Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1918 zu Drucksache 17/1726 21. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1726 – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) – Personelle Situation beim MDK II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1726 – vom 29. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der 2. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 5. Juli 2016 wurde mitgeteilt, der Verwaltungsrat des MDK Rheinland-Pfalz habe für den Bereich der Pflegeeinzelfallbegutachtung im zweiten Halbjahr 2015 eine Stellenaufstockung für Pflegefachkräfte von 88 Vollzeitstellen auf 92 Vollzeitstellen beschlossen und zum 1. Januar 2016 eine weitere Aufstockung auf 105 Vollzeitstellen. Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade sei davon auszugehen, dass es zukünftig noch mehr Begutachtungen geben werde. Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen nach den Änderungen des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung zukünftig regelmäßig von den Qualitätsund Abrechnungsprüfungen durch den MDK erfasst werden. Nach jüngsten Aussagen der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind im Bereich der Pflegegutachter beim MDK derzeit 104,4 von 105 Vollzeitstellen besetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit ist nach Kenntnis der Landesregierung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Zahl der Begutachtungen eine weitere personelle Aufstockung im Bereich der Pflegegutachter vorgesehen bzw. welche personellen Anforderungen wurden hier seitens der Geschäftsführung gestellt? 2. Welche weiteren Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Hinblick auf die künftigen Herausforderungen (Einführung der Pflegegrade, Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei der häuslichen Pflege) getroffen? 3. Ist der Landesregierung ein Schreiben der stellvertretenden Geschäftsführerin bekannt, indem diese im Bereich der Pflegegutachter von 110 Vollzeitstellen ausgeht, von denen aber derzeit nur 100,02 besetzt seien und falls ja, wie ist die Differenz zu den von der Ministerin jüngst genannten Zahlen zu erklären? 4. Wie viele der beim MDK beschäftigten Pflegegutachter werden nach Kenntnis der Landesregierung in den kommenden zwölf Monaten, etwa durch Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, voraussichtlich beim MDK ausscheiden, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Beratungszentren, Zeitpunkt und Grund des Ausscheidens? 5. Im Hinblick darauf, dass auf die Pflegegutachter ab dem 1. Januar 2017 neue Herausforderungen zukommen: Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der derzeitige Bearbeitungsstand bei den laufenden Verfahren im Bereich der Pflegegutachter? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Verwaltungsrat hat bereits im Oktober 2015 in Vorbereitung auf die zu erwartende Mehrbelastung durch das Pflegestärkungsgesetz 2 eine Aufstockung der Zahl der Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter um 4 Vollzeitstellen bewilligt. Im November 2015 erfolgte eine Erweiterung des Stellenplanes um 13 Vollzeitstellen für Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter im Haushalt 2016. In der Summe bedeutet dies laut des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz eine Erhöhung um 18 Prozent der Stellen für Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter für die Jahre 2015/2016. Die bewilligten Stellen wurden nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz im Laufe des Jahres 2016 besetzt. Zusätzlich beabsichtigt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz, Pflegegutachterinnen und Pflegegutachtern die Möglichkeit einer freiwilligen bezahlten Mehrarbeit anzubieten, um temporäre Spitzen in der Begutachtungspraxis abzufangen. Eine Zustimmung des Personalrates zu diesem Angebot stehe noch aus (Stand: 8. Dezember 2016). Drucksache 17/1918 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz bereitet sich neben den in der Antwort zu Frage 1 genannten personellen Maßnahmen nach eigenen Angaben seit Ende des Jahres 2015 auf die Umstellung auf das neue Begutachtungsverfahren vor. Dazu sei ein Projektteam ins Leben gerufen worden, das die notwendigen Schritte im organisatorischen, technischen und personellen Bereich definiert, abstimmt und umsetzt beziehungsweise deren Umsetzung begleite. Alle Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter werden laut des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz in mehrtägigen Schulungen auf die neue Begutachtungssystematik vorbereitet. Zu Frage 3: Ein solches Schreiben war der Landesregierung nicht bekannt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung erst im Zusammenhang mit Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass die vom Fragesteller referierten Zahlen Bestandteil einer mit Schreiben vom 14. November 2016 dem Personalrat übermittelten vertraulichen Vorlage der Geschäftsführung gewesen seien. Diese habe die Stellensituation zum 1. Oktober 2016 wiedergegeben. Die Landesregierung hat sich in der Sitzung des Landtags am 17. November 2016 im Rahmen der Behandlung der Mündlichen Anfrage „Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz gegen den MDK Rheinland-Pfalz“ zur Stellensituation auf der Grundlage der Zahlen geäußert, die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 5. Juli 2016 genannt wurden. Aktuellere Zahlen lagen der Landesregierung zum Zeitpunkt der Plenarsitzung nicht vor. Zu Frage 4: In den kommenden zwölf Monaten ist nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz derzeit nicht zu erwarten, dass Pflegegutachterinnen oder Pflegegutachter aus Altersgründen in den Ruhestand treten. Andere denkbare Gründe sind nicht prognostizierbar, da sie sich gegenwärtig nicht abzeichnen. Angaben zu den Zeitpunkten und insbesondere zu den Gründen eines zu erwartenden Ausscheidens sind daher nicht möglich. Zu Frage 5: Nach Auskunft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist der derzeitige Bearbeitungsstand bei den laufenden Verfahren im Bereich der Pflegegutachter gut. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Pflegegutachten liege im Jahr 2016 (Stand: 30. November 2016) bei 33,1 Tagen. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „MDK Begutachtungspraxis“ verwiesen (Drucksache 17/1490). Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin