Drucksache 17/1942 zu Drucksache 17/1817 23. 12. 2016 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/1817 – Nutzung des offiziellen Twitter-Kanals der Staatskanzlei „@rlpnews“ für Parteizwecke Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1817 – vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Der offizielle Twitter-Kanal der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat vom Lan desparteitag der SPD am 10. Dezember 2016 berichtet. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie wird die Betreung des Twitter-Accounts @rlpnews finanziert? 2. Wer hat den Twitter-Account am 10. Dezember 2016 bedient und den fraglichen Tweet abgesetzt? 3. Wie begründet die Landesregierung die Nutzung dieses Accounts im Zusammen hang mit dem Landesparteitag der SPD? 4. Ist nach Auffassung der Landesregierung hier eine transparente Trennung zwi schen Partei- und Regierungsarbeit gegeben (bitte begründen)? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Betreuung des Twitter-Accounts „@rlpnews“ ist als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung eine Querschnittsaufgabe . Pressereferentinnen und -referenten sowie die Regierungssprecherin und deren Stellvertreter sind grundsätzlich als Administratoren befähigt, den Twitter-Account „@rlpnews“ zu bedienen. Die Finanzierung erfolgt über den Etat der Pressestelle der Staatskanzlei. Zu Frage 2: Am 10. Dezember 2016 hat die Regierungssprecherin einen Tweet mit folgendem Wortlaut abgesetzt: „#DGB Chef #Muscheid dankt #MP#Dreyer für klare #Haltung gegen rechts“. Zu Frage 3: Der Twitter-Account „@rlpnews“ informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Medien über die Arbeit der Ministerpräsidentin und der Landesregierung. Zu Frage 4: Herr Muscheid hat in seiner Rede das Engagement von Ministerpräsidentin Malu Dreyer gegen Rechtsextremismus gelobt und damit Bezug auf die Arbeit der Landesregierung genommen. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode