Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1940 zu Drucksache 17/1768 23. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/1768 – Fehlende Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaft – Demonstration für Beginn des Prozesses gegen ehemalige Erzieherinnen der Kindertagesstätte Regenbogen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1768 – vom 5. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Dezember 2016 teilte der „Trierischen Volksfreund“ mit, dass in Rheinland-Pfalz 3 700 Täter auf freiem Fuß seien, weil Haftbefehle nicht vollzogen werden. 74 Richterstellen und 23 Stellen bei der Staatsanwaltschaft seien nicht besetzt. Die Rhein-Zeitung vom 2. Dezember 2016 berichtete, dass der Personalmangel bei der Justiz jetzt auch Eltern aus dem Eifelörtchen Antweiler auf die Straße treibt. Sie wollen am 2. Dezember 2016 vor dem Landgericht Koblenz demonstrieren, damit ein Prozess gegen vier ehemalige Erzieherinnen in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ endlich beginnt. Die beschuldigten Frauen sollen zwischen Februar 2012 und November 2013 Kinder misshandelt haben. Ich frage die Landeregierung: 1. Wann endete die Ermittlungstätigkeit bei den Polizeibehörden? 2. Wann wurde Anklage seitens der Staatsanwaltschaft erhoben? 3. Liegt bereits ein Beschluss des Gerichts vor, die öffentliche Klage zuzulassen? Falls ja, von wann datiert dieser und wurde bereits Termin zur Verhandlung anberaumt? 4. Wird sich die Landesregierung mit den Sorgen und Nöten der demonstrierenden Eltern befassen? Falls ja, wie? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Strafverfahren liegt eine Vielzahl einzelner Fallakten zugrunde, die in der Zeit vom 24. Juli bis 29. Juli 2014 der Staatsanwaltschaft Koblenz zugeleitet wurden. Zu Frage 2: Nach Durchführung weiterer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Datum vom 18. November 2015 Anklage erhoben. Zu Frage 3: Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat über die Eröffnung des Verfahrens noch nicht entschieden. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat großes Verständnis für die belastende Situation, in der sich die betroffenen Eltern befinden. Über den Fortgang des Strafverfahrens hat von Verfassungs wegen indes allein das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. Herbert Mertin Staatsminister