Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1939 zu Drucksache 17/1771 23. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/1771 – Berufung zur ersten „Landesbeauftragten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechteridentität – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle“ in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1771 – vom 6. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Inhalt der neuen Dienststellung ist, Diskriminierungen o. a. Lebensweisen zu bekämpfen, ihre rechtliche Gleichstellung voranzubringen und ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse gibt es zu den Zahlen von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transidenten und Intersexuellen und ihren jeweiligen Bevölkerungsanteilen in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Übergriffe und konkreten Vorfälle von feindseligem Verhalten, Diskriminierungen und Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz wurden statistisch erhoben, die speziell die oben genannten Gruppen betreffen und wo finden sie sich dokumentiert? 3. Wie sind dabei die Begriffe Diskriminierung und feindliches Verhalten definiert? 4. Welche konkreten Aufgaben hat eine Landesbeauftragte in Bezug auf die Geschlechtsidentität? 5. Inwiefern soll nicht Toleranz, sondern gesellschaftliche Akzeptanz für die oben genannten Gruppen gefördert werden; warum sieht die Landesregierung die Förderung von Toleranz als unzureichend an? 6. Mit welchem zusätzlichen Budget wird die Landesbeauftragte ausgestattet? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Statistiken über die sexuelle Identität und Geschlechtsidentität der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger vor. Zu Frage 2: Es gibt keine statistischen Erhebungen zu den in der Anfrage genannten Kategorien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenfalls nicht erfasst. Zudem erfolgt keine Erfassung der sexuellen Identität bzw. der in Rede stehenden Personengruppen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Rheinland-Pfalz. Verschiedene Studien und Befragungen dieser Personengruppe (u. a. Online-Umfrage zur Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten und Intersexuellen in Rheinland-Pfalz – Link unter: www.regenbogen.rlp.de) belegen, dass auch heute noch feindseliges Verhalten, Diskriminierungen und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten und intersexuellen Menschen bestehen. So gaben über die Hälfte der gut 500 Befragten (58,5 Prozent) an, bereits Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität erfahren zu haben. Der größte Teil von ihnen (198 Personen) erlebte diese in der Öffentlichkeit, beispielsweise auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrs mitteln. Die am häufigsten genannte Form der Ausgrenzung sind verbale Abwertungen, Beleidigungen oder herabwürdigende „Witze“. 143 Personen (28,7 Prozent) haben aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität psychische oder körperliche Gewalt erlebt. Von Schlägen, Tritten oder anderen körperlichen Angriffen berichteten fast 12 Prozent. Drucksache 17/1939 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Landesregierung orientiert sich zur Definition des Begriffs Diskriminierung grundsätzlich an der Begriffsbestimmung in § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), nach der eine Benachteiligung vorliegt, „wenn eine Person […] eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“, und „wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen […] gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können“. Erlebt eine Person die genannten Benachteiligungen aufgrund der ihr zugeschriebenen Merkmale bezüglich Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit oder Behinderung, sprechen wir von Diskriminierung, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen. Unter dem Begriff „feindliches Verhalten“ ordnet die Landesregierung unerwünschte Verhaltensweisen ein, die mit dem Merkmal der sexuellen Identität und/oder Geschlechtsidentität im Zusammenhang stehen und bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Zu Frage 4: Wesentliche Aufgaben der Landesbeauftragten leiten sich aus der Bekämpfung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen , Transidenten und intersexuellen Menschen, dem Voranbringen der rechtlichen Gleichstellung und der Förderung von gesellschaftlicher Akzeptanz ab. Als Ansprechperson und Botschafterin für alle Gruppen im Bereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transi - dente und Intersexuelle setzt sich die Landesbeauftragte für ihre Belange ein. Zu Frage 5: Während Akzeptanz die aktive Bereitschaft beinhaltet, etwas oder jemanden als gleichwertiges und gleichberechtigt anzuerkennen, bedeutet der Begriff „Toleranz“ lediglich eine Duldung von jemandem oder etwas. Zu Frage 6: Die Landesbeauftragte wird mit keinem zusätzlichen Budget ausgestattet. Anne Spiegel Staatsministerin