Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1883 zu Drucksache 17/1743 19. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/1743 – Situation in den Gefängnissen von Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1743 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In der „Allgemeinen Zeitung“ vom 28. November 2016 wurde mitgeteilt, dass in den Strafvollzugsanstalten Deutschlands tausende Plätze fehlen. Mindestens 16 Einrichtungen sind überbelegt. In Rheinland-Pfalz seien mindestens sieben Justizvollzugsanstalten davon betroffen. Ebenfalls in der „Allgemeinen Zeitung“ vom 28. November 2016 führte Peter Brock, Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbeamten aus Nordrhein-Westfalen aus, dass in den letzten 30 bis 40 Jahren nicht vernünftig investiert worden sei. Die Kollegen in den JVA seien am Rande des Machbaren angekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Eine Überbelegung soll bei sieben Justizvollzugsanstalten (JVA) in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen sein. Um welche JVA handelt es sich hierbei? 2. In welchem Umfang ist eine Überbelegung bei den sieben JVA zu verzeichnen (bitte in Prozenten angeben)? 3. Müssen die JVA-Bediensteten durch die Überbelegung Überstunden ableisten? Wenn ja, in welchem Umfang wurden Überstunden im Jahre 2016 abgeleistet? In welcher Höhe belaufen sich diese Kosten insgesamt? 4. Wie hat sich seit Vorliegen der Überbelegung der Krankenstand der JVA-Bediensteten entwickelt? 5. Ist durch die Überbelegung eine weitere Einstellung von JVA-Bediensteten beabsichtigt und/oder notwendig? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am Stichtag 2. Dezember 2106 waren im geschlossen Vollzug der männlichen erwachsenen Gefangenen sechs Einrichtungen überbelegt . Es handelt sich dabei um die Justizvollzugsanstalten Frankenthal, Koblenz, Rohrbach, Trier, Wittlich und Zweibrücken. Im geschlossenen Vollzug der weiblichen Gefangenen weisen zum gleichen Zeitpunkt zwei Justizvollzugsanstalten eine Überbelegung aus. Es handelt sich hier um die Justizvollzugsanstalten Koblenz und Zweibrücken. Zu Frage 2: Zum Erhebungsstichtag 2. Dezember 2016 stellt sich die Überbelegung im Bereich des geschlossenen Vollzugs der männlichen erwachsenen Gefangenen wie folgt dar: – JVA Frankenthal mit 23 Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 105,5 Prozent, – JVA Koblenz mit 18 Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 113 Prozent, – JVA Rohrbach mit 13 Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 103,6 Prozent, – JVA Trier mit neun Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 105,8 Prozent, – JVA Wittlich mit zehn Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 102,1 Prozent, – JVA Zweibrücken, bei Sperrung von 62 Haftplätzen wegen mittelfristiger Sanierungsmaßnahmen, mit elf Gefangenen überbelegt , Belegungsquote 104,3 Prozent. Die Überbelegung im geschlossen Vollzug der weiblichen Gefangenen am Erhebungsstichtag betrug: – JVA Koblenz mit einer Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 111,1 Prozent, – JVA Zweibrücken mit 14 Gefangenen überbelegt, Belegungsquote 113,6 Prozent. Drucksache 17/1883 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: In den Justizvollzugseinrichtungen fallen aus diversen Gründen Überstunden an. Es kann nicht festgestellt werden, welche konkreten Ursachen für bestimmte Überstunden allein- oder mitursächlich sind. Zu Frage 4: Da bereits aus rechtlichen Gründen die Arten der Erkrankungen von Bediensteten dem Dienstherrn nicht bekannt sind, können zu den Ursachen des Krankenstands keine Angaben gemacht werden. Zu Frage 5: Die Einstellung von Bediensteten ist im Hinblick auf die in Frage 1 und 2 mitgeteilte Überlegung nicht notwendig und beabsichtigt . Herbert Mertin Staatsminister