Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 zu Drucksache 17/1669 19. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1669 – Nachfrage zu Drucksache 17/923 „Einreise einer syrischen Großfamilie Teil 3“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1669 – vom 23. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, wenn Kinder des Öfteren nicht am Unterricht teilnehmen, dass die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nicht angezeigt wäre? Wenn nein, warum nicht? 2. Besuchen die Familienmitglieder zwischenzeitlich Integrationskurse? Wenn nein, warum nicht? 3. Verrichten die Familienmitglieder gemeinnützige Arbeit? Wenn nein, warum nicht? 4. Ist die Familie über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist? Wenn ja, um welches Land handelt es sich? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Schulgesetzes können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, wenn Schülerinnen und Schüler ihrer Schulbesuchspflicht beharrlich nicht nachkommen. Dies setzt nicht nur voraus, dass mehrere Pflichtverletzungen vorliegen müssen, sondern auch, dass Versuche, auf gütlichem Wege oder durch andere, weniger belastende Maßnahmen eine Änderung des Bewusstseins und des Verhaltens zu erwirken, keinen Erfolg zeigen. Zu den Fragen 2 und 3: Den zuständigen Jobcentern ist hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft möglich. Zu Frage 4: Gesicherte Informationen hierzu liegen nicht vor. Anne Spiegel Staatsministerin