Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 zu Drucksache 17/1785 23. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/1785 – Haltung der Landesregierung bezüglich des auf Bundesebene vorliegenden Regierungsentwurfs vom 2. Novem ber 2016 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/23002 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1785 – vom 1. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haltung vertritt die Landesregierung bezüglich des auf Bundesebene vorliegenden Regierungsentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/23002 über Pauschalreisen und die mit diesem verbundenen Reiseleistungen? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Inhalt des vorliegenden Regierungsentwurfes im Hinblick auf eine sichere Zukunft für die Reisebürobranche in Rheinland-Pfalz? 3. Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Landesregierung die Novellierung der Richtlinie durch den vorliegenden Entwurf auf die Reisebranche in Rheinland-Pfalz haben? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Forderungen des deutschen Reiseverbandes und der Reisebüros zu unterstützen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ setzt die EU-Richtlinie Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (2015/2302/EU) um, deren Umsetzungsfrist im Januar 2018 endet. Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, den rechtlichen Rahmen den Entwicklungen des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken zu schließen. Es sollen insbesondere auch Regelungen für die bisher in Europa nur teilweise erfasste Buchung von Reisen über das Internet geschaffen werden. Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen und durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt beseitigt werden. Dies ist im Interesse des Verbraucher - schutzes und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der EU grundsätzlich zu begrüßen. Die Richtlinie stellt abweichend von dem Mindestharmonisierungsansatz ihrer Vorläuferrichtlinie eine Vollharmonisierung dar, die es den Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Vorschriften vorzusehen. Lediglich punktuell belässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten gesetzgeberischen Spielraum, um Vorschriften einzuführen oder beizubehalten, die ein abweichendes Schutzniveau für Reisende gewährleisten. Einige der bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs geäußerten Kritikpunkte, wie die von den Reiseveranstaltern und Reisebüros kritisierten Regelungen über Informationsverpflichtungen , die Definition des Begriffs Reiseveranstalter mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen sowie die verbraucherschutzerhebliche Frage, in welcher Höhe nachträgliche Erhöhungen der Reisekosten an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter gegeben werden können, sind daher im Rahmen der nationalen Gesetzgebung nicht mehr veränderbar. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Umsetzung der Richtlinie erfordert insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Neu aufgenommen werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, um die entsprechenden Vorschriften der Richtlinie umzusetzen. Darüber hinaus werden Änderungen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die reiserechtlichen Informationspflichten , für die Formvorlagen geschaffen wurden, sowie die Regelungen zu der in der EU-Richtlinie neu eingeführten zentralen Kontaktstelle. Die Landesregierung sieht dabei die Bundesregierung in der Pflicht, bei der Umsetzung darauf zu achten, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Reisemarkts mit seiner Vielfalt an kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten. Drucksache 17/1943 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Der inzwischen vorliegende, überarbeitete Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie weicht vom ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland ab und berücksichtigt dabei auch die vorgetragenen Kritikpunkte verschiedener Reisebranchenverbände. Für die Branche ist von besonderer Bedeutung, dass Reisebüros beim Vertrieb von mehreren Reiseleistungen ein Beratungsgespräch voranstellen können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Dem Kunden können dadurch Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen als Alternativen präsentiert, Vorzüge und Nachteile dargestellt und Preise beispielhaft kalkuliert werden. Die ursprüngliche Formulierung des Gesetzentwurfs hätte dies verhindert. Die Reisebürobranche sah beim ursprünglichen Gesetzentwurf die Gefahr, dass viele Reisebüros plötzlich schon dann zu Reiseveranstaltern mit wesentlich größeren Haftungspflichten werden, wenn sie zur Pauschalreise eines Anbieters ergänzende Leistungen anbieten. Gerade die mittelständischen Reisebüros sahen sich angesichts der dann erforderlichen hohen Versicherungskosten als gefährdet und sahen durch die Pflichten eines Reiseveranstalters wie Insolvenzversicherung, Informationspflicht gegenüber den Kunden oder Veranstalterhaftpflicht zudem Belastungen, die sie für nicht tragbar hielten. Zu Frage 3: Die betroffenen Unternehmen werden ihre Beschäftigten in Bezug auf die kommenden Regelungen fortbilden müssen. Formulare werden neu erstellt und Online-Angebote entsprechend angepasst werden müssen. Der Aufwand aufgrund zusätzlicher Buchführungs - und Informationspflichten wird zunehmen. Die bereits erfolgten Änderungen des Gesetzentwurfs haben jedoch bewirkt, dass – auch in der Bewertung der Reisebranche, vertreten durch den Deutschen Reiseverband – die Basis für einen Rechtsrahmen gelegt ist, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reisebüros und Reiseveranstalter erhält. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat sich bereits gegenüber der Bundesregierung für die berechtigten Anliegen der Reisebranche eingesetzt. Dies findet in der Branche auch Anerkennung. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat weiter an der Gesetzgebung mit und wird weiter anstreben, das Ausmaß an zusätzlichen Belastungen und bürokratischem Aufwand für die Unternehmen der Reisebranche im Zuge der Neuregelung so gering wie möglich zu halten. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin