Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1905 zu Drucksache 17/1705 20. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/1705 – Information und Aufklärung über die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder in öffentlichen Einrichtungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1705 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Schwangerschaftsabbruch vom 28. Mai 1993 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, auch das ungeborene Leben zu schützen. Daraus ergebe sich, so die Richter, insbesondere auch die staatliche Aufgabe, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Die Organe des Staates in Bund und Ländern müssten deshalb erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. Wörtlich heißt es: „Öffentliche Einrichtungen, die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder Sexualaufklärung betreiben, haben allgemein den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche öffentlichen Einrichtungen setzen sich in Rheinland-Pfalz ausdrücklich dafür ein, den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken? 2. Wie wird dieses Ziel in den genannten Einrichtungen jeweils konkret umgesetzt? 3. Hält die Landesregierung die aktuell hier laufenden Maßnahmen für ausreichend, um dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Anspruch zu genügen? 4. Sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen im Sinne eines aktiven und erkennbaren Eintretens des Landes für den Schutz des Lebens geplant? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die im Folgenden aufgeführten öffentlichen Einrichtungen dienen explizit dem Schutz des ungeborenen Lebens. Im Übrigen dienen alle familienpolitischen Maßnahmen der Landesregierung dem Lebensschutz, indem sie Familien stärken. Infra - strukturelle Angebote – von Kindertagesstätten über Familienberatungsstellen und Familienzentren oder Häusern der Familien/ Mehrgenerationenhäuser – ermutigen Familien, elterliche Verantwortung zu leben. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (LZG) setzt sich mit zahlreichen Projekten und Initiativen aktiv für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Detaillierte Angaben sind aus der Antwort zu Frage 2 ersichtlich. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen leisten durch ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens, siehe ebenfalls Antwort zu Frage 2. Die 1980 eingerichtete Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ hatte ursprünglich das satzungsgemäße Ziel, schwangeren Frauen und Familien, insbesondere kinderreichen Familien und alleinerziehenden Müttern und Vätern, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte Hilfen zu ermöglichen. Seit Einrichtung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ im Jahr 1984, die ausschließlich Hilfen für schwangere Frauen vor und nach der Geburt gewährt, konzentriert sich die Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ auf von Schwangerschaft unabhängige Familiennotlagen. Aus der Bundesstiftung stehen derzeit für Rheinland-Pfalz jährlich etwa 4,3 Millionen Euro für Schwangere in einer Notlage zur Verfügung. Drucksache 17/1905 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Der Bund hat mit Einrichtung der Bundesstiftung seinerzeit die Bedingungen für das ungeborene Leben verbessert und seinen Schutz gestärkt. Ziel ist, schwangeren Frauen ergänzende Hilfen zur Verfügung zu stellen, die vor oder nach der Geburt notwendig sind, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven zu ermöglichen. Zu Frage 2: Die Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (LZG) hat einen Schwerpunkt zum Schutz des ungeborenen Lebens im Bereich der Suchtprävention angesiedelt. Hier geht es hauptsächlich um den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft. So informiert die Internet-Seite der LZG über Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und unterstützt Frauen und Paare bei einer gesunden Lebensweise. Darüber hinaus gestaltet die LZG Live-Schulungen aber auch Online-Schulungen in Rheinland-Pfalz, welche sich an Fachkräfte richten und die Netzwerkbildung in den Regionen zur Unterstützung von Familien unterstützen. So fanden im September 2016 ein Workshop zum Thema „Fetales Alkoholsyndrom (FASD) und Suchtprävention“ sowie eine FASD-Schulung für Hebammen und Schwangerenberatung“ statt. Die Online-Schulung „Alkoholfrei in Schwangerschaft und Stillzeit“ richtet sich an Fachkräfte, die im beruflichen Alltag in Kontakt mit schwangeren und stillenden Frauen treten. Ziel ist, die Motivation von schwangeren und stillenden Frauen zu stärken, in dieser Zeit auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Die Angebote werden in Kooperation mit dem Landesverband der Hebammen, den Frauen- und Schwangerschaftsberatungsstellen, den Landesfachkräften für Suchtprävention und den Beratungslehrkräften umgesetzt. Weitere Informationsmaterialien richten sich an schwangere Frauen und Paare mit Kinderwunsch, um eine gesunde Schwangerschaft zu unterstützen. Sie liegen den Arztpraxen in Rheinland-Pfalz vor und können darüber hinaus bei der LZG angefordert werden, so zum Beispiel die Elterninformation „Alkoholfrei schwanger“ und der Notfallzettel „Alkoholfrei schwanger“. Zusätzlich hat die LZG die Elterninformation „Schwanger is(s)t gesund“ veröffentlicht. Sie erklärt, welche Nährstoffe für Schwangere und Stillende wichtig sind und worauf sie verzichten sollten und ist auch online verfügbar. Auch die Elterninformation „Familienplanung“ steht zur Verfügung. Sie widmet sich den Themen Kinderwunsch, ungeplante Schwangerschaft und Verhütung und nennt weiterführende Anlaufstellen. Zudem bietet die LZG Informationsmaterialien, Veranstaltungen und Fortbildungen zu den Themen sexuell übertragbare Krankheiten und Schwangerschaft, Geburt und Stillen an. Diese richten sich an die Bevölkerung, insbesondere aber an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder medizinisches Personal. Die LZG ist in Netzwerke eingebunden und unterstützt die Aufklärungsarbeit in den Regionen, zum Beispiel durch Informationen und Schulungen über sexuell übertragbare Infektionen und deren mögliche Folgen auf die Gesundheit und Fruchtbarkeit, während der Schwangerschaft und für Neugeborene. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen leisten durch ihr Angebot einen wichtigen Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens: Das Spektrum umfasst Informationen über Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, Beratung zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen oder zur Lösung psychosozialer Konflikte sowie alle Aspekte im Zusammenhang mit einer Adoption. Unterstützung erfahren die Ratsuchenden auch im Rahmen von Nachbetreuung nach der Geburt eines Kindes. Auch wenn eine Schwangere ihre Identität nicht preisgeben will, sind die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zentrale Stellen zum Schutz des ungeborenen Lebens: Sie führen die Beratung zur vertraulichen Geburt und das entsprechende Verfahren durch. Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt soll riskante heimliche Geburten ohne medizinische Betreuung vermeiden und verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Das Land hatte hierzu nach Inkrafttreten des „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen zur vertraulichen Geburt“ 2014 auch eigene Quali - fizierungsmaßnahmen für Beratungsfachkräfte durchgeführt. Weiterhin kooperieren die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit anderen Familieneinrichtungen und Diensten, etwa Familienzentren oder Trägern von Frühen Hilfen oder halten Angebote Früher Hilfen auch selbst vor. In Rheinland-Pfalz werden die Aufgaben der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und die der Landesstiftung „Familie in Not“ zentral von der Geschäftsstelle der Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übernommen. Die Entscheidungen der Mittelvergabe für beide Stiftungen erfolgen durch Vergabeausschüsse, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Ehe-, Lebens-, Familien- sowie Schwangerenberatungsstellen freier Träger und der Jobcenter zusammengesetzt sind. Anträge für die Mittelvergabe können bei den Beratungsstellen gestellt werden. Die Anträge werden dann von diesen Stellen an die Geschäftsstelle der Landesstiftung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weitergeleitet und dort bearbeitet. Nach Mittelbewilligung werden diese an die antragstellenden Stellen überwiesen und von dort verwaltet. Zu den Fragen 3 und 4: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Die Landesregierung hält die aufgeführten Maßnahmen für ausreichend. Anne Spiegel Staatsministerin