Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1925 zu Drucksache 17/1766 22. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1766 – Tanklager Mertert/Luxemburg Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1766 – vom 2. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über den Ausbau des Tanklagers im Hafen von Mertert/Luxemburg? 2. Welche Gefahren sieht die Landesregierung für die Bevölkerung auf der gegenüberliegenden rheinland-pfälzischen Moselseite? 3. Welche Gespräche gibt es zwischen Landesregierung und den zuständigen Behörden in Luxemburg zu der Gefahrenlage? 4. Welche Schritte wurden von luxemburger Seite bisher eingeleitet für die Sicherheit der Bevölkerung und wie ist Rheinland-Pfalz daran beteiligt? 5. Welche Einflussmöglichkeiten hat die rheinland-pfälzische Seite auf die Genehmigung eines Ausbaus? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Firma Tanklux S. A. betreibt in Mertert, Luxemburg, im dortigen Hafengebiet an der Mosel ein Tanklager für Mineralölerzeugnisse , das erweitert werden soll. Die SGD Nord wurde erstmalig 2009 von der geplanten Erweiterung des Tanklagers informiert. Zwischenzeitlichen Planungen zufolge plane der Betreiber eine Ausweitung der Lagerkapazitäten von 60 000 m³ auf 150 000 m³. Seitdem haben mehrere Gespräche zwischen den luxemburgischen und deutschen Behörden stattgefunden. Zuletzt wurde eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgelegt, zu der u. a. die SGD Nord im Oktober 2016 um Stellungnahme gebeten wurde. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung soll Anfang 2017 im Rahmen eines zusätzlichen Scoping-Termins mit den deutschen Behörden erörtert werden. Zu Frage 2: In jedem einzelnen Genehmigungsverfahren muss die Frage der Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft werden. Im vorliegenden Fall sind insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf die Lärm- und Geruchssituation in der Nachbarschaft, verursacht durch Umschlagsvorgänge im Tanklager, zu prüfen. Zudem unterliegt die Anlage aufgrund ihres Gefahrstoffinventars den Anforderungen der europäischen Seveso-Richtlinie, die in Deutschland über die Störfall-Verordnung umgesetzt ist. Die Betreiber der betroffenen Betriebe sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um Störfälle, z. B. durch Brände oder Explosionen, von vornherein zu vermeiden, im Fall von Störfällen diese sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. Die Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Tanklagers auf das Gefahrenpotenzial sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ebenfalls zu prüfen und zu bewerten. Im Falle der Erweiterung des Tanklagers Mertert, Luxemburg, geht eine besondere Gefahr von der Nähe zur Wohnbebauung aus. Der Abstand zwischen Tanks und Wohngebäuden der Gemeinde Temmels auf deutscher Seite beträgt teils nur ca. 80 m. Die Grundlage für eine belastungsfähige und genauen Gefahrendefinition kann nur durch eine technische Risikoanalyse geschaffen werden, wie sie im Genehmigungsverfahren notwendig ist, um geeignete Präventionsmaßnahmen fordern und ergreifen zu können. Hier steht der Betreiber des Tanklagers Mertert in der Verantwortung. Im Rahmen des von ihm in Umsetzung von Artikel 10 Absatz 1 der Seveso-Richtlinie zu erstellenden Sicherheitsberichts, der regelmäßig an die veränderten Umstände anzupassen ist, muss er u. a. darlegen, dass die Gefahren schwerer Unfälle und mögliche Unfallszenarien ermittelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung derartiger Unfälle und zur Begrenzung der Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergriffen wurden. Im Rahmen dieses Sicherheitsberichts muss er auch darlegen, dass interne Notfallpläne vorliegen. Er muss die erforderlichen Angaben machen, um die Erstellung des externen Notfallplans der Brand- und Katastrophenschutzbehörden zu ermöglichen. Drucksache 17/1925 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Mögliche Gefahren, die bei Schadensereignissen im Tanklager Mertert auf der gegenüberliegenden rheinland-pfälzischen Moselseite auftreten können, sind insbesondere eine erhöhte Explosionsgefahr mit einer erhöhten Druckwelle und Trümmerflug sowie einer erhöhten Wärmestrahlung. Mit welcher Stärke des Ereignisses und in welchem Gebiet mit Schäden zu rechnen sind, kann nur auf der Grundlage der oben aufgeführten technischen Risikoanalyse des Betreibers verbindlich festgelegt werden. Zu Frage 3: Es haben im Wesentlichen zwölf Besprechungen und schriftliche Beteiligungen in vier parallel laufenden Genehmigungsverfahren zum Tanklager und der Hafenanlage mit Vertretern der SGD und Vertretern luxemburgischer Behörden seit Mai 2009 stattgefunden. Bezüglich der Gefahrenabwehrplanung gab es Gespräche zwischen den Gefahrenabwehrbehörden aus Luxemburg und dem Landkreis Trier-Saarburg. Bei diesen Gesprächen hat die ADD anfangs beratend teilgenommen. Die Detailfragen, z. B. Festlegung der Einheiten und deren Alarmierung, wurden dann vom Landkreis Trier-Saarburg als Aufgabenträger der überörtlichen Gefahrenabwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung eigenverantwortlich festgelegt. Zu Frage 4: Nach den Anforderungen der Seveso-Richtlinie sind die zuständigen Katastrophenschutzbehörden verpflichtet, für den Fall von Störfällen externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zum Schutz der Nachbarschaft zu erstellen. Die für die Erstellung erforderlichen Informationen hat der Betreiber des Störfallbetriebs den Behörden zu übermitteln. Wenn das Hoheitsgebiet eines anderen Staates von den Auswirkungen eines Störfalls betroffen werden kann, hat die zuständige Behörde die Informationen des Betreibers auch an die zuständige Behörde des anderen Staates zu übermitteln. Der Externe Notfallplan des luxemburgischen Infrastrukturministeriums liegt als Entwurf vor, allerdings nur in Französisch. Hierauf aufbauend hat der Landkreis Trier-Saarburg ebenfalls einen Externen Notfallplan erstellt, der ebenfalls im Entwurf vorliegt. Der Landkreis Trier-Saarburg hat die luxemburgische Seite mehrfach aufgefordert, eine deutsche Übersetzung ihres Notfallplans vorzulegen, damit die Externe Notfallplanung auf deutscher Seite abgeschlossen werden kann. Bis der Externe Notfallplan in Kraft tritt, wird der Entwurf des Landkreises Trier-Saarburg angewendet. Er liegt der Integrierten Leitstelle Trier vor und ist bei der objektbezogenen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtigt worden. Somit können bei einem Schadenereignis im Tanklager Mertert die deutschen Einsatzkräfte mit den erforderlichen Einsatzmitteln unverzüglich alarmiert und eingesetzt werden. Das Ministerium des Innern und für Sport hat die ADD gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Entwurf des Externen Notfallplans unverzüglich in einen Externen Notfallplan überführt wird. Hierzu hat die ADD am 22. Dezember 2016 zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Zu Frage 5: Im Zuge der Beteiligung der deutschen Behörden können zunächst Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Gegenseitiges Einvernehmen ist für Maßnahmen, die das „Condominium“, das gemeinsame Hoheitsgebiet der Mosel, betreffen, vertraglich festgelegt . Die Landesregierung wird sich auch im weiteren Verfahren gemeinsam für den Schutz von Mensch und Umwelt einsetzen. Die SGD Nord wird die örtlichen Behörden weiter unterstützen. Im Januar ist hierzu ein Gespräch mit dem Ortsbürgermeister der Stadt Temmels sowie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Behörden geplant. Ulrike Höfken Staatsministerin