Drucksache 17/1892 zu Drucksache 17/1703 19. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/1703 – Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1703 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Januar 2012 wurden rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit verheirateten Beamtinnen und Beamten besoldungsrechtlich rückwirkend zum 1. August 2001 gleichgestellt. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte waren zum Stichtag 1. Januar 2012 davon betroffen? 2. Wie hoch waren die Kosten, die dem Land für die rückwirkende Gleichstellung entstanden sind? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte konnten bis heute von dieser Regelung profitieren? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften, die von dieser Regelung profitieren könnten, gibt es aktuell insgesamt in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Landesamt für Finanzen als bezügezahlende Stelle des Landes beziffert die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher (Beamtinnen und Beamte sowie Hinterbliebene) von Leistungen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) im Zusammenhang mit der besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zum Stichtag 1. Januar 2012 mit 166 (vgl. Antwort zu Frage 3). Zu Frage 2: Dem Landesamt für Finanzen ist es im Nachhinein, nach über vier Jahren, technisch nicht mehr möglich, die aus der rückwirkenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gezahlten Leistungen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBesG zu beziffern, da Nachzahlungen als „sonstiger Bezug“ ausbezahlt worden sind, aber auch andere Bezügebestandteile von dieser allgemeinen Schlüsselung erfasst werden. Zu Frage 3: Das Landesamt für Finanzen beziffert die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher (Beamtinnen und Beamte sowie Hinterbliebene) von Leistungen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBesG im Zusammenhang mit der besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2012 bis 2016 wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Stichtag Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher 01.01.2012 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 166 Hinterbliebene 0 01.01.2013 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 191 Hinterbliebene 0 01.01.2014 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 220 Hinterbliebene 2 01.01.2015 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 253 Hinterbliebene 3 01.01.2016 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 275 Hinterbliebene 4 Drucksache 17/1892 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Beamtinnen und Beamte sind nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht verpflichtet, eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mitzuteilen. Infolgedessen hat die Landesregierung auch keine Erkenntnisse darüber, wer von der besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (hypothetisch) profitieren könnte. Zum Stichtag 7. Dezember 2016 beziffert das Landesamt für Finanzen die Zahl der tatsächlichen Bezieherinnen und Bezieher (Beamtinnen und Beamte sowie Hinterbliebene) von Leistungen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBesG im Zusammenhang mit der besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften wie folgt: Doris Ahnen Staatsministerin Stichtag Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher 07.12.2016 Beamtinnen oder Beamte in einer Lebenspartnerschaft i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes 305 Hinterbliebene 4