Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1923 zu Drucksache 17/1740 22. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1740 – Steigerung Infektionen Krätze Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1740 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten nimmt die Zahl der an Krätze erkrankten Patienten in Deutschland seit den letzten drei Jahren massiv zu. Insbesondere urbane Gebiete und Ballungszentren seien dabei betroffen. Die Krankheit verbreitet sich durch den mittel- und längerfristigen Kontakt mit von der Skabies-Milbe bereits befallenen Personen und verursacht einen starken Juckreiz bei den befallenen Personen, da sich die Milbe in die menschliche Haut eingräbt und dort ihre Eier ablegt. Die Krankheit bzw. der Parasit konnte auch in unserer Gesellschaft nie ganz ausgerottet werden, die Ausbreitung erfolgt nicht schlagartig aber dennoch stetig, wenn keine entsprechenden Hygienemaßnahmen getroffen werden. Kindertagesstätten und Pflegeheime, insgesamt Unterkünfte, in denen Menschen längere Zeit miteinander verbringen, seien dabei besonders anfällig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wo sind Fälle von Krätze in Rheinland-Pfalz bekannt (bitte eine Auflistung nach Ort [ggf. Einrichtung], Anzahl der Infizierungen )? 2. Gibt es Erkenntnisse über besonders gefährdete Orte in Rheinland-Pfalz? Wenn ja, welches sind diese Orte? 3. Welche gezielten Maßnahmen werden getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern? 4. Wie hoch ist die landesweite Steigerungsrate von mit Krätze infizierten Personen im Vergleich zu den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016? 5. Welche Gründe sieht die Landesregierung für diese Entwicklung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Bisher gibt es in Deutschland auf Landes- und Bundesebene keine Daten darüber, wie häufig Skabies (Krätze) in der Bevölkerung vorkommt. Für Krätze beziehungsweise den Nachweis von Krätzemilben besteht keine Meldepflicht gemäß § 6 (Meldepflichtige Krankheiten) und § 7 (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) des Infektionsschutzgesetzes. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 des Infektionsschutzgesetzes – Einrichtungen überwiegend zur Betreuung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen) besteht gemäß § 34 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes jedoch eine unverzügliche Benachrichtigungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Skabies erkrankt oder dessen verdächtig sind. Hierzu müssen sie krankheits- und personenbezogene Angaben machen. Eine Übermittlungspflicht an die zuständige Landesbehörde und von dort weiter an das Robert Koch-Institut besteht jedoch nicht. Zu Frage 3: Wenn in einer Einrichtung nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes betreute oder betreuende Personen an Skabies erkrankt oder dessen verdächtig sind, ist das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen, das infektionshygienische Maßnahmen anordnet. Zu den infektionshygienischen Maßnahmen zählen unter anderem Therapie und Absonderung der betroffenen Person, Entwesung von Räumen und Gegenständen, Therapie bei engen Kontaktpersonen und Tragen von Schutzkleidung. Seit Februar 2016 ist Scabiol© (Wirkstoff Ivermectin) in Deutschland als oral anzuwendendes Medikament zur Behandlung von Skabies zugelassen. Drucksache 17/1923 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Mit Beschluss der 88. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2015 wurde das Bundesgesundheitsministerium gebeten, im Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Meldung von Skabies-Erkrankungen in den in § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen (Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern etc.) zu schaffen, wie sie bereits für Einrichtungen gemäß § 33 des Infektionsschutzgesetzes besteht. Damit soll der Kreis der Einrichtungen, aus denen Benachrichtigungen an das Gesundheitsamt zu erfolgen haben, erweitert werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Änderungsvorschlag aufgenommen und diesen im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarere Krankheiten vorgesehen. Zu den Fragen 4 und 5: Da keine Daten über Meldezahlen vorliegen, sind der Landesregierung keine Steigerungsraten bekannt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin