Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1913 zu Drucksache 17/1694 20. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/1694 – Herkunftssprachenunterricht II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1694 – vom 25. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung fördert Herkunftssprachenunterricht (HSU) von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe I mit dem Ziel, die „schulische und soziale Integration“ von Schülern mit Migrationshintergrund zu fördern. Dieser Unterricht im Umfang von drei bis höchstens fünf Wochenstunden soll „wo immer möglich, in den Vormittagsunterricht integriert“ werden, was eine Kürzung des Regelunterrichts zur Folge haben kann. Erteilt wird der Unterricht von muttersprachlichen Lehrkräften, die normalerweise als Angestellte des Landes Rheinland-Pfalz tätig sind, aber auch von ihrem Heimatland besoldet werden können (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur: „Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund “, Verwaltungsvorschrift vom 20. September 2015). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Personalaufwand für den Herkunftssprachenunterricht und welche Kosten entstehen dadurch dem Land? 2. In welchem Umfang wird Regelunterricht durch Herkunftssprachenunterricht verdrängt? 3. Werden Herkunftssprachenlehrer aus dem Ausland besoldet? Falls ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Staaten? 4. Wie bewertet es die Landesregierung im Blick auf Toleranz und interkulturelle Verständigung, dass durch Herkunftssprachenunterricht eine ethnische Segregation der Schüler (z. B. nach bosnisch, kroatisch, serbisch) stattfindet? 5. Welche Erkenntnisse gibt es über die Leistungen von herkunftssprachlich unterrichteten Kindern im Fach Deutsch? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Schuljahr 2016/2017 unterrichten 161 Lehrkräfte im Herkunftssprachenunterricht. Dadurch entstehen Personalkosten in Höhe von rund 4 800 000 Euro. Zu Frage 2: Eine Verdrängung von Regelunterricht durch Herkunftssprachenunterricht findet nicht statt. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Der Herkunftssprachenunterricht unterstützt die schulische und soziale Integration, indem er die sprachliche und kulturelle Persönlichkeitsbildung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers fördert. Die Schülerinnen und Schüler werden während der weitaus überwiegenden gesamten schulischen Lernzeit gemeinsam unterrichtet. Der Herkunftssprachenunterricht und der gemeinsame Unterricht im Klassenverband leisten somit jeweils ihren spezifischen Beitrag zur interkulturellen Bildung und Erziehung . Zu Frage 5: Vertiefte Kenntnisse und korrekte Anwendung der Herkunftssprache wirken sich positiv auf das Erlernen von Deutsch und weiterer Sprachen aus. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin