahres 2017 im Expertenbeirat des Branchenmonitorings Fachkräftesicherungsszenarien entwickelt. Dabei wird festgelegt, zu welchem Anteil die prognostizierte Fachkräftelücke über zusätzliche Ausbildungsabsolventen geschlossen werden soll. Anschließend wird bis Ende des Jahres 2017 der neue Ausbildungsstättenplan erstellt, der den Ausbildungsbedarf bis 2022 festlegt. 18 Welches Angebot an a) Schulen mit Schulplätzen und b) Trägern der fachpraktischen Ausbildung mit Ausbildungsplätzen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz für Pflegeberufe? Das Angebot an Schulen, Schul- und Ausbildungsplätzen sowie Ausbildungsträgern der fachpraktischen Ausbildung im Schuljahr 2015/2016 ist der Tabelle 12 zu entnehmen. Im Schuljahr 2015/2016 gab es in Rheinland-Pfalz 29 Altenpflege- beziehungsweise Altenpflegehilfeschulen3), 40 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, elf Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen und fünf Krankenpflegehilfeschulen. In der Altenpflege und Altenpflegehilfe wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen für die Bildungsgänge erfüllen und einen Ausbildungsvertrag vorweisen, auch ein Schulplatz angeboten. Im Schuljahr 2015/2016 waren dies 2 770 in der Altenpflege und 771 in der Altenpflegehilfe. In der Gesundheits- und Krankenpflege gab es 4 379 Schulplätze im Schuljahr 2015/2016, die im Ausbildungsstättenplan als potenziell von den Krankenkassen finanzierbar ausgewiesen sind, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 460 und in der Krankenpflegehilfe 418 potenzielle Schulplätze. In der Altenpflege und Altenpflegehilfe haben 731, in der Gesundheits- und Krankenpflege 52, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 12, in der Altenpflegehilfe 35 und in der Krankenpflegehilfe 13 Ausbildungsträger ausgebildet. Diese schlossen mit 2 963 Auszubildenden in der Altenpflege, 3 652 Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege, 407 Auszubildenden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 818 Auszubildenden in der Altenpflegehilfe und 192 Auszubildenden in der Krankenpflegehilfe einen Ausbildungsvertrag 4). 12 3) In Rheinland-Pfalz bilden Altenpflegeschulen in der Stufenausbildung aus, bei der die Auszubildenden der Altenpflege und Altenpflegehilfe das 1. Jahr gemeinsam absolvieren. Daneben gibt es noch reine Altenpflegehilfeschulen. 4) Die Zahl der Ausbildungsverträge ist höher, da nicht alle rheinland-pfälzischen Auszubildenden auch eine Altenpflegeschule in Rheinland-Pfalz besuchen. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Tabelle 12: Zahl der Schulen, Schulplätze, Ausbildungsträger und Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen im Schuljahr 2015/2016 (Quelle: Statistisches Landesamt 2016, Ausbildungsstättenplan 2013, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Poolbehörde 2016.) 19. Welcher Bedarf steht dem gegenüber? Inwieweit dokumentiert sich das konkret in offenen/unbesetzten oder fehlenden Plätzen? Auf die Antwort zu den Fragen 15, 16 und 17 wird verwiesen. Um den Bedarf an Plätzen zu decken, hat die Landesregierung bereits im Jahr 2013 im Ausbildungsstättenplan ausreichend Schul- und Ausbildungsplätze geschaffen, die potenziell von den Krankenkassen finanziert werden. Offene Ausbildungsplätze in Rheinland-Pfalz gibt es in der Alten- beziehungsweise Altenpflegehilfe nach Auskunft der Träger der praktischen Ausbildung im Schuljahr 2015/2016 in Höhe von 280. In der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege beziehungsweise Krankenpflegehilfe wurden im Ausbildungsstättenplan den Krankenhäusern insgesamt 5 257 potenzielle Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, die die Krankenkassen finanzieren würden. Tatsächlich besetzt wurden von den Krankenhäusern im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 4 251. Zu den Gründen, warum die Krankenhäuser die bereitgestellten Ausbildungskapazitäten nicht nutzen, wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 20. Welches Angebot an Schulen und Schulplätzen sowie Trägern der fachpraktischen Ausbildung und Ausbildungsplätzen wird für die Jahre 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Auf die Antwort zur Frage 19 wird verwiesen. Um die Bedarfe bis zum Schuljahr 2020/2021 decken zu können, sind ausreichend Schul- und Ausbildungsplätze von der Landesregierung zur Verfügung gestellt worden. Wie viele praktische Ausbildungsplätze von den Einrichtungen im Gesundheitswesen und der Pflege angeboten werden, entscheiden die Träger in der Selbstverwaltung. Von der Landesregierung wurde im Jahr 2004 über das Ausgleichsverfahren in der Altenpflege- beziehungsweise Altenpflegehilfeausbildung die Refinanzierung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sichergestellt. In der Gesundheits- und Krankenpflege werden sämtliche Ausbildungskosten durch die Krankenkassen finanziert. 21. Welche Bedarfsentwicklung steht dem gegenüber? Inwieweit wird das konkret zu offenen/unbesetzten oder fehlenden Schul- und Ausbildungsplätzen  führen? Auf die Antwort zur Frage 19 wird verwiesen. Im Jahr 2013 wurde die Finanzierung von ausreichenden Schul- und Ausbildungsplätzen gewährleistet, um die errechneten Mehrbedarfe bis zum Schuljahr 2020/2021 zu decken. 22. Wie wirkt sich das Verhältnis von Bestand und Bedarf an Schülern/Auszubildenden bzw. Bestand und Bedarf an Schul- und Ausbildungsplätzen  gegenwärtig auf Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung aus, welches werden die Folgen der zukünftigen Entwicklung dieses Verhältnisses für Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung sein? In Rheinland-Pfalz besteht kein Missverhältnis zwischen Bedarf und Bestand an Schul- und Ausbildungsplätzen, da die bedarfsnotwendigen Plätze im Ausbildungsstättenplan 2013 errechnet und genehmigt sind. Die Auswirkung auf die gegenwärtige und zukünftige Pflegetätigkeit und Pflegeversorgung wurde bei der Beantwortung der Fragen 9 bis 20 detailliert beantwortet. 23. Wie  beurteilt  die  Landesregierung  die  aktuellen  Einsatzmöglichkeiten  der Helferberufe  und welche  Entwicklungspotenziale  im  Hinblick auf künftige Fachpflegekräfte sieht sie? Die fachlich hochwertigen Ausbildungen in der Alten- beziehungsweise Krankenpflegehilfe in Rheinland-Pfalz ermöglichen den Absolventeninnen und Absolventen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Pflege. Diese reichen von einfacher Behandlungs- und Grundpflege bis zur Mitwirkung bei Tätigkeiten der Pflegefachkräfte. Zu den Kernaufgaben der Alten- beziehungsweise Krankenpflegehelferinnen und -helfer in Rheinland-Pfalz zählen: 13 Altenpflege/ Altenpflegehilfe Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkrankenpflege Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe Schulen 29 40 11 5 Schulplätze 5) 2 770 4 379 460 771 418 Ausbildungsträger 731 52 12 35 13 Ausbildungsplätze 2 963 3 652 407 818 192 5) Schulplätze, die in der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe als potenziell von den Krankenkassen als finanzierbar ausgewiesen sind. Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode – Mitwirken beim Erkennen, Erfassen und Bewerten von Pflegesituationen und Tätigwerden im Auftrag und unter Kontrolle einer Pflegefachkraft, – Mitwirken bei der Auswahl, Durchführung und Auswertung von Pflegemaßnahmen, – Mitwirkung bei der Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen, – Pflegehandeln personenbezogen und wirtschaftlich ausrichten, – Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie, – Mitwirken bei der Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes, – Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen und die – Zusammenarbeit in Gruppen und Teams. Die Landesregierung sieht ein großes Entwicklungspotenzial in den Berufen der Alten- beziehungsweise Krankenpflegehilfe. Aus diesem Grund forderte sie auch bereits auf der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2012, dass neben der Umschulung zur Altenpflegehilfskraft eine Umschulung von Altenpflegehelferinnen und -helfern zur Altenpflegefachkraft von der Bundesagentur für Arbeit wieder dreijährig gefördert wird. Anschließend konnte im Rahmen der „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative“ folgende Steigerung der Ausbildungs- beziehungsweise Umschulungszahlen erzielt werden: Tabelle 13: Zahl der Umschulungen zum/zur Altenpflege(helfer/in) im Zeitraum 2011/2012 bis 2015/2016: Nachdem die Förderung der Umschulung von Altenpflegehelferinnen und -helfern zur Altenpflegefachkraft ab dem Jahr 2012 durch die Bundesagentur für Arbeit dreijährig erfolgt, ist die Zahl der Umschülerinnen und -schüler gegenüber dem Schuljahr 2011/2012 von 50 um 77 Personen beziehungsweise 154 Prozent auf 127 Personen angestiegen 6). Zwischen dem Schuljahr 2012/2013 und 2015/2016 stieg die Anzahl von 127 um rund 160 Prozent auf 330 Umschülerinnen und Umschüler. Dies war ein Grund, dass die Zielsetzung der 30 Prozent Steigerung in der Ausbildung in der Altenpflege erreicht wurde. Eine dreijährige Förderung der Umschulung zur Krankenpflegefachkraft ist derzeit von der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen . Dies würde gleichfalls zu einem Anstieg der Krankenpflegefachkräfte führen. Auch zukünftig stärkt die Landesregierung die Ausbildung in den Helferberufen. Durch die derzeitige Fachkräftelücke von 1 912 Pflegefachkräften kommt es zu einer Arbeitsverdichtung, die über eine optimale Arbeitsorganisation abgefedert werden kann. Tätigkeiten , die nicht zu den Kernaufgaben von Pflegefachkräften gehören, können dabei an die Alten- und Krankenpflegehelferinnen und -helfer delegiert werden. Um die Krankenpflegehilfeausbildung modern und zukunftsfähig in diese Richtung zu gestalten, novelliert die Landesregierung derzeit die entsprechende Landesverordnung. 24. Inwiefern äußern sich die bestehenden Probleme der Pflege in Rheinland-Pfalz in a) unbesetzten Stellen? b) Problemen bei der Stellenbesetzung? c) einem Wandel der Altersstruktur der Pflegekräfte (mit Differenzierung nach Altersgruppen und Darstellung einer Alterspyramide)? d) einer rückläufigen Zahl des Nachwuchses? e) einer hohen Fluktuation des Personals? f) iner zunehmenden Abwanderung in andere Berufsfelder? g) unzureichenden Voraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern? h) Zugangsproblemen bei der Altenpflegeausbildung? Zu den Buchstaben a) und b): Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Das Branchenmonitoring dient der Landesregierung dazu, längerfristig Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Ausbildung zu planen und Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen zu initiieren. Es handelt sich dabei um ein „Frühwarnsystem“, das proaktives Handeln ermöglicht. Beispielsweise wurde aufgrund der Fachkräftesituation im Jahr 2010 die „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative 2012 bis 2015“ eingeleitet. Dadurch konnte die für das Jahr 2015 prognostizierte Fachkräftelücke um 65 Prozent reduziert werden. 14 Schuljahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Altenpflegefachkraft 50 127 240 357 330 Altenpflegehelfer/in 463 457 534 384 420 6) In dieser Zahl sind nicht nur Altenpflegehelferinnen und Altenpfleger enthalten, sondern auch an- und ungelernt Tätige, die seit mindestens zwei Jahren zu mindestens 50 Prozent in einer Einrichtung nach SGB XI arbeiteten. Diese Personengruppe wurde ab 2012 ebenfalls zur Umschulung zur Altenpflegefachkraft nach dem erfolgreichen Bestehen eines Kompetenzfeststellungsverfahrens zugelassen. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Dennoch wirken auf die Fachkräftesituation kurzfristige Einflüsse, sodass es regional aufgrund der vorhandenen Arbeitsbedingungen, einer steigenden Teilzeitquote oder der Personalfluktuation immer wieder zu Personalengpässen kommen kann. Dies äußert sich darin, dass Einrichtungen die offenen Stellen erst mit Zeitversetzung oder gar nicht besetzen können, was wiederum eine Arbeitsverdichtung für das vorhandene Personal bedeutet. Nachfolgend werden die Stellenbesetzungsprobleme betrachtet. Krankenhäuser und Reha-Kliniken Hinsichtlich der Probleme bei der Stellenbesetzung werden zunächst die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken dargestellt. Wie Tabelle 14 zeigt, hatten Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken Rekrutierungsprobleme, vor allem bei Pflegefachkräften, zu verzeichnen. Bei der Suche nach Pflegefachkräften hatten 80 Prozent der Krankenhäuser und 33 Prozent der Reha-Kliniken Schwierigkeiten. Dagegen fiel es vergleichsweise leicht, die Helferstellen zu besetzen. Nur ein Drittel der Einrichtungen hatte Schwierigkeiten, Pflegehelferinnen und -helfer für offene Stellen zu finden. Tabelle 14: Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit Stellenbesetzungsproblemen im Jahr 2015 (Angaben von Einrichtungen, die Stellen zu besetzen hatten und Angaben zur Stellenbesetzungssituation gemacht haben) (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Betrachtet man die Art der Stellenbesetzungsprobleme in den Krankenhäusern genauer, zeigt sich, dass die meisten Stellen qualifikationsübergreifend mit zeitlicher Verzögerung besetzt werden konnten (vgl. Tabelle 15). Der Anteil an fehlenden Bewerberinnen und Bewerbern bei den Pflegefachkräften ist mit einem Drittel (32 Prozent) etwas niedriger und der Anteil an Arbeitsplätzen, die zeitlich verzögert besetzt wurden, mit 97 Prozent etwas höher. Für fünf gesuchte Pflegehelferinnen und -helfer wurden ebenfalls Stellenbesetzungsprobleme angegeben. Drei Krankenhäuser gaben an, dass sie keine Bewerberinnen und Bewerber hatten. In vier Krankenhäusern gelang eine zeitlich verzögerte Stellenbesetzung. Tabelle 15: Art der Stellenbesetzungsprobleme in Krankenhäusern im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Von den Rehabilitationskliniken mit Nachfrage haben sieben Einrichtungen Angaben zu Stellenbesetzungsschwierigkeiten gemacht (vgl. Tabelle 16). Diese bezogen sich ausschließlich auf Pflegefachkräfte. Hier konnten alle Stellen zeitlich verzögert besetzt werden . Tabelle 16: Art der Stellenbesetzungsprobleme in Rehabilitationskliniken im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Im Vergleich zu den Krankenhäusern gelang es den Rehabilitationskliniken, nahezu alle offenen Stellen zu besetzen (vgl. Tabelle 17). Lediglich von den Arbeitsplätzen für Pflegefachkräfte blieben 2 Prozent unbesetzt. Bei Krankenhäusern blieb etwa jede zehnte Stelle für Pflegefachkräfte unbesetzt. Die Anteile für nicht besetzte Stellen mit Pflegehelferinnen und -helfern (5 Prozent) sind gering. 15 Krankenhäuser Rehabilitationskliniken Anzahl der Einrichtungen davon Probleme (in Prozent) Anzahl der Einrichtungen davon Probleme (in Prozent) Pflegefachkräfte 46 80 21 33 Pflegehelferinnen/Pflegehelfer und Hilfskräfte 16 31 3 33 Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber Arbeitsplätze konnten nur zeitlich verzögert besetzt werden Pflegefachkräfte (n = 37) 32 Prozent 97 Prozent Pflegehelferinnen/Pflegehelfer und Hilfskräfte (n = 5) 60 Prozent 80 Prozent Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber Arbeitsplätze konnten nur zeitlich verzögert besetzt werden Pflegefachkräfte (n = 7) 0 Prozent 100 Prozent Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Tabelle 17: Nicht besetzte Stellen in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Insgesamt wird deutlich, dass die Krankenhäuser – wie schon im Jahr 2010 – größere Stellenbesetzungsprobleme hatten als die Rehabilitationskliniken. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Im Folgenden geht es um die Stellenbesetzungssituation in Pflegeeinrichtungen. Die ambulanten Pflegedienste haben im Jahr 2015 häufiger über Probleme bei der Stellenbesetzung geklagt als Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken (vgl. Tabelle 18). Die größten Herausforderungen bei der Rekrutierung zeigten sich mit einem Anteil von 82 Prozent bei den examinierten Pflegefachkräften . Bei den Pflegehelferinnen und -helfern hat etwa die Hälfte der Einrichtungen (51 Prozent) Probleme benannt. Verglichen damit zeigten sich die (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen leicht zuversichtlicher. Die stärksten Stellenbesetzungsprobleme traten hier bei den Pflegefachkräften mit 76 Prozent auf. Mit 42 Prozent war der Anteil stationärer Einrichtungen mit Stellenbesetzungsproblemen auf Ebene der Pflegehelferinnen und -helfer am geringsten. Dies bestätigt den Eindruck in den übrigen drei Sektoren, wonach Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung verhältnismäßig mühelos zu finden waren. Tabelle 18: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Stellenbesetzungsproblemen im Jahr 2015 (Angaben von Einrichtungen, die Stellen zu besetzen hatten und Angaben zur Stellenbesetzungssituation gemacht haben) (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Die größte Herausforderung für ambulante Pflegedienste lag darin, überhaupt Bewerberinnen und Bewerber zu finden (vgl. Tabelle 19). Infolgedessen konnten die ambulanten Einrichtungen die Stellen nur zeitlich verzögert besetzen. Dies betraf gut die Hälfte aller ambulanten Pflegedienste, die im Jahr 2015 Pflegefachkräfte oder Pflegehelferinnen und -helfer gesucht haben. Tabelle 19: Art der Stellenbesetzungsprobleme in ambulanten Pflegeeinrichtungen im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Verglichen mit den ambulanten Diensten artikulieren die stationären Pflegeeinrichtungen leicht abweichende Arten von Stellenbesetzungsproblemen (vgl. Tabelle 20). Auch hier blieben Stellen unbesetzt, weil es keine (geeigneten) Bewerberinnen und Bewerber gab. Bei den Stellen für Pflegefachkräfte gaben mehr als die Hälfte der Einrichtungen den Bewerbermangel als Grund für Besetzungsprobleme an (55 Prozent). Im Unterschied zu den ambulanten Diensten fiel allerdings die Bewerbersuche auf Ebene der Pflegehelferinnen und -helfer deutlich leichter (34 Prozent zu 58 Prozent). Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber Arbeitsplätze konnten nur zeitlich verzögert besetzt werden Pflegefachkräfte (n = 208) 59 Prozent 59 Prozent Pflegehelferinnen/Pflegehelfer und Hilfskräfte (n = 38) 58 Prozent 50 Prozent 16 Krankenhäuser Rehabilitationskliniken gesucht davon nicht besetzt (in Prozent) gesucht davon nicht besetzt (in Prozent) Pflegefachkräfte 1 771 11 87 2 Pflegehelferinnen/ Pflegehelfer und Hilfskräfte 127 5 16 0 Ambulante Pflegeeinrichtungen Stationäre Pflegeeinrichtungen Anzahl der Einrichtungen davon Probleme (in Prozent) Anzahl der Einrichtungen davon Probleme (in Prozent) Pflegefachkräfte 255 82 309 76 Pflegehelferinnen/Pflegehelfer und Hilfskräfte 75 51 192 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Demgegenüber tritt das Problem der zeitlichen Verzögerung in stationären Pflegeeinrichtungen zum Teil etwas häufiger auf: Mehr als jede dritte Einrichtung konnte examinierte Pflegekräfte, Pflegehelferinnen und -helfer und Hilfskräfte mit zeitlicher Verzögerung einstellen. Tabelle 20: Art der Stellenbesetzungsprobleme in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Nach dem Anteil von Einrichtungen mit Stellenbesetzungsproblemen und einer Spezifizierung dieser Probleme wird abschließend beschrieben, wie viele Stellen im Jahr 2015 tatsächlich nicht besetzt wurden. Dabei wird deutlich, dass die Anteile nicht besetzter Stellen im ambulanten Setting deutlich über den Quoten der stationären Einrichtungen liegen (vgl. Tabelle 21). Bei den Pflegefachkräften konnte etwa jede vierte Stelle nicht besetzt werden. Auf Ebene der Pflegehelferinnen und -helfer wurden immerhin mehr als zwei Drittel des gesuchten Personals auch gefunden. Auch wenn in den stationären Pflegeeinrichtungen mehr Arbeitsplätze besetzt werden konnten, sind die Quoten unbesetzter Stellen hier ebenfalls bedeutsam. Genau wie im ambulanten Bereich blieben anteilsmäßig die meisten Stellen für Pflegefachkräfte unbesetzt (36 Prozent). Ferner konnte knapp jede fünfte Stelle auf Helfer- und Hilfskraftebene nicht besetzt werden. Tabelle 21: Nicht besetzte Stellen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Insgesamt zeigen die Betrachtungen der Stellenbesetzungssituation, dass die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stärker unter der angespannten Arbeitsmarktlage für Pflegekräfte leiden als Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsverdichtung in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zugenommen hat. Die Landesregierung hat daher im Jahr 2013 verschiedene Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf den Weg gebracht. Auf die Antwort auf Frage 10 wird verwiesen. Zu Buchstabe c): Wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist, waren im Jahr 2015 42,5 Prozent (16 577) der Pflegefachkräfte (Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege) in Rheinland-Pfalz unter 41 Jahre, 28,4 Prozent (11 074) zwischen 41 und 50 Jahre, 24,6 Prozent (9 572) zwischen 51 und 60 Jahre und 4,5 Prozent (1 744) über 60 Jahre. Im Jahr 2020 wird jede dritte Pflegekraft über 50 Jahre sein. Abb. 1: Altersstruktur der Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz 2015 in Prozent 17 Ambulante Pflegeeinrichtungen Stationäre Pflegeeinrichtungen gesucht davon nicht besetzt (in Prozent) gesucht davon nicht besetzt (in Prozent) Pflegefachkräfte 1 872 45 1 596 36 Pflegehelferinnen/ Pflegehelfer und Hilfskräfte 372 30 1 164 18 Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber Arbeitsplätze konnten nur zeitlich verzögert besetzt werden Pflegefachkräfte (n = 234) 55 Prozent 69 Prozent Pflegehelferinnen/Pflegehelfer und Hilfskräfte (n = 80) 34 Prozent 64 Prozent (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Buchstabe d): Insgesamt gibt es im Schuljahr 2015/2016 in den Pflegeberufen 7 792 Auszubildende. Dies stellt eine Steigerung in den letzten zehn Jahren gegenüber dem Schuljahr 2005/2006 (5 024) um 55 Prozent dar. Auch die Absolventenzahlen im Zeitverlauf deuten nicht darauf hin, dass es strukturelle Probleme bei der Nachwuchsgewinnung gibt (siehe Tabelle 22). Im Zeitraum 2010/2011 bis 2014/2015 wurden in der Altenpflege die Absolventeninnen und Absolventen von 444 auf 679, in der Gesundheits- und Krankenpflege von 674 auf 936, in der Altenpflegehilfe von 313 auf 598 und in der Krankenpflegehilfe von 106 auf 139 gesteigert. In der Gesundheits - und Kinderkrankenpflege ist keine Steigerung der Absolventenzahlen zu verzeichnen. Um die Nachfrage an Gesundheits - und Kinderkrankenpflegekräften, auch aufgrund der Richtlinie für Versorgung von Früh- und Neugeborenen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), zu decken, wurde im Jahr 2015 der Ausbildungsstättenplan neu angepasst. Für den gestiegenen Bedarf sind nun ausreichend Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege genehmigt und werden von den Krankenkassen finanziert. Tabelle 22: Bestandene Prüfungen im Zeitverlauf (Quelle: Statistisches Landesamt RLP.) Betrachtet man die Schülerzahlen für die Alten- und die Gesundheits- und Krankenpflege im Zeitverlauf, zeigt sich ein deutlicher Anstieg (Abbildung 2). Im Schuljahr 2011/2012 befanden sich 2 252 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung und 3 250 in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Im Schuljahr 2012/2013 befanden sich 2 318 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung und 3 258 in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Im Schuljahr 2013/2014 befanden sich 2 586 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung und 3 391 in der Gesundheitsund Krankenpflegeausbildung. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich 2 643 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung und 3 622 in der Gesundheit- und Krankenpflegeausbildung. Im Schuljahr 2015/2016 befanden sich 2 770 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung und 3 638 in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Abb. 2: Schülerzahlen Alten- und Krankenpflege im Zeitverlauf (Quelle: Statistisches Landesamt RLP.) Auch in der Alten- und Krankenpflegehilfe zeigt sich ein Anstieg der Schülerzahlen (Abbildung 3). Im Schuljahr 2011/2012 befanden sich 664 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfeausbildung und 141 in der Krankenpflegehilfeausbildung. Im Schuljahr 2012/2013 befanden sich 803 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfeausbildung und 166 in der Krankenpflegehilfeausbildung . Im Schuljahr 2013/2014 befanden sich 818 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfeausbildung und 198 in der Krankenpflegehilfeausbildung. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich 819 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfeausbildung und 232 in der Krankenpflegehilfeausbildung. Im Schuljahr 2015/2016 befanden sich 771 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehilfeausbildung und 192 in der Krankenpflegehilfeausbildung. In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist keine nennenswerte Steigerung der Ausbildungszahlen zu verzeichnen. Im Schuljahr 2011/2012 befanden sich 452 Schülerinnen und Schüler in dieser Ausbildung, 362 im Schuljahr 2012/2013, 360 im Schuljahr 2013/2014, 379 im Schuljahr 2014/2015 und 407 im Schuljahr 2015/2016. 18 Altenpflege Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkrankenpflege Altenpflegehilfe Krankenpflegehilfe 2010/2011 444 674 168 313 106 2011/2012 637 903 100 410 102 2012/2013 644 877 108 375 130 2013/2014 638 837 102 501 151 2014/2015 679 936 103 598 139 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Abb. 3: Schülerzahlen Alten- und Krankenpflegehilfe und Kinderkrankenpflege (Quelle: Statistisches Landesamt RLP.) Zu den Buchstaben e) und f): Die Fluktuationsrate des Pflegepersonals im Krankenhaus liegt nach einer Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts aus dem Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz bei 6,3 Prozent. Für die Altenpflege werden Fluktuationsraten von 9 Prozent im bundesdeutschen Durchschnitt angegeben. Im Vergleich liegt die Fluktuationsrate im Bankengewerbe bei 6,7 Prozent, im Baugewerbe bei 12,3 und im Gastgewerbe bei 17,9 Prozent. Im Landesprojekt „Attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege in Rheinland-Pfalz“ wurden in 100 Einrichtungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt. 72 Prozent der befragten Pflegekräfte sind „alles in allem mit ihrem Arbeitsplatz zufrieden“. Am besten wird im Raum Trier bewertet, am kritischsten im Raum Westpfalz. Zu Buchstabe g): Insgesamt gibt es im Schuljahr 2015/2016 in den Pflegeberufen 7 792 Auszubildende. Dies stellt eine Steigerung in den letzten zehn Jahren gegenüber dem Schuljahr 2005/2006 (5 024) um 55 Prozent dar. Immer noch gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsstellen. Die konkreten Maßnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen wurden bei der Antwort zu Frage 14 dargestellt. Zu Buchstabe h): Es gibt keine Zugangsprobleme bei der Altenpflegeausbildung in Rheinland-Pfalz. Die Zugangsvoraussetzungen sind im Altenpflegegesetz deutschlandweit einheitlich: Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie 1. der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder 2. der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird oder 3. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Zudem müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden. Weiterhin erhält in Rheinland-Pfalz jede Bewerberin und jeder Bewerber, die beziehungsweise der einen Ausbildungsvertrag nachweist, einen kostenlosen Schulplatz. 25. Welche regionalen bzw. bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? Die Beantwortung orientiert sich an der Gliederung der Frage 24 a) bis f). Zu den Buchstaben a) und b): Im Folgenden werden die regionalen Schwerpunkte der Stellenbesetzungsprobleme beschrieben, tätigkeitsspezifische Unterschiede liegen nicht vor. Zur bereichsspezifischen Situation siehe die Antwort zu Frage 24, Buchstaben a) bis b). In der Altenpflege ergab sich ein Saldo von 912 fehlenden Fachkräften im Jahr 2015. Stellenbesetzungsprobleme zeigten sich vor allem in den Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis (– 66), Bad Dürkheim (– 58), Bad Kreuznach (– 57) und Neuwied (– 54) sowie in der kreisfreien Stadt Kaiserlautern (– 57). In der Gesundheits- und Krankenpflege fehlten im Jahr 2015 insgesamt 1 142 Fachkräfte, um die Nachfrage zu decken. Stellen- 19 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode besetzungsprobleme zeigten sich vor allem in der kreisfreien Stadt Mainz mit 303 nicht besetzten Stellen und dem Landkreis Bad Dürkheim (– 192). In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ergab sich im Jahr 2015 ein Saldo von 196 fehlenden Fachkräften. Stellenbesetzungsprobleme zeigten sich vor allem in Ludwigshafen (– 99), Trier (– 38) und dem Landkreis Kaiserslautern (– 24). In der Altenpflegehilfe lag im Jahr 2015 ein Überhang an Fachkräften von 279 vor. Stellenbesetzungsprobleme zeigten sich nur im Landkreis Alzey-Worms (– 32) und im Rhein-Pfalz-Kreis (– 30). In der Krankenpflegehilfe lag im Jahr 2015 ebenfalls ein Überhang an 59 Fachkräften vor. Stellenbesetzungsprobleme zeigten sich in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen (– 26) und den Landkreisen Germersheim (– 16) und Bernkastel-Wittlich (– 15). Zu Buchstabe c): Nachfolgend werden die Unterschiede in der Altersstruktur nach Berufsgruppen dargestellt. Bereichsspezifische Unterschiede existieren nicht. Im Jahr 2015 waren, wie der Abbildung 4 zu entnehmen ist, 55 Prozent (6 384) der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 21 Prozent (2 436) zwischen 41 und 50 Jahre, 20 Prozent (2 284) zwischen 51 und 60 Jahre und 4 Prozent (410) über 60 Jahre alt. Abb. 4: Altersstruktur der Altenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz 2015 (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) Im Jahr 2015 waren, wie der Abbildung 5 zu entnehmen ist, 24 Prozent (586) der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte unter 41 Jahre, 37 Prozent (919) zwischen 41 und 50 Jahre, 31 Prozent (762) zwischen 51 und 60 Jahre und 8 Prozent (192) über 60 Jahre alt. Abb. 5: Altersstruktur der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz 2015 20 (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Im Jahr 2015 waren, wie der Abbildung 6 zu entnehmen ist, 38 Prozent (9 607) der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte unter 41 Jahre, 31 Prozent (7 719) zwischen 41 und 50 Jahre, 26 Prozent (6 526) zwischen 51 und 60 Jahre und 5 Prozent (1 142) über 60 Jahre alt. Abb. 6: Altersstruktur der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz 2015 21 Nachfolgend ist die Altersstruktur nach Versorgungsgebieten dargestellt: Tabelle 23: Altersstruktur der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz 2015 nach Versorgungsgebieten Wie der Tabelle 23 zu entnehmen ist, sind im Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald 41 Prozent der Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflegekräfte unter 41 Jahre, 13 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 15 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 15 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 12 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 5 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Trier sind 48 Prozent unter 41 Jahre, 10 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 13 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 13 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 11 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 4 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe sind 34 Prozent unter 41 Jahre, 16 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre sowie zwischen 46 und 50 Jahre, 14 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre sowie zwischen 56 und 60 Jahre und 7 Prozent über 60 Jahre alt. Im rheinland-pfälzischen Teil des Versorgungsgebietes Rhein- Neckar sind 32 Prozent unter 41 Jahre, 14 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 20 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 19 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 10 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 4 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Westpfalz sind 30 Prozent unter 41 Jahre und zwischen 41 und 45 Jahre, 17 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 11 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 10 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 3 Prozent über 60 Jahre alt. Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger in Prozent < 41 41 bis 45 Jahre 46 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre über 60 Mittelrhein-Westerwald (1) 41 13 15 15 12 5 Trier (2) 48 10 13 13 11 4 Rheinhessen-Nahe (3) 34 16 16 14 14 7 Rhein-Neckar (Teil Rheinland-Pfalz) (4) 32 14 20 19 10 4 Westpfalz (5) 30 30 17 11 10 3 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Tabelle 24: Altersstruktur der Altenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz nach Versorgungsgebieten (Quelle: Branchenmonitoring 2016.) Wie der Tabelle 24 zu entnehmen ist, sind im Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald 57 Prozent der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 9 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 12 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre sowie zwischen 51 und 55 Jahre, 7 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 3 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Trier sind 56 Prozent der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 11 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 12 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 11 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 7 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 3 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe sind 53 Prozent der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 10 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 12 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 13 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 8 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 3 Prozent über 60 Jahre alt. Im rheinland-pfälzischen Teil des Versorgungsgebietes Rhein-Neckar sind 54 Prozent der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 8 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 13 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 12 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 9 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 4 Prozent über 60 Jahre alt. Im Versorgungsgebiet Westpfalz sind 58 Prozent der Altenpflegekräfte unter 41 Jahre, 9 Prozent zwischen 41 und 45 Jahre, 10 Prozent zwischen 46 und 50 Jahre, 12 Prozent zwischen 51 und 55 Jahre, 7 Prozent zwischen 56 und 60 Jahre und 4 Prozent über 60 Jahre alt. Zu Buchstabe d): Hinsichtlich der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Pflegeausbildung gibt es keine regionalen beziehungsweise tätigkeitsspezifischen Unterschiede. Nach Aussage der Pflegeschulen liegt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Gesundheits - und Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflegeausbildung insgesamt höher als in der Altenpflege- beziehungsweise Altenpflegehilfe. Zu den Buchstaben e) und f): Die Studie des IAB Berlin/Brandenburg liefert Daten für Westdeutschland zur Frage der Berufstreue: Wie viele Personen sind nach 15 Jahren noch in ihrem Ausbildungsberuf tätig? Die Ergebnisse sind mit der Situation in Rheinland-Pfalz vergleichbar. In der Gesundheits- und Krankenpflege befinden sich nach 15 Jahren noch 82,4 Prozent im Beruf. Bei den Alten- und Krankenpflegehelferinnen und -helfern sind es rund 50 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele innerhalb des Gesundheitswesens weiter qualifizieren. Diese gehen dem Arbeitsmarkt also nicht verloren. Die häufigsten Berufsausstiege finden in den Pflegeberufen bereits in den ersten Berufsjahren nach Ausbildungsende statt. 26. Inwieweit liegen die Ursachen für Probleme der Pflege in Rheinland-Pfalz in a) einem Imageverlust der betreffenden Berufe? b) mangelnder finanzieller Anerkennung? c) Finanzierungsproblemen? d) der wachsenden Arbeitsbelastung? e) hohen Erkrankungsraten? f) zunehmenden Frühberentungen? g) mangelnden Ausbildungsmöglichkeiten? h) unzureichender Attraktivität des Arbeitsortes? 22 Altenpfleger in Prozent < 41 41 bis 45 Jahre 46 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre über 60 Mittelrhein-Westerwald (1) 57 9 12 12 7 3 Trier (2) 56 11 12 11 7 3 Rheinhessen-Nahe (3) 53 10 12 13 8 3 Rhein-Neckar (Teil Rheinland-Pfalz) (4) 54 8 13 12 9 4 Westpfalz (5) 58 9 10 12 7 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 27. Welche regionalen bzw. bereichs- und tätigkeitsspezifischen Situationen und Schwerpunkte gibt es diesbezüglich? Zu Buchstabe a): Nach der Berufsbildungsstatistik 2014 steigen die Ausbildungszahlen in der Pflege. Im Herbst 2014 haben 61 800 Jugendliche deutschlandweit eine Berufsausbildung in einem Pflegeberuf begonnen. Gegenüber dem Jahr 2004 ist die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im Pflegebereich um 41 Prozent gestiegen. Zum Vergleich betrug diese Zahl im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 30 474. Die Pflegeberufe insgesamt gehören somit zu den Berufen mit der größten Nachfrage und damit attraktivsten Ausbildungsberufen. Umfragen belegen, dass die Pflegeberufe in der Gesellschaft insgesamt als sehr wertvoll angesehen und nach Meinung großer Bevölkerungsteile besser bezahlt werden sollten. Ein Imageverlust kann somit nicht festgestellt werden. Dies bestätigt auch eine Studie der Universität Bremen. 95 Prozent der befragten Auszubildenden in der Pflege sagen, dass sie den Pflegeberuf wieder wählen würden. Viele Auszubildende haben betont, dass ihnen die Arbeit sehr viel Spaß macht und sie gar nichts anderes mehr machen wollen. Zu Buchstabe b): Die Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege wird bundesweit diskutiert. Eine Erkenntnis der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege erstellten Studie „Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient“ ist, dass Beschäftigte in der Krankenpflege in allen Ländern besser verdienen als in der Altenpflege. Zudem ist der Verdienst in der Krankenpflege höher als in anderen Berufen des gleichen Anforderungsniveaus, während die Bezahlung in der Altenpflege im Vergleich schlechter ist. Somit ist die finanzielle Anerkennung in Ländern abhängig von der Art des Pflegeberufs. Im Pflegebereich sind zudem verhältnismäßig wenige Unternehmen an Tarifverträge gebunden, die bestehende Tariflandschaft ist sehr zerklüftet. So wenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft sind, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) an. Viele Pflegeeinrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft (Caritasverband, Diakonie) richten sich nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR). Pflegeeinrichtungen, die in privater Trägerschaft sind, haben entweder Haustarifverträge abgeschlossen oder es fehlt an einer Tarifbindung. Insgesamt führt dies dazu, dass im Pflegebereich sehr unterschiedliche Tarifsituationen und Vergütungen vorliegen. Zu Buchstabe c): In der Altenpflege steht das Interesse an einer angemessenen Bezahlung der Beschäftigten in einem besonderen Spannungsfeld zu der Entwicklung der Pflegekosten. Aufgrund des Teilleistungsprinzips in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind steigende Pflegekosten regelmäßig von den pflegebedürftigen Menschen selbst zu finanzieren. Die Leistungen der Pflegeversicherung haben steigende Pflegekosten in der Vergangenheit nicht hinreichend nachvollzogen, insbesondere in der vollstationären Pflege. Die deutliche Erhöhung der Leistungsansprüche durch das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz mit dem Fokus auf der ambulanten und teilstationären Pflege sind daher wichtige Schritte. In der vollstationären Pflege werden die in der Summe zum 1. Januar 2017 erwarteten Mehrausgaben dagegen relativiert durch die Absenkung der Leistungsbeträge in den Pflegegraden 2 und 3 gegenüber den Pflegestufen I und II. Statistische Angaben über Finanzierungsprobleme, die Arbeitsbelastung und Erkrankungsraten beziehungsweise deren Ursachen im Bereich „Pflege“ in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Finanzierung der Personalkosten im Krankenhaus – so auch für den Pflegedienst als einer Kostenart der Kalkulation der Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) – erfolgt durch die Krankenkassen, die die Betriebskosten der Krankenhäuser finanzieren. Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen ein Jahresbudget zur Vergütung der vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen. Dabei wird eine bestimmte Leistungsmenge gemäß dem vom Bundesland festgelegten Versorgungsauftrag eines Krankenhauses für das Folgejahr vereinbart. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei größtenteils an den von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkulierten Bewertungsrelationen für jede DRG gemäß dem in Deutschland eingeführten G-DRG-System, das jährlich überarbeitet beziehungsweise angepasst wird. Über die Finanzierung durch die DRG-Vergütung hinaus erhalten Kliniken durch das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) dauerhaft mehr Mittel, damit sie mehr Pflegepersonal einstellen und dauerhaft beschäftigen können. 23 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zum einen wird die Pflege am Bett mit einem Pflegestellen-Förderprogramm mit insgesamt 660 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 und dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr ab dem Jahr 2019 verbessert. Zum anderen können Kliniken zusätzlich ab dem Jahr 2017 einen Pflegezuschlag erhalten, der den bisherigen Versorgungszuschlag ersetzt. Für den Pflegezuschlag stehen für Rheinland-Pfalz rund 25 Mio. Euro pro Jahr, das heißt rund 28 Euro/je Fall, zur Verfügung . Häuser mit hohen Pflegekosten erhalten mehr aus dem Pflegezuschuss als Häuser, die weniger für Pflege ausgeben. Die Fördersumme ist jährlich zwischen den Kliniken und den Krankenkassen zu vereinbaren. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Personalsituation stellt darüber hinaus die Fortentwicklung und Verlängerung des Förderprogramms zur Einstellung und Ausbildung von Hygienefachkräften um weitere drei Jahre dar. Auch dieses Förderprogramm ist allein auf die zusätzliche Qualifizierung und Akquise von Fachpersonal ausgerichtet. Nur die sachgerechte Abbildung und Vergütung des Pflegebedarfs hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gewährleistung einer patientenorientierten Pflege durch ausreichendes Personal. Das entspricht auch dem Koalitionsvertrag auf der Bundesebene. Die Einrichtung der Expertenkommission beim Bundesministerium der Gesundheit ist ein sinnvolles Vorgehen, um den Personalbedarf einschließlich der Finanzierung durch DRG-Fallpauschalen oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte zu ermitteln. Der Bundesgesundheitsminister hat die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ zum 1. Oktober 2015 noch während des Gesetzgebungsverfahrens zur Krankenhausstrukturreform eingesetzt. Das entspricht einer Forderung von Verdi und den Bundesländern . Die Expertenkommission tagt regelmäßig und prüft dabei bis Ende des Jahres 2017 die Modelle, wie auf nachhaltige Weise eine bessere Personalausstattung der Krankenhauspflege zu erreichen ist. Abhängig vom Prüfergebnis sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System gewährleistet oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte sichergestellt werden kann. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann. Zu Buchstabe d): Im Jahr 2015 fehlten in Rheinland-Pfalz 1 912 Pflegekräfte. Dies führte zu einer Arbeitsverdichtung der rund 44 000 Pflegekräfte. Die Landesregierung hat daher im Rahmen der Fachkräfteinitiative bereits im Jahr 2013 verschiedene Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Führung, Gesundheitsförderung, altersgerechtes Arbeiten) und zur Steigerung der Ausbildungszahlen (Ausbildungsstättenplan) auf den Weg gebracht, um diese Arbeitsbelastung zu mildern. Zu Buchstabe e): Nach dem DAK-Gesundheitsreport 2014 zählt das Gesundheitswesen mit einem Krankenstandswert von 4,6 Prozent pro Jahr zu den Branchen mit den höchsten Ausfallzeiten. Die Branchen „Öffentliche Verwaltung“ und „Verkehr, Lagerei und Kurierdienste“ lagen hinsichtlich des Krankenstandes mit einem Wert von jeweils 4,5 Prozent knapp dahinter und über dem Durchschnitt aller Branchen (4,0 Prozent). Die Branchen „Banken, Versicherungen“ (3,3 Prozent), „Rechtsberatung und andere Unternehmensdienstleistungen “ und „Bildung, Kultur, Medien“ weisen vergleichsweise Krankenstände in Höhe von 3,2 Prozent beziehungsweise 3,1 Prozent auf. Der hohe Krankenstand im Gesundheitswesen ist zu einem großen Teil auf stark belastende Arbeitsbedingungen zurückzuführen. Zu Buchstabe f): Der Landesregierung liegen keine aussagekräftigen Daten für die spezifische Gruppe der Pflegeberufe vor. Zu Buchstabe g): In Rheinland-Pfalz gibt es keine mangelnden Ausbildungsmöglichkeiten. Zu Buchstabe h): Im Jahr 2013 wurde das Landesprojekt „Attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege in Rheinland-Pfalz“ durchgeführt. In 100 Pflegeeinrichtungen wurden dabei Stärken-Schwächen-Analysen durchgeführt. Im Ergebnis kann zusammenfassend aus Sicht der Einrichtungen festgehalten werden, dass insbesondere die Bereiche Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und Sozialleistungen als Stärken herausgestellt wurden. In diesen Bereichen schätzen sich die Pflegeeinrichtungen einerseits selbst gut ein und führen andererseits auch überdurchschnittlich viele Maßnahmen durch. Daneben lässt sich erkennen, dass das Themenfeld Werte eine hohe Bedeutung für das Selbstverständnis der Pflegeeinrichtungen darstellt. Die Einrichtungen bemühen sich zudem um eine gute Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Handlungsfelder 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 identifizieren die Einrichtungen für sich die Bereiche mitarbeiterorientierte Führung, Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Personalentwicklung, Einbeziehung und Wertschätzung. Auf Basis dieser Aussagen wurden anschließend im Jahr 2014 und 2015 die Projekte „Führung in Einrichtungen der Altenhilfe in RLP“ und „Führung im Krankenhaus in RLP“ von der Landesregierung auf den Weg gebracht, die die Pflegeeinrichtungen in diesem Themenfeld unterstützen. Regionale beziehungsweise bereichs- und tätigkeitsspezifische Situationen und Schwerpunkte gibt es nicht. 28. Welche  landespolitischen  Aufgaben  stellen  sich  zur  Zukunftssicherung  der  Pflege  in  Rheinland-Pfalz  und  welche  Handlungserfordernisse  ergeben sich hieraus a) für das Land als Ganzes mit den betroffenen Menschen, b) für bestimmte Regionen des Landes mit den betroffenen Menschen im besonderem Maße, c) für verschiedene gesellschaftliche Personengruppen, d) in welchen spezifischen Bereichen und e) in welchen konkreten Formen in den Zeiträumen bis 2020, bis 2025, bis 2030 und bis 2035? 29. Welches politische Handlungskonzept verfolgt die Landesregierung insoweit zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung? 30. Wie soll insoweit insbesondere der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und der Pflegenachfrage entsprochen werden? 31. Wie soll insoweit insbesondere der Entwicklung der Grade und Arten der Pflegebedürftigkeit entsprochen werden? 32. Wie soll insoweit insbesondere der quantitative und strukturelle Bedarf an Fachkräften gedeckt werden? 33. Wie soll insoweit insbesondere die häusliche Pflege und speziell die Pflege durch Angehörige gestärkt werden? 34. Wie sollen insoweit insbesondere eine ausreichende Zahl, die richtige Struktur, die richtige Größe und die richtigen Konzeptionen von pflegerischen Einrichtungen und Diensten gewährleistet werden? Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Pflege und die daraus folgenden Handlungserfordernisse entsprechen in weiten Teilen dem Sachstand, der der Beantwortung der Großen Anfrage zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die pflegerische Versorgung aus dem Jahr 2011 zugrunde lag (Drucksache 16/398). Das darin beschriebene Handlungskonzept der Landesregierung ist als Prozess angelegt und besteht im Grundsatz weiter fort, wird aber fortlaufend um weitere Maßnahmen aktualisiert und ergänzt. In ihrem Handlungskonzept setzt die Landesregierung auf mehrere Säulen. Dies sind insbesondere: – Die Fachkräftesicherungsstrategie durch Ausbildung und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen, da die Umsetzung einer guten Pflege bei steigender Pflegenachfrage eine hinreichende Zahl an Fachkräften voraussetzt. Damit verbunden ist das Ziel einer Stärkung der Profession „Pflege“, beispielsweise durch die Reform der Pflegeausbildung, auch um die Attraktivität des Berufsbildes für den Nachwuchs weiter zu erhöhen. – Die Prävention zur Vermeidung beziehungsweise zum Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit. Mit unterschiedlichen präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen will die Landesregierung – gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern – Gesundheit und Selbstständigkeit auch im Alter erhalten und Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich vermeiden. Denn älter werden bedeutet nicht automatisch, pflegebedürftig zu werden. Schließlich trägt jedes Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit zur weiteren Entspannung der Fachkräftesituation bei. – Die Pflegestützpunkte und Beratung. Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie beraten und begleiten Menschen mit einem Pflegebedarf und deren Angehörige; sie geben den kommunalen Gebietskörperschaften aber auch wichtige Hinweise für die regionale Strukturplanung. Durch die Einzelfallberatung erhalten sie Kenntnisse über sich entwickelnde Bedarfe und sie erkennen frühzeitig Versorgungsengpässe und berichten regelmäßig über ihre Arbeit in den Regionalen Pflegekonferenzen . Im Ergebnis wird so insbesondere die häusliche Pflege und speziell die Pflege durch Angehörige gestärkt, denn hier besteht die besondere Notwendigkeit, über Angebote und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gut informiert zu sein. – Die Demenzstrategie. Seit vielen Jahren bereits setzt sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Demenzstrategie für die Belange von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Unterstützernetzwerke ein, um dieser besonderen Ursache für Pflegebedürftigkeit hinreichend Rechnung zu tragen. Die Demenzstrategie ist darauf ausgerichtet, für Menschen mit Demenzerkrankung und ihre Angehörigen eine gute und Professionen übergreifende Versorgung, Begleitung und Teilhabe durch einen multi-professionellen und fachübergreifenden Austausch und Beteiligungsprozess zu sichern. 25 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode – Die Stärkung der kommunalen Rolle in der Pflege, damit vor Ort in den Quartieren die benötigten Strukturen geplant und realisiert werden können. Bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung einer solchen zukunftsorientierten Pflegeinfrastruktur kommt der kommunalen Sozialpolitik eine impuls- und strukturgebende Funktion zu. Beispiele sind die Koordinierung von professionellen, niedrigschwelligen und quartiersnahen Leistungen und die Weiterentwicklung der freiwilligen, bürgerschaftlichen Hilfen in der Kommune. Diese Aufgabe kann nur vor Ort in den Kommunen geleistet werden, denn nur dort kann den regional unterschiedlichen Bedürfnissen hinreichend Rechnung getragen werden. Die Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten in den Kommunen beziehungsweise regionalen Pflegekonferenzen, insbesondere in Bezug auf Zahl, Struktur, Größe und Konzeptionen der Pflegeeinrichtungen, unterliegen jedoch erheblichen Einschränkungen durch den Kontrahierungszwang in der gesetzlichen Pflegeversicherung, demzufolge jeder Träger einer Pflegeeinrichtung den Anspruch auf die Zulassung zur Pflege durch einen Versorgungsvertrag hat, wenn er die Einhaltung gesetzlich und vertraglich definierter qualitativer Vorgaben gewährleistet. Die Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Besonderheiten hängt daher letztlich vom guten Willen und der Einsicht der Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsrecht ab. Es ist nicht hinreichend sichergestellt, dass die Angebotsstruktur vor Ort auch tatsächlich der Pflegenachfrage entspricht. Um die kommunalen Planungs- und Steuerungskompetenzen weiter zu stärken , hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Mai 2015 Empfehlungen vorgelegt. Diese Empfehlungen, die bereits einen politischen Kompromiss aus dem Interesse an der Beibehaltung des Kontrahierungszwangs und dem Interesse an einer Verzahnung kommunaler Willensbildung mit dem Zulassungsanspruch im Pflegeversicherungsrecht abbilden, sollten mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz umgesetzt werden. Die Landesregierung bedauert, dass die Maßnahmen zur kommunalen Stärkung im Gesetzgebungsverfahren noch weiter zurückgebildet wurden. Beispielhaft ist hier die Vorgabe des Einvernehmens bei Empfehlungen regionaler Pflegekonferenzen zu nennen, damit diese Empfehlungen von den Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsrecht berücksichtigt werden können. – Der Auf- und Ausbau von Hilfe-Mix-Strukturen, in denen pflegende Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freunde, Bekannte, ehrenamtlich Engagierte, Unterstützungsangebote im Alltag sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zusammenwirken. Damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben können, werden die sogenannten Hilfe-Mix-Strukturen künftig eine größere Bedeutung erlangen. Das heißt, für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stehen nicht mehr nur die Familie und die professionellen Angebote der Pflegedienste zur Verfügung. Hilfe-Mix-Strukturen zeichnen sich durch das Vorhandensein von niedrigschwelligen sozialräumlichen Angeboten aus, in denen geschulte und angeleitete Helferinnen und Helfer Unterstützungsleistungen erbringen. Diese Strukturen beziehen das zivilgesellschaftliche Engagement ausdrücklich mit ein. In Rheinland-Pfalz existieren dazu bereits etwa 280 „niedrigschwellige Betreuungsangebote“. Eine besondere Bedeutung im Rahmen von Hilfe-Mix-Strukturen sowie im Sinne der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kommt auch der Tagespflege in teilstationären Pflegeeinrichtungen zu. Diese Angebotsstruktur kann entscheidend dazu beitragen, dass der Verbleib im häuslichen Umfeld möglichst lange gelingt und Überlastungssituationen bei pflegenden Angehörigen vermieden werden. Die durch das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz erheblich verbesserten Pflegeversicherungsleistungen haben bewirkt, dass mittlerweile eine umfassende und regelmäßige Inanspruchnahme der Tagesbetreuung bezahlbar ist und gut mit der Versorgung durch ambulante Pflegedienste und weitere Unterstützungsangebote kombiniert werden kann. Aus den statistischen Daten zeichnet sich ab, dass die steigende Nachfrage nach Tagespflegeangeboten mit einem Ausbau der Angebotsstruktur einhergeht. – Die Weiterentwicklung vollstationärer Pflegeeinrichtungen sowie der Auf- und Ausbau neuer Pflege-Wohnformen. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger möchte im hohen Alter und bei Pflegebedarf in der eigenen Wohnung oder im gewohnten Wohnumfeld bleiben. Diesen Wunsch zu unterstützen bedeutet, ambulante Versorgungsmöglichkeiten und vor allem die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Neben dem Ausbau und der Stärkung ambulanter Strukturen setzt sich die Landesregierung auch für eine gezielte Weiterentwicklung der Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen ein, zumal von einer zunehmenden Belegung durch pflegebedürftige Menschen mit höheren Graden der Pflegebedürftigkeit zu rechnen ist. Denn auch wenn sich die meisten Menschen wünschen, mit zunehmendem Unterstützungsbedarf dennoch in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können, brauchen wir im Sinne einer Vielfalt und der Möglichkeit, sich für ein passgenaues Versorgungsangebot zu entscheiden, unterschiedliche Angebote der umfassenden Versorgung. Daher setzt sich die Landesregierung für eine Vielfalt des Wohnens ein – von generationenübergreifenden Wohnangeboten über die selbstorganisierten Wohngemeinschaften bis hin zu kleinen, in die Gemeinde integrierten Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen. Einzelne Maßnahmen im Rahmen des Konzepts sind in den Antworten zu den Fragen 35 bis 38 dargestellt. 35. Welche konkreten Maßnahmen werden bereits ergriffen? 36. Welche sind für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant? 37. Wie ist der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung? 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 38. Was leisten die getroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen? Fachkräftesicherungsstrategie Neben denen bei der Beantwortung der Fragen 10 bis 27 dargestellten Maßnahmen zur Steigerung der Ausbildungszahlen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird die Situation in der Pflege auch maßgeblich von der Personalausstattung bestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 können Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen aufgrund eines Schiedsspruchs aus dem Jahr 2014 bessere Personalschlüssel für Pflege und Betreuung vereinbaren. Bereits seit dem 1. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, zusätzliches Personal für Qualitätsmanagement und die Praxisanleitung im Rahmen der Ausbildung zu realisieren. Mit dem Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes können Einrichtungsträger zudem auch für Bewohnerinnen und Bewohner ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungskräfte beschäftigen, die vollständig von den Pflegekassen refinanziert werden. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber die Selbstverwaltung auf der Bundesebene beauftragt, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zu entwickeln und zu erproben. Die Ergebnisse sollen bis zum 30. Juni 2020 vorliegen. Eine angemessene Personalausstattung wie auch die Zahlung attraktiver Gehälter in der Pflege steht in enger Verbindung mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung, denn die die Entgelte für Pflege und Betreuung müssen für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen bezahlbar bleiben. Deshalb wird sich die Landesregierung auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass die fortlaufende Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen (Dynamisierung) mit der tatsächlichen Entwicklung der Pflegekosten Schritt hält. Als einer der Hauptbelastungsfaktoren gilt die Bürokratie in der Pflege, insbesondere die Pflegedokumentation. Die von der Länderseite ergriffenen zahlreichen Maßnahmen konnten nur eine begrenzte Wirkung entfalten, da die Regelungskompetenzen weitgehend auf der Bundesebene verankert sind. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt deshalb die im Jahr 2015 von der Bundesregierung initiierte bundesweite Implementierung des „Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“. Das neue Strukturmodell trägt dazu bei, die Pflegedokumentation effektiver und effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken zu erzeugen. Die Einführung des Strukturmodells ist bislang in Rheinland-Pfalz positiv verlaufen und das Interesse der Pflegeeinrichtungen ist hoch. Im November 2016 hatten sich 42,5 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz (Bezug: Pflegestatistik 2011) für eine Teilnahme beim Bundesprojektbüro registrieren lassen; der Bundesdurchschnitt lag zum selben Zeitpunkt bei 42,4 Prozent (Bezug: Pflegestatistik 2011). Die Landesregierung fördert das für die begleitende Umsetzung in Rheinland-Pfalz eingerichtete Kooperationsgremium bei der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. Darüber hinaus beteiligt sich die Landesregierung auch an der Förderung der Regionalkoordinatoren, die die Übertragung des Strukturmodells auf die Bereiche der Tages- und Kurzzeitpflege in einem Praxistest erproben. Stärkung der Profession „Pflege“ Mit der Errichtung der bundesweit ersten Pflegekammer zum 1. Januar 2016 wurde der Stellenwert der Pflege institutionell verankert. Die Pflege hat eine Stimme erhalten und ist seither als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, wie andere Selbstverwaltungskörperschaften auch, in Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Pflege kann so auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren in Gesundheit und Pflege mitwirken und Einfluss nehmen. Diese Aufwertung der Rolle der Pflege ist gerade bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens von besonderer Bedeutung. Die Landespflegekammer vertritt gemeinwohlorientiert die Interessen der Pflegenden gegenüber der Öffentlichkeit. Sie ist darüber hinaus Kompetenzzentrum, das den Mitgliedern gerade bei beruflichen Fragen beratend zur Seite steht. Sie weitet die innerberufliche demokratische Willensbildung der Pflegenden aus und kann zur Selbst- statt Fremdbestimmung für die Pflege beitragen. Prävention Mit ihrer im Jahr 2012 vorgelegten ressortübergreifenden Demografiestrategie „Zusammenland Rheinland-Pfalz – Gut für Generationen “ zielt die Landesregierung darauf ab, dass alle Generationen in allen Teilen des Landes auch in Zukunft gut leben können. Ein zentraler Bestandteil der Demografiestrategie ist der landesweite Beteiligungsprozess „Gut leben im Alter – den demografischen Wandel gemeinsam gestalten“. In diesem Prozess haben inzwischen etwa 1 800 Frauen, Männer und Jugendliche unter anderem ihre Anliegen für ein gutes Leben im Alter formuliert. Wichtig ist ihnen insbesondere, so lange wie möglich gesund, fit und selbstbestimmt zu bleiben. 27 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Landesregierung nimmt diese Anliegen der Menschen im Land ernst. Projekte und Maßnahmen zur Förderung einer aktiven und gesunden Lebensgestaltung in jedem Alter, aber auch noch in höherem Alter, sind deshalb ein wesentliches Element ihrer Senioren- sowie ihrer Gesundheits- und Pflegepolitik. Ein wichtiges Beispiel für diese präventive Arbeit ist die von der Landesregierung geförderte Bewegungskampagne der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG). Sie bietet seit vielen Jahren landesweit vielfältige Projekte und praktische Informationen zur Gesundheit, Ernährung und Bewegung im Alter. So bringt aktuell die Initiative „Ich bewege mich – mir geht es gut!“ mehr körperliche Aktivität in den Alltag älterer Menschen und fördert die Freude an der Bewegung. In Grünflächen, Parks und auf öffentlichen Plätzen werden wöchentlich kostenfreie und für alle Teilnehmenden geeignete Bewegungsaktivitäten angeboten, die allen Spaß machen. Alle Interessierten sind an den Bewegungstreffen willkommen, egal ob agil oder in der Bewegung oder durch eine Demenzerkrankung eingeschränkt. Die kostenfreien Bewegungsangebote werden von inzwischen etwa 120 ehrenamtlichen „Bewegungsbegleiterinnen und -begleitern“ angeleitet. Diese wurden durch den Rheinhessischen Turnerbund (RHTB) für ihre Aufgabe qualifiziert. Ab dem Jahr 2017 wird auch der Turnverband Mittelrhein (TVM) Schulungen anbieten und Bewegungsbegleiterinnen und -begleiter qualifizieren. Die Landesregierung wird zudem die Chancen nutzen, die das im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz zur Stärkung und Intensivierung vorbeugender Angebote bietet. Im Sommer 2016 hat sie deshalb gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Renten-, Pflege- und Unfallversicherung eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung abgeschlossen. Gemeinsam wollen die Unterzeichner, auf der guten Basis der bereits vorhandenen Ansätze und Kooperationen, das Thema Prävention und Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz weiter voranbringen. Dabei verfolgen sie insbesondere die Ziele „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ sowie „Gesund im Alter“. Alles das ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels, denn es kann nach Überzeugung der Landesregierung dazu beitragen, die Menschen in Rheinland-Pfalz gesünder zu halten und Pflegebedürftigkeit länger zu vermeiden. Pflegestützpunkte und Beratung Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur aus dem Jahr 2005 hat die Landesregierung bundesweit besonders mit der Sicherung der Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen, der Pflegestrukturplanung und den Regionalen Pflegekonferenzen eine Vorreiterrolle übernommen. Eine frühzeitige und auf Wunsch auch zugehende Beratung fördert den Verbleib in der Häuslichkeit, auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf. Die bewährten Beratungs- und Koordinierungsstellen mit ihrer Lotsenfunktion im System der Pflege hat die Landesregierung zu 135 Pflegestützpunkten weiterentwickelt. Damit steht den Rat- und Hilfesuchenden ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, beispielsweise auch bezüglich der Beratung zur Pflege eines behinderten Kindes oder von Familien mit Migrationshintergrund zu Fragen der pflegerischen Versorgung. Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten arbeiten eng mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. im Rahmen des „Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen“ zusammen. Das Landesrecht war an die Entwicklung der Pflegestützpunkte anzupassen. Mit dem Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten vom 22. Dezember 2015 wird im Wesentlichen der Weiterentwicklung zu einem flächendeckenden und wohnortnahen System von Pflegestützpunkten Rechnung getragen. Neben einer Öffnung der Anstellungsträgerschaft von Beratungs- und Koordinierungsfachkräften über ambulante Pflegedienste hinaus wurden die finanziellen Rahmenbedingungen zur Förderung der Fachkräfte verbessert und die Grundlage für ein neues Auswahlverfahren von künftigen Trägern geschaffen. Die Fachkräfte in den 135 Pflegestützpunkten sollen zukunftsweisend Schritt für Schritt zu persönlichen Pflegemanagern weiterentwickelt werden. Es ist beabsichtigt, im Jahr 2017 in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit den Partnerinnen und Partnern, den Anstellungsträgern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung, den Pflege- und Krankenkassen und den Kommunen gemeinsam das Konzept hierzu zu erarbeiten. Die Landesregierung beabsichtigt, im Jahr 2018 mit dem Einsatz der Persönlichen Pflegemanager in ausgewählten Regionen in Rheinland-Pfalz beginnen. Mit dem präventiv ausgerichteten und gesundheitsfördernden Modellprojekt Gemeindeschwesterplus trägt die Landesregierung einem erkennbaren Unterstützungsbedarf vieler alter Menschen Rechnung: Seit Juli 2015 erprobt das Land über einen Zeitraum von insgesamt dreieinhalb Jahren in sechs Landkreisen und drei kreisfreien Städten das Modellprojekt Gemeindeschwesterplus. Mit dem Projekt Gemeindeschwesterplus wird sehr alten Menschen, die noch keine Pflege brauchen, Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt angeboten. Eine Unterstützung und Beratung, die von den Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen und in der Pflege so, auch aufgrund leistungsrechtlicher Vorgaben, nicht erbracht werden kann. 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Die Gemeindeschwesterplus besucht die Menschen nach deren vorheriger Zustimmung zuhause und berät sie: Zum Beispiel darüber, welche Angebote und vorhandenen sozialen Netzwerke zur Stärkung ihrer Selbstständigkeit vor Ort genutzt werden könnten und welche präventiven Vorkehrungen getroffen werden könnten, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu vermeiden. Ziel ist, die Selbstständigkeit hochbetagter Menschen in Rheinland-Pfalz lange zu erhalten. Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung trägt die Arbeit der Gemeindeschwesterplus dazu bei, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Das vernetzte Wirken der Gemeindeschwesterplus wird dazu beitragen, dass noch fehlende Teilhabeangebote initiiert und offene Schnittstellen besser identifiziert und definiert werden können. Die Kommunen – aber auch die Anbieter von Diensten, Unterstützungsangeboten oder Leistungen – erhalten darüber wichtige Hinweise und Impulse für die Gestaltung und Weiterentwicklung der sozialen Räume für ein gutes und selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter. Die ersten Erfahrungen mit der Arbeit der Gemeindeschwesterplus zeigen, dass es für die hochbetagten Menschen wichtig ist, dass sie in gesundheitsförderlichen und präventiven Fragen von einer Pflegefachkraft beraten werden; die Fachkraft erhöht die Akzeptanz und Compliance bei den älteren Menschen. Somit wirken die Pflegefachkräfte mit ihrer pflegerischen Expertise gesundheitsförderlich und präventiv, sie kommen somit der pflegerischen Versorgung zugute und werden ihr nicht entzogen. Demenzstrategie Bereits seit dem Jahr 2004 ist die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) beauftragt, die Menschen in Rheinland-Pfalz über die Demenz aufzuklären und sie für das Thema zu sensibilisieren. Diese aktive Aufklärungsarbeit und die Fortbildung von Multiplikatoren tragen kontinuierlich dazu bei, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer Familien zu verbessern. Inzwischen haben sich in Rheinland-Pfalz 41 regionale Demenznetzwerke gebildet, in denen verschiedene Träger und Initiativen sich gemeinsam in einer Region für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen einsetzen. Ihre Arbeit wird seit dem Jahr 2009 durch die landesweit aktive Servicestelle bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V., das Landes-Netz- Werk Demenz, unterstützt. Im Jahr 2013 wurde zur Fortschreibung der langjährigen Demenzstrategie Rheinland-Pfalz ein unabhängiges Expertenforum Demenz eingerichtet, das Empfehlungen für eine bestmögliche Versorgung, Beratung und Betreuung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen erarbeitet hat. Im Expertenforum Demenz wurden gemeinsam Qualitätsindikatoren erarbeitet und sowohl übergeordnete als auch fachspezifische Empfehlungen für eine gute Demenzversorgung verfasst. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 2014 in einem Bericht der Expertengruppe veröffentlicht und beziehen sich auf die Bereiche Selbsthilfe, Beratung, Medizin und Pflege und die jeweiligen Schnittstellen. Die zentralen Botschaften der Empfehlungen beziehen sich auf die Sensibilisierung der Gesellschaft für Menschen mit Demenz und ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse, auf ihre Beteiligung und Selbstbestimmung. Zur Umsetzung dieser multiprofessionell ausgerichteten Empfehlungen hat die Landesregierung im Jahr 2015 Partnerinnen und Partner aus der Pflege (Mitglieder sind auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erfasst) in das Landesgremium Demenz berufen. Ziel dieses Landesgremiums Demenz ist ein multiprofessioneller und fachübergreifender Austausch und Beteiligungsprozess, der die Versorgung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Demenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure gezielt bündelt und vernetzt und dadurch die sozialräumlichen Hilfesysteme stärkt. Der Prozess im Landesgremium hat sich bereits jetzt bewährt. Mitglieder des Landesgremiums Demenz haben Arbeitsgruppen in den jeweiligen Bereichen gebildet und in den jeweiligen Themenfeldern erste gemeinsame Handlungsstrategien erarbeitet, die schrittweise umgesetzt werden, zum Beispiel durch entsprechende Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte oder durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Beratung. Stärkung der kommunalen Rolle in der Pflege Die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städten sind gesetzlich gefordert, auf eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Ergebnisse der Pflegestrukturplanung sowie die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur hinzuwirken. Als verbindliche und regelmäßig einzusetzende Instrumente nennt das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur neben den Pflegestützpunkten insbesondere die kommunale Pflegestrukturplanung und die regionalen Pflegekonferenzen. Die Pflegestrukturplanung dient der frühzeitigen Klärung, ob mit den vorhandenen Angeboten und Strukturen die Bedarfe vor Ort auch langfristig und damit zukunftsgerichtet zu decken sind. Mit der regionalen Planung erfolgt die Koordinierung und systematische Vernetzung der professionellen Angebote im sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Sektor, der Auf- beziehungsweise Ausbau von haushaltsnahen und entlastenden Angeboten zur 29 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Stützung der primären, familiären Netzwerke, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilhabemöglichkeiten im Quartier, der Ausbau und Qualifizierung der Beratung und Begleitung von Betroffenen und deren pflegenden Angehörigen, die Sicherung der Alltagsversorgung im Wohnumfeld und der Ausbau von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sowie die Entwicklung von neuen gemeinschaftlichen Wohnangeboten. Um eine passgenaue Planung vor Ort zu erreichen, führen die Landkreise und kreisfreien Städte zum einen regelmäßige Datenerhebungen und Datenanalysen durch und setzen zum anderen auf Beteiligung, Dialog, Kooperation und Vernetzung. Zur Begleitung der Kommunen hat das Land eine Landesarbeitsgemeinschaft „Kommunale Pflegestrukturplanung“ eingerichtet, in der die Pflegestrukturplanerinnen und Pflegestrukturplaner der 36 Kommunen Mitglied sind. Diese Landesarbeitsgemeinschaft wird zweimal jährlich vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eingeladen, um die bundes- und landespolitischen Anliegen und Entwicklungen bei der Gesetzgebung zu kommunizieren und wesentliche Prozesse der kommunalen Pflegestrukturplanung zu besprechen. Zusätzlich zu dieser Begleitung hat das Land die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung an der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) eingerichtet. Diese Servicestelle steht mit Wissen und Hintergrundinformationen zur Verfügung, sie stellt Kontakte her und berät und unterstützt die Kommunen dabei, die erforderlichen Schritte für eine kommunale Pflegestrukturplanung zu erarbeiten beziehungsweise weiterzuentwickeln und umzusetzen. Hierzu wurde gemeinsam mit den kommunalen Pflegestrukturplanerinnen und Pflegestrukturplanern bereits im Jahr 2010 ein Handbuch für die Praxis erarbeitet, in dem unter anderem wichtige Planungsinstrumente, Methoden der Pflegestrukturplanung, Durchführung von Datenreport und Pflegemonitoring, Beteiligungsplanung etc. erklärt und viele Beispiele für wichtige regionale Projekte abgebildet sind. Die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung bietet den Kommunen jährlich Kompaktseminare an, in denen die Pflegestrukturplanerinnen und Pflegestrukturplaner zu konkreten Schwerpunktthemen geschult werden. Außerdem bietet die Servicestelle themenbezogen Fachtage und Workshops an, beispielhaft zu nennen sind der Fachtag zum Thema „Ökonomie und Sozialraum“ oder der Workshop zum Thema „Öffnung von stationären Einrichtungen ins Quartier“. Zusätzlich zu diesen Angeboten koordiniert die Servicestelle drei bis viermal jährlich einen Praxistreff als informelle Arbeitstreffen, die allen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für die kommunale Pflegestrukturplanung offenstehen. Hier werden aktuelle Schwerpunktthemen aus den Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft im kleineren Kreis bearbeitet und Probleme der Praxis diskutiert. Die Ergebnisse der Praxistreffs werden dann wieder in die Landesarbeitsgemeinschaft eingespeist. Im Jahr 2016 wurde im Praxistreff gemeinsam von der Servicestelle, den kommunalen Pflegestrukturplanerinnen und Pflegestrukturplanern und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Empfehlungen zur Durchführung der regionalen Pflegekonferenzen entwickelt. Diese Empfehlungen wurden in der Landesarbeitsgemeinschaft diskutiert und werden in Kürze als Arbeitshilfe von der Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung herausgegeben. Zu den weiteren Angeboten der Servicestelle gehören die Beratung und fachliche Begleitung bei der Initiierung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen und bei dem Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements. Ziel ist auch hier die Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeinfrastruktur für eine wohnortnahe und verbraucherorientierte Beratung, Unterstützung und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung arbeitet eng und vernetzt mit der Beratungsstelle Neues Wohnen und dem Landes-Netz-Werk Demenz zusammen und trägt diese Vernetzungsmöglichkeiten ebenfalls in die regionalen Prozesse. Im Sinne der Beteiligung, des Dialogs, der Kooperation und der Vernetzung führen die Kommunen regionale Pflegekonferenzen durch. Hierzu laden sie die regionalen Akteure, zum Beispiel die ambulanten Dienste und stationären Einrichtungen im Sozialund Gesundheitswesen, die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen, den Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Dienstleister und Verbände der Pflege sowie Vertreterinnen und Vertreter der ehrenamtlichen Dienste und Selbsthilfeorganisationen ein, um den Austausch am Runden Tisch durchzuführen. Ziel dabei ist, die Ergebnisse der Analysen mitzuteilen, die Erfahrungen aller Akteure zu bündeln und letztlich damit für alle ein Bild der regionalen Lage im Bereich der Pflege, dem Vor- und Umfeld der Pflege sowie der Lebensqualität im Alter bewusst zu machen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Die Pflegekonferenzen können somit die Plattform für Informationsaustausch, Meinungsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Weiterentwicklung sein. In der Pflegekonferenz kann ein Stimmungsbild über Trends und Veränderungen, die örtliche Versorgungslage, Schnittstellenproblematiken und die Selbsthilfekräfte vor Ort entstehen. Die Kranken- und Pflegekassen sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Partner im Dialog. Der persönliche Dialog zwischen den Mitwirkenden trägt wesentlich zur Qualität der Versorgung pflege- und unterstützungsbedürftiger Menschen bei. Die Anwesenheit pflegerelevanter Personenkreise ermöglicht die Diskussion und bildet ein mehr- 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 dimensionales Bild über den Versorgungsstand in der Region. Akteure treffen zusammen, die im Berufsalltag wenig Berührungspunkte haben oder bestimmte Sachverhalte aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Im gelingenden Fall entstehen im Dialog Lösungen für Schnittstellenproblematiken auf deren Grundlage Kooperationsvereinbarungen getroffen werden können. Häufig werden zu bestimmten Themenbereichen Arbeitskreise gebildet, die Schwerpunktthemen vorantreiben. Mit den regionalen Pflegekonferenzen wird die Umsetzung kommunaler Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur gemeinsam vorangetrieben und somit das Verständnis für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung gestärkt. Eine Studie der Universität Potsdam belegt, dass kommunales Handeln einen Einfluss auf die Pflegestruktur hat. Auch wenn, wie dargestellt, augenblicklich nur wenige Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Gestaltung der Pflegestruktur zur Verfügung stehen, lohnt es sich, diese zum Auf- und Ausbau einer sozialräumlich orientierten Pflege zu nutzen. Mit Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, das den Kommunen weitere Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Verfügung stellt, wird die Landesregierung gemeinsam mit den Partnern die Umsetzung in Rheinland-Pfalz diskutieren, planen und einleiten, damit die Kommunen gemeinsam mit den Pflegekassen und den Leistungsanbietern sowie mit den Interessensvertretungen der älteren und der pflegebedürftigen Menschen die Pflegestrukturen im Interesse der Menschen vor Ort fortentwickeln können. Auf- und Ausbau von Hilfe-Mix-Strukturen Um Hilfe-Mix-Strukturen weiter zu stärken, wird die Landesregierung im Bereich der bisherigen niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu Beginn des Jahres 2017 bundesrechtliche Veränderungen durch das Erste, Zweite und Dritte Pflegestärkungsgesetz mit einer Unterstützungsangebote-Verordnung umsetzen, die diese Struktur noch einmal deutlich stärken. Zum einen stehen mehr Pflegeversicherungsleistungen bereit, um Kostenbeiträge für entsprechende Angebote zu bezahlen, zum anderen können die Länder ein breiteres Angebotsspektrum anerkennen, beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich. Zudem wurde bundesrechtlich der neue Begriff der „Unterstützungsangebote im Alltag“ geprägt, unter dem neben den bisherigen niedrigschwelligen Betreuungsangeboten vielfältige neue Angebote, beispielsweise zur Unterstützung bei alltäglichen Angelegenheiten entstehen können. Mit der neuen Unterstützungsangebote-Verordnung will die Landesregierung erstmals auch die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der pflegebezogenen Selbsthilfe ermöglichen. Hierdurch können die Hilfe-Mix-Strukturen noch einmal ergänzt und gestärkt werden. Hervorzuheben ist die beabsichtigte Förderung einer pflegebezogenen Selbsthilfestruktur. Den Betroffenen und ihren Angehörigen sollen auf diesem Wege Möglichkeiten eröffnet werden, miteinander in Kontakt zu treten und selbstbestimmt aktiv zu werden. Damit will die Landesregierung einen wichtigen Beitrag leisten, um die häufig nicht einfache Situation in der häuslichen Pflege deutlich zu verbessern. Weiterentwicklung vollstationärer Pflegeeinrichtungen Die Landesregierung stimmt alle Maßnahmen darauf ab, den Menschen in Rheinland-Pfalz auch mit Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf ein Leben in möglichst hoher Selbstständigkeit und guten Teilhabemöglichkeiten in ihrem vertrauten Lebensumfeld zu ermöglichen. Dazu gehören auch die Weiterentwicklung der neuen Wohn-, Pflege- und Unterstützungsformen und die Stärkung der Träger von Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen. Mit den zum 1. März 2016 in Kraft getretenen Änderungen im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) werden die Träger von Einrichtungen auch darin bestärkt, ihre Häuser in offene, sozialraumorientierte Einrichtungen nach dem Hausgemeinschaftsmodell weiterzuentwickeln. Eine grundsätzliche Veränderung durch die Neuregelungen betrifft die Arbeit der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) um die Qualitätsverantwortung der Einrichtungsträger zu stärken. Die bisher jährlich vorgesehene unangemeldete Regelprüfung aller Einrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot nach § 4 LWTG entfällt zugunsten eines grundlegenden qualitätsorientierten und qualitätssichernden Beratungsverfahrens durch die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG. Auf der Grundlage dieses gesetzlich formulierten Beratungsauftrags begleitet die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG die Träger von Einrichtungen in einem kontinuierlichen Beratungsprozess. Prüfungen werden hingegen anlassbezogen bei Hinweisen auf Mängel oder bei Beschwerden durchgeführt und dies verdeutlicht, dass es in Gefahrensituationen keine Einschränkung der ordnungsrechtlichen Zuständigkeit und Eingriffsbefugnis der Beratungs- und Prüfbehörden gibt. Damit ist Rheinland Pfalz das erste Bundesland, das auf Regelprüfungen im ordnungsrechtlichen Kontext verzichtet und damit die Qualitätsverantwortung der Träger von Einrichtungen betont und das grundsätzliche Vertrauen in die Fachkenntnisse der Träger belegt. 31 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dieser Prozess wird beginnend im Frühjahr 2017 mit der Überarbeitung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO) fortgesetzt. In einem Beteiligungsprozess werden die Ziele einer sozialräumlich orientierten , auf Teilhabe und Selbstbestimmung bezogenen Pflege, Begleitung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen weiter verfolgt. Einen weiteren Impuls zur Weiterentwicklung vollstationärer Pflegeeinrichtungen gibt die Landesregierung im Rahmen der Vereinbarung gesondert berechenbarer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Seit dem Jahr 2016 können Einrichtungsträger bei neuen Investitionen Zuschläge geltend machen, wenn das Hausgemeinschaftsprinzip umgesetzt wird und wenn nicht mehr als 85 Pflegeplätze vorgehalten werden. Auf- und Ausbau neuer Pflege-Wohnformen Das Land unterstützt die Entwicklung neuer Wohnformen und von Barrierefreiheit. Gerade Projekte, die barrierefreies Wohnen, eine gute Nachbarschaft und frei wählbare professionelle Angebote miteinander verbinden, bieten Menschen mit Pflegebedarf die Aussicht auf ein langes Leben im gewohnten Umfeld. Dafür braucht es eine Vielfalt an neuen gemeinschaftlichen Wohnformen auf dem Land und in den Städten. Wichtig ist, dass Jung und Alt, Menschen mit Pflegebedarf und ohne, im Dorf und im Quartier solidarisch und nachbarschaftlich zusammenleben können. Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe ermöglicht, dass neben Einrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot auch kleinteilige Wohngruppen entstehen können, in denen Menschen mit Pflegebedarf selbstbestimmt zusammen leben und sich die Leistungen bei ambulanten Diensten einkaufen, die sie benötigen. Zudem sieht das Gesetz auch selbstorganisierte Wohngemeinschaften als Wohnform vor. Weitere Hilfestellungen sollen durch bürgerschaftlich Engagierte oder Angehörige erbracht werden. Diese kleinteiligen Wohnformen ermöglichen, dass Menschen, die aufgrund ihres individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfs nicht mehr in ihrem eigenen Haus leben können, dennoch in ihrer Gemeinde oder in ihrem Stadtteil und damit in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Die Entwicklung dieser in der Pflegewissenschaft als „hybride Angebote“ bezeichneten Wohn- und Unterstützungsleistungen werden auch von den Neuregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch, zum Beispiel durch die Betreuungsleistung (§ 38 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch) für Menschen in Wohngruppen, gefördert. Weitere Beispiele für Maßnahmen der Landesregierung sind: – Neue Regelungen zur Barrierefreiheit in der Landesbauordnung (LBauO). Seit 1. Januar 2015 muss etwa im Geschosswohnungsbau ab drei Wohnungen im Haus mindestens eine davon barrierefrei sein, dann jede weitere achte. Auch die generelle Aufzugspflicht wurde ausgeweitet auf Gebäude mit fünf Geschossen. – Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale mit landesweit 13 Anlaufstellen, die Bürgerinnen und Bürger kostenlos berät. Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist seit dem Jahr 1995 Ansprechpartner für generelle Fragen des barrierefreien Bauens und Wohnens. – Sie bietet Beratung durch unabhängige erfahrene Architektinnen und Architekten in Mainz und zwölf regionalen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz. Die Beratung erfolgt bei Bedarf auch bei den Betroffenen zuhause. Die Fachleute geben darüber hinaus Tipps zu Hilfsmitteln und machen Vorschläge zur Umgestaltung der Wohnung oder des Hauses. Auch die Beratung zu planerischen und bautechnischen Fragen, zu entstehenden Kosten sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten gehört dazu. Die Landesberatungsstelle berät auch zu bundesweiten Förderangeboten, wie zum Beispiel dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KFW-Bank. – Neben der Barrierefreiheit einer Wohnung im engeren Sinne gewinnen auch neue technische Entwicklungen und Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben an Bedeutung. Altersgerechte Assistenzsysteme können älteren Menschen helfen, länger und sicherer zuhause zu wohnen. – Das Land fördert diese Technologien. Die Landesregierung unterstützt unter anderem die Forschung im Bereich „Ambient Assisted Living (AAL)“ und fördert im Rahmen der Initiative Gesundheitswirtschaft die Entwicklung von Angeboten, die Dienstleistungen und Technik für ältere Menschen eng miteinander verknüpfen. Kernelement des vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie initiierten Projekts „Sicherheit und Unterstützung für Senioren durch Integration von Technik und Dienstleistung – SUSI TD“ ist die Verzahnung von persönlicher Betreuung und der Verwendung eines technischen Assistenzsystems. Dieses System kann das Erkennen von Hilflosigkeitssituationen und schleichenden Veränderungen von Lebenslagen unterstützen und ermöglicht die Kommunikation der Teilnehmer untereinander, mit ihren Angehörigen und den Beratern. 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 – Das Projekt „WohnPunkt RLP“, bei dem seit dem Jahr 2014 der Aufbau von Wohn-Pflege-Gemeinschaften in kleinen Dörfern unterstützt wird. Betreute Wohngruppen oder selbstorganisierte Wohngemeinschaften passen gut zu den kleinteiligen Strukturen im ländlichen Raum. Sie können sich zum Mittelpunkt einer sorgenden Gemeinschaft im Dorf entwickeln. Diese Wohngemeinschaften sollen Vorbilder für die anderen Gemeinden in der Verbandsgemeinde werden und zum Nachahmen anregen. Nach vorangegangenem Projektverlauf ist auch weiterhin eine hohe Nachfrage zu verzeichnen und damit ein fortlaufender Bedarf zu erkennen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird das Projekt über das Jahr 2016 hinaus weiter fortgesetzt. Im Projekt arbeiten Tandems aus kommunalen Projektverantwortlichen und externen Beratern vor Ort. Bislang nahmen 20 kleine Kommunen teil. Fachlich unterstützt werden sie von der Koordinierungsstelle WohnPunkt RLP, deren Projektträger die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) ist. WohnPunkt RLP wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege 2020“ finanziert. Das Projekt soll im Jahr 2017 mit acht weiteren neuen Kommunen fortgesetzt werden. Erfahrungen aus dem Projekt kommen landesweit anderen Initiativen zugute und helfen, diese zu entwickeln. – Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. Der Bedarf nach fachlicher Begleitung von Initiativen in der Planungs- und Umsetzungsphase der Wohnobjekte steigt. Dazu kommt ein hoher Beratungsbedarf bei Kommunen und Informationsinteresse bei Wohnungsbaugesellschaften zu einer integrierten Planung von generationenübergreifenden Quartierskonzepten mit barrierefreiem Wohnraum, die die Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements aufgreift und die jeweiligen Projekte als Teil der kommunalen Gemeinschaft entwickelt. Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP berät landesweit verschiedene Zielgruppen, wie unter anderem Kommunen, Bauwirtschaft, Sozialwesen und Initiativen und gibt Entscheidungshilfen bei der Auswahl und Entwicklung geeigneter Wohn- und Versorgungsmodelle . Weiterhin berät und unterstützt die Beratungsstelle landesweit bei der Initiierung von Gruppen, die gemeinschaftliche Wohnprojekte gründen oder das nachbarschaftliche Zusammenleben im Wohnungsbestand stärken wollen. Ebenso setzt die Landesberatungsstelle Neues Wohnen in Kooperation und enger Abstimmung mit der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) den gesetzlichen Auftrag zur Beratung von Wohn-Pflege-Gemeinschaften für ältere oder pflegebedürftige Menschen aus dem LWTG um. So kann eine qualifizierte Beratung für alle Akteure von Wohn-Pflege-Gemeinschaften sichergestellt werden. – Das Darlehensprogramm „Förderung von Wohngruppen“ bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Hier hat das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ein eigenes Förderangebot für die neuen Wohnformen geschaffen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige, nachrangige Darlehen und einen Tilgungszuschuss. 39. Welche offenen Probleme bestehen noch? 40. Welche Maßnahmen müssen hierfür noch vorbereitet bzw. ergriffen werden? Den demografischen Wandel gut zu gestalten, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Pflege, wird eine der wesentlichen politischen Herausforderungen für die kommenden Jahrzehnte sein. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei – die Sicherung einer hinreichenden Zahl an Fachkräften, – das Hinauszögern beziehungsweise Vermeiden von Pflegebedürftigkeit durch Prävention, – der zunehmende Beratungsbedarf bei der Kombination von Angeboten und Leistungen, – die demografisch bedingte Zunahme von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, – die Stärkung der Planungs- und Steuerungskompetenz in den Kommunen, – der Auf- und Ausbau von Hilfe-Mix-Strukturen, – die Weiterentwicklung vollstationärer Pflegeeinrichtungen sowie – der Auf- und Ausbau neuer Pflege-Wohnformen. Im Hinblick auf die vorzubereitenden beziehungsweise zu ergreifenden Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 35 bis 38 verwiesen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 33 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 34 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Anlage 1 Tabelle 3: Regionale Arbeitskräftesituation für Altenpflegerinnen und Altenpfleger 2015 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 Anlage 1 Tabelle 4: Regionale Arbeitskräftesituation für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 2015 35 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 36 Anlage 1 Tabelle 5: Regionale Arbeitskräftesituation für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger 2015 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 37 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Anlage 1 Tabelle 6: Regionale Arbeitskräftesituation für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer 2015 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 38 (Quelle: Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe 2016.) Anlage 1 Tabelle 7: Regionale Arbeitskräftesituation für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer 2015 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 39 Anlage 1 Tabelle 9: zukünftige Fachkräftesituation Pflegekräfte regional 2020, 2025, 2030 7) 7) Auf der Angebotsseite sind keine prognostizierten anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse eingerechnet, da sich diese nicht regionalisieren lassen. Insofern ergeben sich für RLP insgesamt etwas niedrigere Salden. Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 40 Anlage 1 (Quelle: Gutachten Gesundheitsfachberufe 2016.) Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 41 Anlage 2 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 42 Anlage 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 43 Anlage 2 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 44 Anlage 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 45 Anlage 3 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 46 Anlage 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 47 Anlage 4 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 48 Anlage 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 49 Anlage 4 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 50 Anlage 5 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1878 51 Anlage 5 Anlage 5 52 Drucksache 17/1878 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode