Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1912 zu Drucksache 17/1708 20. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/1708 – Schließung von kleinen Grundschulen – Landkreis Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1708 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt insgesamt 310 Lehrerstellen einzusparen. Dies soll unter anderem durch die Erarbeitung einer Leitlinie zum Umgang mit kleinen Grundschulstandorten in Rheinland-Pfalz erfolgen. Als Konsequenz werden wohl zahlreiche Grundschulstandorte zur Disposition stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschulen mit bis zu 48 Schülern bzw. mit 48 bis 55 Schülern gibt es derzeit im Landkreis Bad Kreuznach an welchen Standorten? 2. Welche dieser Grundschulstandorte sind von den Schließungsplänen der Landesregierung potenziell betroffen? 3. Welche Grundschulstandorte im Landkreis Bad Kreuznach sind in den vergangenen zehn Jahren geschlossen worden (bitte einzeln aufführen und nach Schließungsgrund differenzieren)? 4. Wie unterstützt die Landesregierung kleine Schulstandorte, die im Rahmen der Umsetzung der Leitlinie nicht geschlossen werden, damit diese dauerhaft bestehen können? 5. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung generell ergriffen, um Schulstand orte insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie alle Bereiche der Landesverwaltung ist auch das Bildungsministerium verpflichtet, seinen Verantwortungsbereich unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und des Prinzips des zielgenauen Ressourceneinsatzes zu organisieren. Das Ministerium verwaltet knapp 39 000 Stellen, die meisten davon entfallen auf Lehrkräfte, aber auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und im nachgeordneten Bereich sowie auf pädagogische und andere Fachkräfte. 310 Stellen sollen ab dem Schuljahr 2017/2018, verteilt auf vier Schuljahre, strukturell eingespart werden. Über die vorgesehenen Stelleneinsparungen im Ministerium und beim Pädagogischen Landesinstitut hinaus wird geprüft, ob im Schulsystem Ressourcen effektiv eingesetzt und bestimmte Strukturen noch zeitgemäß sind. In den Blick genommen werden dabei auch die kleinen Grundschulen. Ausdrücklich nicht gespart werden soll an der Unterrichtsversorgung. Hier bleibt es bei der Festlegung im Koalitionsvertrag: Das Bildungsministerium strebt weiterhin eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung in dieser Legislaturperiode an. Sollten die Schülerzahlen es erfordern, werden auch künftig neue Stellen geschaffen. Nach § 13 Absatz 1 des Schulgesetzes müssen Grundschulen in jeder Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen. Ausnahmen von dieser Mindestgröße sind nur in besonderen Fällen zulässig. Geleitet von dem Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ hat die Landesregierung in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um Grundschulstandorte auch bei zurückgehenden Schülerzahlen zu erhalten. Dabei ist insbesondere die Absenkung der Klassenmesszahl von ursprünglich 30 auf 24 zu nennen. Diese hat zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestgröße vieler Grundschulen beigetragen . Gleichwohl erreichen trotz dieser Bemühungen nicht alle Grundschulen die Mindestgröße. Vor dem Hintergrund, dass kleine Grundschulen einen deutlich höheren Ressourcenbedarf haben, hat der Rechnungshof in seiner 2016 abgeschlossenen „Prüfung der Unterrichtsorganisation und des Lehrkräfteeinsatzes an öffentlichen Grundschulen“ die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob an den Standorten von kleineren als einzügigen Grundschulen weiterhin „besondere Fälle“ im Sinne des schulgesetzlichen Ausnahmetatbestandes vorliegen. Drucksache 17/1912 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Hierzu werden Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot erarbeitet. Diese benennen die Kriterien und regeln das Verfahren, nach denen die Schulbehörde zukünftig prüft, ob an einer Grundschule ein solcher „besonderer Fall“ vorliegt. Sie konkretisieren damit die Vorgaben des Schulgesetzes. Die Prüfung erfolgt immer einzelfallbezogen. Es bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, ein wohnortnahes Grundschulangebot überall im Land zu sichern – verlässlich, planbar und nachhaltig auch in Zeiten des demografischen Wandels. Wo dafür Ausnahmen von der schulgesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße notwendig sind, werden sie auf Basis der geplanten Leitlinien ermöglicht. Bei den Leitlinien ist eine frühzeitige Einbeziehung insbesondere der Schulträger, Hauptpersonalräte und Elternvertretungen geplant . Die Unterrichtung des Ausschusses für Bildung ist zugesagt. Abschließende Aussagen zu den Leitlinien sind erst nach deren Verabschiedung möglich. Die Daten für die Amtliche Schulstatistik werden wie in jedem Jahr im Rahmen der Herbsterhebung von den Schulen an das Statistische Landesamt geliefert. Nachdem alle Schulen ihre Daten vollständig gemeldet haben und der Erhebungs- und Aufbereitungsprozess abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse vom Statistischen Landesamt festgestellt und stehen im Anschluss zur Verfügung . Für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird dies – wie auch in den vergangenen Jahren – voraussichtlich zum Jahreswechsel der Fall sein. Vor diesem Hintergrund können die gewünschten statistischen Angaben zum Schuljahr 2016/2017 derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Alternativ sind daher die Daten des Schuljahres 2015/2016 dargestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Für das Schuljahr 2015/2016 weist im Landkreis Bad Kreuznach nur die Grundschule Staudernheim mit 43 Schülerinnen und Schülern eine Gesamtschülerzahl von unter 48 auf. Es gibt keine Grundschulen mit einer Schülerzahl zwischen 48 und 55. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu Frage 3: Im Landkreis Bad Kreuznach sind in den vergangenen zehn Jahren keine Grundschulstandorte geschlossen worden. Zu den Fragen 4 und 5: Die sukzessive Absenkung der Klassenmesszahl von 30 auf jetzt 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011, hat zur Sicherstellung der in § 13 Absatz 1 des Schulgesetzes vorgegebenen Mindestgröße vieler Grundschulen beigetragen. Die Landesregierung hat darüber hinaus in den letzten Jahren weitere Maßnahmen ergriffen, um kleine Grundschulstandorte bei zurückgehenden Schülerzahlen zu unterstützen. So können Schulen beispielsweise den Unterricht durch die Bildung von jahrgangsübergreifenden Klassen organisieren. Schulen, die aufgrund der Schülerzahl solche kombinierte Klassen bilden, erhalten zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation eine zusätzliche Zuweisung von drei Lehrerwochenstunden für jede dieser Klassen. Im Zuge der Absenkung der Klassenmesszahlen in der Grundschule wurde auch die Messzahl für kombinierte Klassen von 27 Schülerinnen und Schüler pro Klasse auf 23 gesenkt. Von der Erhöhung der Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben von mindestens sechs auf mindestens acht im Jahr 2010 und der Anhebung der Besoldung der Schulleitungsstellen zum 1. Juli 2012 haben auch kleine Grundschulen profitiert. Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt Netzwerke von Lehrkräften kleiner Grundschulen und bietet nachfrageorientiert Studientage zu jahrgangsübergreifendem Unterricht an. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin