Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1884 zu Drucksache 17/1744 19. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/1744 – Überbelegung in Gefängnissen von Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1744 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz sind mindestens sieben Justizvollzugsanstalten von einer Überbelegung betroffen. Dem steht entgegen, dass nach einer Meldung der „Rhein-Zeitung“ vom 28. November 2016 die Zahl der einsitzenden Strafgefangenen seit Jahren in Rheinland- Pfalz kontinuierlich sinke. So verbüßten vor zehn Jahren noch 3 446 Personen eine Freiheitsstrafe. Seit 2016 seien es gut 23 Prozent weniger. Trotzdem gelten die Justizvollzugsanstalten des Landes als überbelegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso ist eine Überbelegung zu verzeichnen, obwohl nach den Zeitungsberichten weniger Strafgefangene als noch in den Jahren zuvor eine Haftstrafe verbüßen? 2. Wie wird das Problem der Überbelegung in den JVA zurzeit konkret gelöst? 3. Wie wirkt sich die Überbelegung auf den Stellenplan in der JVA aus? 4. Bis wann wird das Problem der Überbelegung gelöst werden können? 5. Steht den Strafgefangenen ein irgendwie gearteter Schadensersatzanspruch wegen der zu verzeichnenden Überbelegung zu? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Presseveröffentlichung der Rhein-Zeitung vom 28. November 2016 genannten Zahlen zur sinkenden Belegung beziehen sich auf eine Veröffentlichung des Statistischen Landesamts. Von dort wurden die Zahlen der am Stichtag 31. März 2106 inhaftierten Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten und auch Jugendstrafgefangenen veröffentlicht, unabhängig davon, ob sich diese im offenen Vollzug oder geschlossen Vollzug befanden. Untersuchungsgefangene sind dort nicht erfasst. Die in der Pressemitteilung dargestellte Entwicklung lässt daher nur bedingt Rückschlüsse auf die momentane Belegungssituation im geschlossenen Vollzug der erwachsenen Männer und Frauen zu. Im geschlossen Vollzug sind auch Untersuchungsgefangene untergebracht, deren Zahl leicht steigend ist. Zum vorgenannten Stichtag 31. März 2016 befanden sich 514 Untersuchungsgefangene in Haft; zum gleichen Zeitpunkt 2015 waren es insgesamt 461 Untersuchungsgefangene. Obwohl bei den Strafgefangenen (offener und geschlossener Vollzug) von einem leichten Belegungsrückgang ausgegangen werden kann, besteht dennoch eine Überbelegung im geschlossenen Vollzug (Straf- und Untersuchungshaft), die nachstehend erläutert wird. Der rheinland-pfälzische Vollzug verfügt insgesamt über 3 398 Haftplätze. Diese teilen sich auf in den geschlossenen Vollzug der männlichen erwachsenen Gefangenen, den geschlossenen Vollzug der jugendlichen und heranwachsenenden Gefangenen, den geschlossenen Vollzug der weiblichen Gefangenen, das Justizvollzugskrankenhaus , die Sicherungsverwahrung und den offenen Vollzug für männliche und weibliche Gefangene. Bis einschließlich November 2016 waren durchschnittlich 3 112 Gefangene in den Justizvollzugseinrichtungen untergebracht. Bei näherer Betrachtung der Belegungssituation ist zu beachten, dass Bereiche mit freien Kapazitäten bestehen, die wegen gesetzlicher Vorgaben der Trennungsgrundsätze, des Abstandsgebotes, der besonderen Aufgabenzuweisung bzw. Funktionsgebundenheit nicht anderweitig belegbar sind. Hier handelt es sich um den offenen Vollzug, den Jugendstrafvollzug, das Justizvollzugskrankenhaus, die Wohngruppen der Sozialtherapie und die Sicherungsverwahrung. Drucksache 17/1884 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Am 2. Dezember 2016 waren bei einer landesweiten Belegungsfähigkeit von 3 398 Plätzen insgesamt 3 178 Plätze belegt. Insoweit liegt keine Überbelegung vor. Dies bedeutet eine Belegungsquote über alle Bereiche von 93,52 Prozent. Etwas anders stellt sich die Situation für die Belegung im geschlossenen Vollzug der männlichen erwachsenen Gefangenen dar. Hierfür, ohne die Plätze für Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung, stehen 2 425 Plätze zur Verfügung. Die Belegung am Stichtag 2. Dezember 2016 betrug 2 431 Gefangene, was einer Belegungsquote von 100,29 Prozent entspricht. Berücksichtigt man 84 nicht belegbare Plätze, die wegen Baumaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen am Stichtag nicht belegbar waren, ergibt sich eine Belegungsquote von 103,84 Prozent bei einer tatsächlichen Belegungsfähigkeit von 2 341 Haftplätzen. Im geschlossen Vollzug der männlichen erwachsenen Gefangenen waren daher am 2. Dezember 2016 die Justizvollzugsanstalten Frankenthal, Koblenz, Rohrbach, Trier, Wittlich und Zweibrücken überbelegt. Beachtenswert ist auch die Situation im geschlossenen Vollzug der weiblichen Gefangenen. Hier beträgt die Belegungsfähigkeit 176 Plätze bei einer Stichtagsbelegung von 189 Gefangenen, dies entspricht einer Belegungsquote von 107,38 Prozent. Hier waren am 2. Dezember 2016 die Justizvollzuganstalten Koblenz und Zweibrücken überbelegt. Zu Frage 2: Dieser Belegungssituation begegnen wir insbesondere mit Mehrfachbelegungen von Hafträumen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Eine weitere Maßnahme stellt ein Belegungsausgleich in die Einrichtungen dar, in denen Belegungskapazitäten bestehen. Zu Frage 3: Es gibt aktuell keine Auswirkungen auf die Stellenpläne der Justizvollzugseinrichtungen. Zu Frage 4: Traditionell sinkt die Belegung zum Ende des Jahres, auch beeinflusst durch die sogenannte „Weihnachtsamnestie“. Wie sich die Belegungszahlen im Jahr 2017 entwickeln werden, ist nicht abzusehen. Wir werden, falls erforderlich, weiter mit den unter der Beantwortung der Frage 2 genannten Maßnahmen reagieren. Zu Frage 5: Ein Schadenersatzanspruch steht den Gefangenen nach der aktuellen Rechtslage nicht zu. Herbert Mertin Staatsminister