Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1946 zu Drucksache 17/1803 23. 12. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/1803 – Umsetzung von LEADER in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1803 – vom 8. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass das Land Rheinland-Pfalz gegenüber der EU-Kommission 14 Mio. Euro an Landesmitteln für den LEADER-Förderzeitraum 2014 bis 2020 zugesagt bekam? 2. Ist das Land Rheinland-Pfalz weiterhin bereit, die 14 Mio. Euro den LEADER-Regionen zur Verfügung zu stellen und wenn ja, in welchem Zeitraum und nach welchem Schlüssel? 3. Soweit das Land Rheinland-Pfalz nicht bereit ist, diese Mittel bereitzustellen – wie wirkt sich dies auf die LEADER-Regionen und auf die Vereinbarung mit der EU-Kommission aus? 4. Wie gedenkt das Land Rheinland-Pfalz zukünftig mit der Übertragbarkeit der Landesmittel in den LEADER-Regionen vorzugehen , um hier auch Verlässlichkeit für die einzelnen Regionen zu schaffen? 5. Ist es zutreffend, dass die Landesmittel grundsätzlich nur für private oder gebietsübergreifende LEADER-Vorhaben und lediglich nur ausnahmsweise unter gewissen Rahmenbedingungen für öffentliche Projekte verwendet werden dürfen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Die Umsetzung des LEADER-Ansatzes erfolgt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 auf Basis des von der Europäischen Kommis sion am 26. Mai 2015 nach Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 genehmigten Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das genehmigte Entwicklungsprogramm EULLE sieht für die 20 Lokalen Aktionsgruppen in der Förderperiode 2014 bis 2020 vor, dass das Land neben den ELER-Mitteln je 700 000 Euro an nationalen Mitteln zur Verfügung stellt. Insofern sind 14 Mio. Euro aufzubringen . Zu den Fragen 2 und 3: Das Land Rheinland-Pfalz ist weiterhin bereit, im Zeitraum 2016 bis 2023 die zugesagten nationalen Mittel nach dem im Entwicklungsprogramm EULLE vorgesehenen Verteilungsschlüssel zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsentwurf zum Landeshaushalt 2017/2018 sieht hierfür die erforderlich gehaltenen anteiligen Mittel vor. Zu Frage 4: Die Übertragung nicht ausgeschöpfter Haushaltsmittel eines Jahres erfolgt nach den Vorgaben des Landeshaushaltsrechts. Zu Frage 5: Nein, dies trifft nicht grundsätzlich zu. Die Umsetzung des obligatorischen LEADER-Ansatzes macht eine nationale Kofinanzierung , insbesondere von Vorhaben privater Projektträger, erforderlich. Da die Kommunen der LEADER-Regionen für diese frei- Drucksache 17/1946 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode willigen Leistungen in der Regel keine Mittel aufbringen können, stellt das Land prioritär Mittel für private Vorhaben bereit. Die Landesmittel können für öffentliche Projekte verwendet werden, wenn förderwürdige und förderfähige private Vorhaben oder gebietsübergreifende bzw. transnationale Vorhaben im Rahmen der durchzuführenden Förderaufrufe nicht eingereicht wurden. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin